Die Betriebsratswahl – das normale Wahlverfahren
Die Betriebsratswahl für Betriebe ab 101 Beschäftigte
In Betrieben mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Betriebsratswahl zwingend im normalen Wahlverfahren statt. Auch in Unternehmen mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird die Wahl im normalen Wahlverfahren durchgeführt, es sein denn, Arbeitgeber und Wahlvorstand haben die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbart. Auf dem Seminar „Die Betriebsratswahl – das normale Wahlverfahren“ lernen die Teilnehmer das gesamte Wissen, welches der Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren benötigt.
Grundbegriffe der Betriebsratswahl
- Betriebsverfassungsrechtlicher Betriebsbegriff
- Aktives und passives Wahlrecht
- Welches Wahlverfahren – Verhältnis-/Listenwahl oder Mehrheits-/Personenwahl
- Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
Der Wahlvorstand
- Aufgaben und Beschlussfassung
- Rechtsstellung des Vorstands und der Mitglieder – Kündigungsschutz
Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge, Vorschlagslisten
- Erstellen der Wählerliste und des Wahlausschreibens – Minderheitengeschlecht beachten
- Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge und Vorschlagslisten
- Fristenberechnung und Fristenkontrolle
Der Wahltag
- Vorbereitung der Wahl: Wahlkabine, Wahlurne, Stimmzettel
- Ablauf der persönlichen Stimmabgabe und Briefwahl
- Auszählung der Stimmen, Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Praktische Übungen zum Ablauf der Wahl – Wann passiert was?
- Fristenberechnung mit dem aas-Wahlrechner
- Überblick über eine Betriebsratswahl am Beispiel der aas-Musterschreiben
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufgaben und des Wahlvorstandes – Kündigungsschutz
- Fristen und Formvorschriften bei der Betriebsratswahl
- Erstellung und Prüfung der Wählerliste, Wahlausschreibens und der Vorschlagslisten
- Persönliche und schriftliche Stimmabgabe/Briefwahl
- Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
In Betrieben mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Betriebsratswahl zwingend im normalen Wahlverfahren statt. Auch in Unternehmen mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird die Wahl im normalen Wahlverfahren durchgeführt, es sein denn, Arbeitgeber und Wahlvorstand haben die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbart. Auf dem Seminar „Die Betriebsratswahl – das normale Wahlverfahren“ lernen die Teilnehmer das gesamte Wissen, welches der Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren benötigt.
Grundbegriffe der Betriebsratswahl
- Betriebsverfassungsrechtlicher Betriebsbegriff
- Aktives und passives Wahlrecht
- Welches Wahlverfahren – Verhältnis-/Listenwahl oder Mehrheits-/Personenwahl
- Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers
Der Wahlvorstand
- Aufgaben und Beschlussfassung
- Rechtsstellung des Vorstands und der Mitglieder – Kündigungsschutz
Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge, Vorschlagslisten
- Erstellen der Wählerliste und des Wahlausschreibens – Minderheitengeschlecht beachten
- Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge und Vorschlagslisten
- Fristenberechnung und Fristenkontrolle
Der Wahltag
- Vorbereitung der Wahl: Wahlkabine, Wahlurne, Stimmzettel
- Ablauf der persönlichen Stimmabgabe und Briefwahl
- Auszählung der Stimmen, Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Praktische Übungen zum Ablauf der Wahl – Wann passiert was?
- Fristenberechnung mit dem aas-Wahlrechner
- Überblick über eine Betriebsratswahl am Beispiel der aas-Musterschreiben
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufgaben und des Wahlvorstandes – Kündigungsschutz
- Fristen und Formvorschriften bei der Betriebsratswahl
- Erstellung und Prüfung der Wählerliste, Wahlausschreibens und der Vorschlagslisten
- Persönliche und schriftliche Stimmabgabe/Briefwahl
- Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 890,- € | |
1. Teilnehmer
|
990,- €
|
|
2. Teilnehmer
|
940,- €
|
|
Weitere Teilnehmer
|
890,- €
|
|
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Hilton Garden Inn Mannheim | ||
Willy-Brandt-Platz 13, 68161 Mannheim
|
||
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
|
268,34 €
|
|
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
124,15 €
|
|
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
97,26 €
|
|
|
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
|
|
PDF Download
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Zu empfehlen für
- Wahlvorstandsmitglieder und -ersatzmitglieder
Formulare & Musterschreiben