Kostenloses Kurz-Webinar – Ihr Schulungsanspruch als Wahlvorstand
Ihr Recht auf Schulung kennen und durchsetzen
Das sagt das Gesetz
- Die Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 3 BetrVG
- Erforderlichkeit einer Schulung nach § 20 Abs. 3 BetrVG
- Freistellung, Entgeltfortzahlung, Freizeitausgleich
- Übernahme Kosten der Schulung
- Übernahme Reise- und Hotelkosten
Durchsetzung des Schulungsanspruchs
- Wer darf wann und wo an welchem Seminar teilnehmen?
- Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?
Kenntnisse nach Abschluss des Webinars
- Wer darf an den Wahlvorstandssitzungen teilnehmen?
- Wann ist eine Schulung erforderlich?
- Wer fasst den Beschluss zur Schulungsteilnahme?
- Wer übernimmt die Schulungskosten?
- Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?
Seminarfakten
90 Minuten | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 |
Zu den Terminen
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Wahlvorstandsmitglieder und -ersatzmitglieder
Formulare & Musterschreiben