Kostenloses Kurz-Webinar – Erste Schritte des Wahlvorstands und Schulungsanspruch

Als Wahlvorstand die Weichen für die Wahl stellen

Als Wahlvorstand frisch im Amt – aber was nun? Wir stellen Ihnen die wichtigsten ersten Schritte vor, die der Wahlvorstand jetzt unternehmen sollte, um die Wahl ins Rollen zu bringen. Dazu gehört auch, eine Schulung zu besuchen, denn die Vorschriften zur Betriebsratswahl sind komplex. Die gute Nachricht: Als Wahlvorstand haben Sie Anspruch auf Schulungen – doch welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen und was ist zu tun, wenn die Genehmigung verweigert wird?
Das kostenlose Kurz-Webinar Erste Schritte des Wahlvorstands und Schulungsanspruch gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Grundlagen über den Schulungsanspruch und dessen Durchsetzung. Nutzen Sie Ihr Schulungsrecht – für eine erfolgreiche Betriebsratswahl 2026!

Erste Schritte des Wahlvorstands

  • Einberufung der ersten Sitzung des Wahlvorstands
  • Ordnungsgemäße Ladung
  • Was passiert auf der ersten Sitzung und was sollte beschlossen werden?
  • Sinnvolle und notwendige erste Beschlüsse des Wahlvorstands
  • Der Beschluss über die Teilnahme an der Wahlvorstandsschulung

Der Anspruch auf Schulung des Wahlvorstands

  • Erforderlichkeit einer Schulung nach § 20 Abs. 3 BetrVG
  • Freistellung, Entgeltfortzahlung, Freizeitausgleich
  • Wer trägt die Kosten der Schulung?
  • Werden Reisekosten und Hotelkosten übernommen?

Durchsetzung des Schulungsanspruchs

  • Wer darf wann und wo an welchem Seminar teilnehmen?
  • Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?

Kenntnisse nach Abschluss des Webinars

  • Wie wird die erste Sitzung des Wahlvorstands richtig einberufen und was wird dort beschlossen?
  • Wer hat einen Anspruch auf Teilnahme an einer Wahlvorstandsschulung?
  • Wer fasst den Beschluss zur Schulungsteilnahme?
  • Wer übernimmt die Schulungskosten?
  • Was tun, wenn die Schulung nicht genehmigt wird?

Termine 2025

Datum

Ort

Kennung

Dezember

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

Januar

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