Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)
Die Grundlagen für jedes Betriebsratsmitglied
§ 65 Abs.1 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Aufgaben des BR-Vorsitzenden: Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen / Häufigkeit und Dauer von Sitzungen / Die Ladung für die Sitzung und die Tagesordnung ordnungsgemäß erstellen / Verhinderung von BR-Mitgliedern und Ladung des richtigen Ersatzmitglieds / Richtige Beschlussfassung und Protokollierung in der Sitzungsniederschrift / Unwirksamkeit von Beschlüssen des BR bei Missachtung der Formvorschriften / Folgen der Unwirksamkeit von Widersprüchen gegen Kündigungen von Arbeitnehmern
Vom Betriebsratsbüro bis zur Schreibkraft – Worauf der BR einen Anspruch hat / Was benötigt das einzelne BR-Mitglied für seine Arbeit? / Kostentragung des Arbeitgebers für erforderliche Sachmittel
Freistellung der BR-Mitglieder während der Arbeitszeit / BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit: Voraussetzungen für Freistellung und Freizeitausgleich / Vergütung, berufliche Entwicklung und Kündigungsschutz / Teilnahme an Schulungen / Kostenübernahme durch den Arbeitgeber: Teilnahmegebühren, Hotelkosten und Reisekosten
Errichtung und Aufgaben des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse / Die JAV und die Schwerbehindertenvertretung / Aufgaben von Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss
Das Monatsgespräch zwischen BR und Arbeitgeber / Kommunikation mit den Arbeitnehmern / Sprechstunden, Mitarbeiterbefragungen und Betriebsversammlungen / Umfang der Geheimhaltungspflichten des BR
§ 80 BetrVG: der allgemeine und umfassende Unterrichtungsanspruch des BR / § 87 BetrVG: Mitbestimmung bei Arbeitszeiten, Urlaub, Gesundheitsschutz, Datenschutz und Entgelt / §§ 99–102 BetrVG: Mitbestimmung u. a. bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen / Besonderheiten bei der Fristberechnung
- Wirksame Beschlussfassung
- Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
- Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder – Kündigungsschutz und Schulungsanspruch
- Aufgaben von JAV, SBV, GBR und KBR
- Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Mitglieder der JAV, Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Termine und Hotelinfos
Referenten und Seminarleiter
über dieses Seminar
In 3 Schritten zu Ihrem Zertifikat
Rufen Sie uns an
Schulung „Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)“
Das Betriebsverfassungsrecht ist das wichtigste Gesetz für den Betriebsrat, da es grundlegend definiert, wann und wie man einen Betriebsrat gründen kann, und darüber hinaus die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Mitglieder benennt. Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in Bezug auf soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. In der Schulung für den Betriebsrat „Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)“ lernen Sie Ihre Rechte und Pflichten aus dem Betriebsverfassungsrecht kennen. Damit sind Sie für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit gerüstet. Wie alle unsere Betriebsrat-Seminare werden diese Schulungen von erfahrenen Experten gehalten. Sie unterrichten für eine besonders intensive Lernerfahrung nur in Kleingruppen. Die Referenten gehen bei jeder Schulung für den Betriebsrat auf individuelle Fragen ein. Die Inhalte werden anhand von Praxisbeispielen und anschaulichen Übungen verdeutlicht.
Inhalte der Schulung für den Betriebsrat „Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)“
Ein Betriebsratsmitglied muss sich mit dem Betriebsverfassungsrecht auskennen, denn das Gesetz definiert seine Arbeit. In dieser Schulung für den Betriebsrat werden zunächst die Voraussetzungen für das rechtswirksame Handeln des Betriebsrats erläutert. Zudem erfahren Sie Grundlegendes zur Rechtsstellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder wie z. B. zur Freistellung von der Arbeit, zum Kündigungsschutz und zum Schulungsanspruch. Auch Näheres zur Ausstattung des Büros, zu den Kosten der Betriebsratsarbeit sowie zu den weiteren Einrichtungen der Betriebsverfassung wie den Ausschüssen oder dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat werden erläutert. In dieser Schulung für den Betriebsrat wird auch geklärt, wie Betriebsversammlungen und Sprechstunden abgehalten werden können und welche Aufgaben der Betriebsrat allgemein hat, darunter insbesondere die Überwachungsaufgabe des Betriebsrats. Dargestellt werden die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus dem Betriebsverfassungsrecht wie beispielsweise die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten. Die Schulung für den Betriebsrat schließt mit einem Themenblock zu Beteiligungsrechten in personellen Angelegenheiten.
Haben Sie weitere Fragen zu dieser Schulung für den Betriebsrat oder einem anderen Betriebsrat-Seminar? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gerne. Gerne können Sie sich auch gleich direkt unverbindlich online anmelden!