Bundespersonalvertretungsrecht

Das Grundlagenseminar für Personalräte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz

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Kennung
0650/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst und dient damit als rechtliche Grundlage für den Handlungsspielraum von Personalräten. Daher müssen Personalräte von Bundesbehörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts die wichtigsten Bestimmungen des BPersVG und damit die rechtlichen Voraussetzungen bzw. gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften für eine wirksame Personalratsarbeit kennen. Das Gesetz definiert die Aufgaben und Befugnisse der Personalvertretungen, darunter Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten wie Personalplanung, Arbeitszeitregelungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen, soziale Angelegenheiten und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Zudem bildet es die gesetzliche Grundlage für Dienstvereinbarungen als zentrales Instrument von Personalrat und Arbeitgeber, um gemeinsam Mitbestimmungsfragen rechtsverbindlich festzulegen. Im Seminar „Bundespersonalvertretungsrecht“ erhalten die Teilnehmer einen Kompaktüberblick zur rechtlichen Stellung, Geschäftsführung und zu Beteiligungsangelegenheiten des Personalrats. Sie lernen, welch zahlreiche Anwendungsfälle – z. B. im Hinblick auf Auskunftsansprüche, Beteiligungsrechte, Schutzprinzipien und Personalversammlungen – sich hinter den Paragrafen des BPersVG verbergen.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens

Themenplan

Das Bundespersonalvertretungsgesetz und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl und Funktion des Vorstandes
  • Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern & Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch und Kosten des Personalrats

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form, Zustandekommen und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats bei

  • organisatorischen Angelegenheiten nach § 80 Abs. 1 BPersVG
  • Personalangelegenheiten nach § 78 Abs. 1 BPersVG
  • personellen Einzelmaßnahmen, z. B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
  • Kündigungen

Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

575 Bundespersonalvertretungsrecht Pb Seminar
Kennung
0650/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 08.02.2027
15:00
Ende
Fr. 12.02.2027
12:30

Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst und dient damit als rechtliche Grundlage für den Handlungsspielraum von Personalräten. Daher müssen Personalräte von Bundesbehörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts die wichtigsten Bestimmungen des BPersVG und damit die rechtlichen Voraussetzungen bzw. gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften für eine wirksame Personalratsarbeit kennen. Das Gesetz definiert die Aufgaben und Befugnisse der Personalvertretungen, darunter Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten wie Personalplanung, Arbeitszeitregelungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen, soziale Angelegenheiten und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Zudem bildet es die gesetzliche Grundlage für Dienstvereinbarungen als zentrales Instrument von Personalrat und Arbeitgeber, um gemeinsam Mitbestimmungsfragen rechtsverbindlich festzulegen. Im Seminar „Bundespersonalvertretungsrecht“ erhalten die Teilnehmer einen Kompaktüberblick zur rechtlichen Stellung, Geschäftsführung und zu Beteiligungsangelegenheiten des Personalrats. Sie lernen, welch zahlreiche Anwendungsfälle – z. B. im Hinblick auf Auskunftsansprüche, Beteiligungsrechte, Schutzprinzipien und Personalversammlungen – sich hinter den Paragrafen des BPersVG verbergen.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens

Themenplan

Das Bundespersonalvertretungsgesetz und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl und Funktion des Vorstandes
  • Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern & Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch und Kosten des Personalrats

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form, Zustandekommen und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats bei

  • organisatorischen Angelegenheiten nach § 80 Abs. 1 BPersVG
  • Personalangelegenheiten nach § 78 Abs. 1 BPersVG
  • personellen Einzelmaßnahmen, z. B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
  • Kündigungen

Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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§ Anspruchsgrundlage § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG

Zu empfehlen für

  • Personalratsmitglieder
  • Ersatzmitglieder des Personalrats

Formulare & Musterschreiben

Personalräte – Unverbindliche-Seminarreservierung
Personalräte – Seminaranmeldung
Personalrats-Beschluss zur Schulungsteilnahme
Ordnungsgemäße-Ladung zur Personalratssitzung
Mitteilung an die Dienststellenleitung zur Schulungsteilnahme

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