Kostenloses Kurz-Webinar – Ihr Schulungsanspruch als Wahlvorstand

Ihr Recht auf Schulung kennen und durchsetzen

Als Wahlvorstand haben Sie Anspruch auf Schulungen – doch welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen und was ist zu tun, wenn die Genehmigung verweigert wird?
Das kostenlose Kurz-Webinar Ihr Schulungsanspruch als Wahlvorstand gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des § 20 Abs. 3 BetrVG, die Freistellungsmöglichkeiten sowie die Durchsetzung Ihres Schulungsanspruchs.
Erfahren Sie, wann eine Schulung erforderlich ist, wer an den Seminaren teilnehmen darf und welche Rechte Sie haben. Nutzen Sie Ihr Schulungsrecht – für eine erfolgreiche Betriebsratswahl 2026!

Das sagt das Gesetz

  • Die Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 3 BetrVG
  • Erforderlichkeit einer Schulung nach § 20 Abs. 3 BetrVG
  • Freistellung, Entgeltfortzahlung, Freizeitausgleich
  • Übernahme Kosten der Schulung
  • Übernahme Reise- und Hotelkosten

Durchsetzung des Schulungsanspruchs

  • Wer darf wann und wo an welchem Seminar teilnehmen?
  • Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?

Kenntnisse nach Abschluss des Webinars

  • Wer darf an den Wahlvorstandssitzungen teilnehmen?
  • Wann ist eine Schulung erforderlich?
  • Wer fasst den Beschluss zur Schulungsteilnahme?
  • Wer übernimmt die Schulungskosten?
  • Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?

Termine 2025

Datum

Ort

Kennung

August

September

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