Kostenloses Kurz-Webinar – Ihr Schulungsanspruch als Wahlvorstand
Ihr Recht auf Schulung kennen und durchsetzen
Als Wahlvorstand haben Sie Anspruch auf Schulungen – doch welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen und was ist zu tun, wenn die Genehmigung verweigert wird?
Das kostenlose Kurz-Webinar Ihr Schulungsanspruch als Wahlvorstand gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des § 20 Abs. 3 BetrVG, die Freistellungsmöglichkeiten sowie die Durchsetzung Ihres Schulungsanspruchs.
Erfahren Sie, wann eine Schulung erforderlich ist, wer an den Seminaren teilnehmen darf und welche Rechte Sie haben. Nutzen Sie Ihr Schulungsrecht – für eine erfolgreiche Betriebsratswahl 2026!
Das sagt das Gesetz
- Die Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 3 BetrVG
- Erforderlichkeit einer Schulung nach § 20 Abs. 3 BetrVG
- Freistellung, Entgeltfortzahlung, Freizeitausgleich
- Übernahme Kosten der Schulung
- Übernahme Reise- und Hotelkosten
Durchsetzung des Schulungsanspruchs
- Wer darf wann und wo an welchem Seminar teilnehmen?
- Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?
Kenntnisse nach Abschluss des Webinars
- Wer darf an den Wahlvorstandssitzungen teilnehmen?
- Wann ist eine Schulung erforderlich?
- Wer fasst den Beschluss zur Schulungsteilnahme?
- Wer übernimmt die Schulungskosten?
- Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?

Als Wahlvorstand haben Sie Anspruch auf Schulungen – doch welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen und was ist zu tun, wenn die Genehmigung verweigert wird?
Das kostenlose Kurz-Webinar Ihr Schulungsanspruch als Wahlvorstand gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des § 20 Abs. 3 BetrVG, die Freistellungsmöglichkeiten sowie die Durchsetzung Ihres Schulungsanspruchs.
Erfahren Sie, wann eine Schulung erforderlich ist, wer an den Seminaren teilnehmen darf und welche Rechte Sie haben. Nutzen Sie Ihr Schulungsrecht – für eine erfolgreiche Betriebsratswahl 2026!
Das sagt das Gesetz
- Die Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 3 BetrVG
- Erforderlichkeit einer Schulung nach § 20 Abs. 3 BetrVG
- Freistellung, Entgeltfortzahlung, Freizeitausgleich
- Übernahme Kosten der Schulung
- Übernahme Reise- und Hotelkosten
Durchsetzung des Schulungsanspruchs
- Wer darf wann und wo an welchem Seminar teilnehmen?
- Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?
Kenntnisse nach Abschluss des Webinars
- Wer darf an den Wahlvorstandssitzungen teilnehmen?
- Wann ist eine Schulung erforderlich?
- Wer fasst den Beschluss zur Schulungsteilnahme?
- Wer übernimmt die Schulungskosten?
- Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?
Verfügbarkeit
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Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Wahlvorstandsmitglieder und -ersatzmitglieder
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