Grundlagen des TV-L
Die wichtigsten Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – inkl. Eingruppierung
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gilt für alle Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder /TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist. Hinzukommt, dass viele Arbeitsverhältnisse an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst angelehnt sind. Deshalb sind Kenntnisse über den TV-L, nicht nur für Personalräte, deren Dienststelle in den Geltungsbereich des TV-L fällt, wichtig, sondern auch für Betriebsräte, deren Arbeitgeber den TV-L anwendet. Im Seminar „Grundlagen des TV-L“ lernen die Teilnehmer den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder von Anfang bis Ende kennen – inklusive des kompliziertesten Themas: die Eingruppierung.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Bedeutung, Geltungsbereich und Wirkung des TV-L
- Allgemeine Bestimmungen, die Arbeitsverhältnisse betreffen
- Überblick über das System der Eingruppierung
- Relevante Regelungen zu Entgelt, Urlaub und Arbeitszeit
- Besondere Bestimmungen des TV-L zur Beendigung von Arbeitsverträgen
Themenplan
Einführung TV-L
- Tarifverträge: Entstehung und Wirkung
- Geschichte und Entwicklung des TV-L
- Der Tarifvertrag in der Normenhierarchie
- Verhältnis zu Dienstvereinbarungen und Gesetz
- Öffnungsklauseln
- Allgemeinverbindlichkeit
- Überblick über den Aufbau des TV-L
- Zweck und Bedeutung der Protokollerklärungen
- An welchen Stellen haben Personalrat und Betriebsrat Beteiligungsrechte?
Allgemeine Vorschriften
- Geltungsbereich
- Regelungen zum Abschluss von Arbeitsverträgen
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
- Qualifizierung
- Ausschlussfrist
- Begriffsbestimmungen
Regelungen zur Arbeitszeit
- Regelmäßige Arbeitszeit
- Sonderformen der Arbeitszeit: Schichtarbeit, Bereitschaftszeit, Nachtarbeit, Mehrarbeit und Überstunden
- Zeitzuschläge
- Arbeitszeitkonto
- Teilzeitbeschäftigung
Regelungen zu Entgelt und Eingruppierung
- Das System der Eingruppierung
- Zusammenspiel von Entgeltordnungen und Entgelttabellen
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Tabellenentgelt
- Stufen der Entgelttabelle und allgemeine Regelungen dazu
- Leistungsentgelt
- Erschwerniszuschläge
- Jahressonderzahlung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Vermögenswirksame Leistungen / Entgeltumwandlung / Besondere Zahlungen
- Betriebliche Altersversorgung
Regelungen zum Urlaub
- Urlaubsanspruch
- Zusatzurlaub
- Arbeitsbefreiung i.R.d. § 616 BGB
Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen
- Regelungen zur Befristung
- Regelungen zur Kündigung
- Arbeitszeugnis
Seminar
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gilt für alle Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder /TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist. Hinzukommt, dass viele Arbeitsverhältnisse an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst angelehnt sind. Deshalb sind Kenntnisse über den TV-L, nicht nur für Personalräte, deren Dienststelle in den Geltungsbereich des TV-L fällt, wichtig, sondern auch für Betriebsräte, deren Arbeitgeber den TV-L anwendet. Im Seminar „Grundlagen des TV-L“ lernen die Teilnehmer den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder von Anfang bis Ende kennen – inklusive des kompliziertesten Themas: die Eingruppierung.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Bedeutung, Geltungsbereich und Wirkung des TV-L
- Allgemeine Bestimmungen, die Arbeitsverhältnisse betreffen
- Überblick über das System der Eingruppierung
- Relevante Regelungen zu Entgelt, Urlaub und Arbeitszeit
- Besondere Bestimmungen des TV-L zur Beendigung von Arbeitsverträgen
Themenplan
Einführung TV-L
- Tarifverträge: Entstehung und Wirkung
- Geschichte und Entwicklung des TV-L
- Der Tarifvertrag in der Normenhierarchie
- Verhältnis zu Dienstvereinbarungen und Gesetz
- Öffnungsklauseln
- Allgemeinverbindlichkeit
- Überblick über den Aufbau des TV-L
- Zweck und Bedeutung der Protokollerklärungen
- An welchen Stellen haben Personalrat und Betriebsrat Beteiligungsrechte?
Allgemeine Vorschriften
- Geltungsbereich
- Regelungen zum Abschluss von Arbeitsverträgen
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
- Qualifizierung
- Ausschlussfrist
- Begriffsbestimmungen
Regelungen zur Arbeitszeit
- Regelmäßige Arbeitszeit
- Sonderformen der Arbeitszeit: Schichtarbeit, Bereitschaftszeit, Nachtarbeit, Mehrarbeit und Überstunden
- Zeitzuschläge
- Arbeitszeitkonto
- Teilzeitbeschäftigung
Regelungen zu Entgelt und Eingruppierung
- Das System der Eingruppierung
- Zusammenspiel von Entgeltordnungen und Entgelttabellen
- Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Tabellenentgelt
- Stufen der Entgelttabelle und allgemeine Regelungen dazu
- Leistungsentgelt
- Erschwerniszuschläge
- Jahressonderzahlung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Vermögenswirksame Leistungen / Entgeltumwandlung / Besondere Zahlungen
- Betriebliche Altersversorgung
Regelungen zum Urlaub
- Urlaubsanspruch
- Zusatzurlaub
- Arbeitsbefreiung i.R.d. § 616 BGB
Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen
- Regelungen zur Befristung
- Regelungen zur Kündigung
- Arbeitszeugnis
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
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1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Dorint Hotel Dresden | ||
|
Grunaer Straße 14, 01069 Dresden
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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209,94 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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108,19 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
79,60 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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