Grundlagen des TV-L
Die wichtigsten Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – inkl. Eingruppierung
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gilt für alle Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder /TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist. Hinzukommt, dass viele Arbeitsverhältnisse an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst angelehnt sind. Deshalb sind Kenntnisse über den TV-L, nicht nur für Personalräte, deren Dienststelle in den Geltungsbereich des TV-L fällt, wichtig, sondern auch für Betriebsräte, deren Arbeitgeber den TV-L anwendet. Im Seminar „Grundlagen des TV-L“ lernen die Teilnehmer den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder von Anfang bis Ende kennen – inklusive des kompliziertesten Themas: die Eingruppierung.
Einführung TV-L
- Tarifverträge: Entstehung und Wirkung
- Geschichte und Entwicklung des TV-L
- Der Tarifvertrag in der Normenhierarchie
- Verhältnis zu Dienstvereinbarungen und Gesetz
- Öffnungsklauseln
- Allgemeinverbindlichkeit
- Überblick über den Aufbau des TV-L
- Zweck und Bedeutung der Protokollerklärungen
- An welchen Stellen haben Personalrat und Betriebsrat Beteiligungsrechte?
Allgemeine Vorschriften
- Geltungsbereich
- Regelungen zum Abschluss von Arbeitsverträgen
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
- Qualifizierung
- Ausschlussfrist
- Begriffsbestimmungen
Regelungen zur Arbeitszeit
- Regelmäßige Arbeitszeit
- Sonderformen der Arbeitszeit: Schichtarbeit, Bereitschaftszeit, Nachtarbeit, Mehrarbeit und Überstunden
- Zeitzuschläge
- Arbeitszeitkonto
- Teilzeitbeschäftigung
Regelungen zu Entgelt und Eingruppierung
- Das System der Eingruppierung
- Zusammenspiel von Entgeltordnungen und Entgelttabellen
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Tabellenentgelt
- Stufen der Entgelttabelle und allgemeine Regelungen dazu
- Leistungsentgelt
- Erschwerniszuschläge
- Jahressonderzahlung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Vermögenswirksame Leistungen / Entgeltumwandlung / Besondere Zahlungen
- Betriebliche Altersversorgung
Regelungen zum Urlaub
- Urlaubsanspruch
- Zusatzurlaub
- Arbeitsbefreiung i.R.d. § 616 BGB
Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen
- Regelungen zur Befristung
- Regelungen zur Kündigung
- Arbeitszeugnis
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Bedeutung, Geltungsbereich und Wirkung des TV-L
- Allgemeine Bestimmungen, die Arbeitsverhältnisse betreffen
- Überblick über das System der Eingruppierung
- Relevante Regelungen zu Entgelt, Urlaub und Arbeitszeit
- Besondere Bestimmungen des TV-L zur Beendigung von Arbeitsverträgen
Seminar
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gilt für alle Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder /TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist. Hinzukommt, dass viele Arbeitsverhältnisse an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst angelehnt sind. Deshalb sind Kenntnisse über den TV-L, nicht nur für Personalräte, deren Dienststelle in den Geltungsbereich des TV-L fällt, wichtig, sondern auch für Betriebsräte, deren Arbeitgeber den TV-L anwendet. Im Seminar „Grundlagen des TV-L“ lernen die Teilnehmer den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder von Anfang bis Ende kennen – inklusive des kompliziertesten Themas: die Eingruppierung.
Einführung TV-L
- Tarifverträge: Entstehung und Wirkung
- Geschichte und Entwicklung des TV-L
- Der Tarifvertrag in der Normenhierarchie
- Verhältnis zu Dienstvereinbarungen und Gesetz
- Öffnungsklauseln
- Allgemeinverbindlichkeit
- Überblick über den Aufbau des TV-L
- Zweck und Bedeutung der Protokollerklärungen
- An welchen Stellen haben Personalrat und Betriebsrat Beteiligungsrechte?
Allgemeine Vorschriften
- Geltungsbereich
- Regelungen zum Abschluss von Arbeitsverträgen
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
- Qualifizierung
- Ausschlussfrist
- Begriffsbestimmungen
Regelungen zur Arbeitszeit
- Regelmäßige Arbeitszeit
- Sonderformen der Arbeitszeit: Schichtarbeit, Bereitschaftszeit, Nachtarbeit, Mehrarbeit und Überstunden
- Zeitzuschläge
- Arbeitszeitkonto
- Teilzeitbeschäftigung
Regelungen zu Entgelt und Eingruppierung
- Das System der Eingruppierung
- Zusammenspiel von Entgeltordnungen und Entgelttabellen
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Tabellenentgelt
- Stufen der Entgelttabelle und allgemeine Regelungen dazu
- Leistungsentgelt
- Erschwerniszuschläge
- Jahressonderzahlung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Vermögenswirksame Leistungen / Entgeltumwandlung / Besondere Zahlungen
- Betriebliche Altersversorgung
Regelungen zum Urlaub
- Urlaubsanspruch
- Zusatzurlaub
- Arbeitsbefreiung i.R.d. § 616 BGB
Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen
- Regelungen zur Befristung
- Regelungen zur Kündigung
- Arbeitszeugnis
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Bedeutung, Geltungsbereich und Wirkung des TV-L
- Allgemeine Bestimmungen, die Arbeitsverhältnisse betreffen
- Überblick über das System der Eingruppierung
- Relevante Regelungen zu Entgelt, Urlaub und Arbeitszeit
- Besondere Bestimmungen des TV-L zur Beendigung von Arbeitsverträgen
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
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1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Dorint Hotel Dresden | ||
|
Grunaer Straße 14, 01069 Dresden
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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199,94 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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102,80 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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74,60 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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