Grundlagen des TVöD

Die wichtigsten Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – inkl. Eingruppierung

Kennung
3734/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Willingen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt für alle Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Hinzukommt, dass viele Arbeitsverhältnisse an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst angelehnt sind. Deshalb sind Kenntnisse über den TVöD, nicht nur für Personalräte, deren Dienststelle in den Geltungsbereich des TVöD fällt, wichtig, sondern auch für Betriebsräte, deren Arbeitgeber den TVöD anwendet. Im Seminar „Grundlagen des TVöD“ lernen die Teilnehmer den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Anfang bis Ende kennen – inklusive des kompliziertesten Themas: die Eingruppierung.

Einführung TVöD

  • Tarifverträge: Entstehung und Wirkung
  • Geschichte und Entwicklung des TVöD
  • Der Tarifvertrag in der Normenhierarchie
  • Verhältnis zu Dienstvereinbarungen und Gesetz
  • Öffnungsklauseln
  • Allgemeinverbindlichkeit
  • Überblick über den Aufbau des TVöD
  • Zweck und Bedeutung der Protokollerklärungen
  • An welchen Stellen haben Personalrat und Betriebsrat Beteiligungsrechte?

Allgemeine Vorschriften

  • Geltungsbereich
  • Regelungen zum Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Allgemeine Arbeitsbedingungen
  • Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
  • Qualifizierung
  • Ausschlussfrist
  • Begriffsbestimmungen

Regelungen zur Arbeitszeit

  • Regelmäßige Arbeitszeit
  • Sonderformen der Arbeitszeit: Schichtarbeit, Bereitschaftszeit, Nachtarbeit, Mehrarbeit und Überstunden
  • Zeitzuschläge
  • Arbeitszeitkonto
  • Teilzeitbeschäftigung

Regelungen zu Entgelt und Eingruppierung

  • Das System der Eingruppierung
  • Zusammenspiel von Entgeltordnungen und Entgelttabellen
  • Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
  • Tabellenentgelt
  • Stufen der Entgelttabelle und allgemeine Regelungen dazu
  • Leistungsentgelt
  • Erschwerniszuschläge
  • Jahressonderzahlung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Vermögenswirksame Leistungen / Besondere Zahlungen
  • Betriebliche Altersversorgung

Regelungen zum Urlaub

  • Urlaubsanspruch
  • Zusatzurlaub
  • Arbeitsbefreiung i.R.d. § 616 BGB

Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen

  • Regelungen zur Befristung
  • Regelungen zur Kündigung
  • Arbeitszeugnis

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Bedeutung, Geltungsbereich und Wirkung des TVöD
  • Allgemeine Bestimmungen, die Arbeitsverhältnisse betreffen
  • Überblick über das System der Eingruppierung
  • Relevante Regelungen zu Entgelt, Urlaub und Arbeitszeit
  • Besondere Bestimmungen des TVöD zur Beendigung von Arbeitsverträgen
799 Indikatoren Fuer Krisen Pb Seminar
Kennung
3734/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Willingen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 07.09.2026
15:00
Ende
Fr. 11.09.2026
12:30

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt für alle Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Hinzukommt, dass viele Arbeitsverhältnisse an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst angelehnt sind. Deshalb sind Kenntnisse über den TVöD, nicht nur für Personalräte, deren Dienststelle in den Geltungsbereich des TVöD fällt, wichtig, sondern auch für Betriebsräte, deren Arbeitgeber den TVöD anwendet. Im Seminar „Grundlagen des TVöD“ lernen die Teilnehmer den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Anfang bis Ende kennen – inklusive des kompliziertesten Themas: die Eingruppierung.

Einführung TVöD

  • Tarifverträge: Entstehung und Wirkung
  • Geschichte und Entwicklung des TVöD
  • Der Tarifvertrag in der Normenhierarchie
  • Verhältnis zu Dienstvereinbarungen und Gesetz
  • Öffnungsklauseln
  • Allgemeinverbindlichkeit
  • Überblick über den Aufbau des TVöD
  • Zweck und Bedeutung der Protokollerklärungen
  • An welchen Stellen haben Personalrat und Betriebsrat Beteiligungsrechte?

Allgemeine Vorschriften

  • Geltungsbereich
  • Regelungen zum Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Allgemeine Arbeitsbedingungen
  • Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
  • Qualifizierung
  • Ausschlussfrist
  • Begriffsbestimmungen

Regelungen zur Arbeitszeit

  • Regelmäßige Arbeitszeit
  • Sonderformen der Arbeitszeit: Schichtarbeit, Bereitschaftszeit, Nachtarbeit, Mehrarbeit und Überstunden
  • Zeitzuschläge
  • Arbeitszeitkonto
  • Teilzeitbeschäftigung

Regelungen zu Entgelt und Eingruppierung

  • Das System der Eingruppierung
  • Zusammenspiel von Entgeltordnungen und Entgelttabellen
  • Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
  • Tabellenentgelt
  • Stufen der Entgelttabelle und allgemeine Regelungen dazu
  • Leistungsentgelt
  • Erschwerniszuschläge
  • Jahressonderzahlung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Vermögenswirksame Leistungen / Besondere Zahlungen
  • Betriebliche Altersversorgung

Regelungen zum Urlaub

  • Urlaubsanspruch
  • Zusatzurlaub
  • Arbeitsbefreiung i.R.d. § 616 BGB

Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen

  • Regelungen zur Befristung
  • Regelungen zur Kündigung
  • Arbeitszeugnis

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Bedeutung, Geltungsbereich und Wirkung des TVöD
  • Allgemeine Bestimmungen, die Arbeitsverhältnisse betreffen
  • Überblick über das System der Eingruppierung
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme
Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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