Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg
Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Baden-Württemberg
Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg. Es gilt für Personalräte des Landes Baden-Württemberg sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG Baden-Württemberg rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der baden-württembergischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.
Das LPVG Baden-Württemberg und seine wichtigsten Bestimmungen
- Umgang mit dem Gesetzestext
- Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
- Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
- Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat
Die Geschäftsführung des Personalrats
- Bildung des Vorstands
- Aufgaben des Vorstands und des Vorsitzenden
- Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
- Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
- Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
- Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
- Möglichkeiten einer Geschäftsordnung
Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
- Tätigkeits- und Entgeltschutz
- Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
- Schulungsanspruch des Personalrats
- Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?
Die Personalversammlung
- Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
- Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
- Angelegenheiten der Personalversammlung
Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung
- Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
- Zustandekommen der Dienstvereinbarung
- Stufenverfahren und Einigungsstelle
Aufgaben und Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere
- Angelegenheiten eingeschränkter und uneingeschränkter Mitbestimmung
- Überblick über das Verfahren der Mitwirkung
- Anhörungsrechte
- Antragsrecht nach § 84 LPVG
Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung

Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg. Es gilt für Personalräte des Landes Baden-Württemberg sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zum verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG Baden-Württemberg rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der baden-württembergischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.
Das LPVG Baden-Württemberg und seine wichtigsten Bestimmungen
- Umgang mit dem Gesetzestext
- Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
- Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
- Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat
Die Geschäftsführung des Personalrats
- Bildung des Vorstands
- Aufgaben des Vorstands und des Vorsitzenden
- Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
- Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
- Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
- Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
- Möglichkeiten einer Geschäftsordnung
Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
- Tätigkeits- und Entgeltschutz
- Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
- Schulungsanspruch des Personalrats
- Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?
Die Personalversammlung
- Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
- Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
- Angelegenheiten der Personalversammlung
Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung
- Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
- Zustandekommen der Dienstvereinbarung
- Stufenverfahren und Einigungsstelle
Aufgaben und Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere
- Angelegenheiten eingeschränkter und uneingeschränkter Mitbestimmung
- Überblick über das Verfahren der Mitwirkung
- Anhörungsrechte
- Antragsrecht nach § 84 LPVG
Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 890,- € | |
1. Teilnehmer
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990,- €
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2. Teilnehmer
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940,- €
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Weitere Teilnehmer
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890,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
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Vangerowstraße 16, 69115 Heidelberg
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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264,29 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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122,37 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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92,93 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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