Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren

Die Betriebsratswahl für Betriebe bis 100 Beschäftigte

Kennung
4917/2025
Dauer
Montag bis Mittwoch
Standort
Mannheim
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Praktische Übungen mit Wahlrechner und Musterschreiben

In Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Betriebsratswahl zwingend im vereinfachten Wahlverfahren statt. In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern können Arbeitgeber und Wahlvorstand die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. Im Seminar „Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren“ lernen die Teilnehmer das gesamte Wissen, das der Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren benötigt.

Aufstellung des Wahlvorstandes

  • Besonderheiten in Betrieben ohne Betriebsrat: Die erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes – Übergabe der Wählerliste an den Wahlvorstand
  • Die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit Betriebsrat
  • Folgen unterlassener Bestellung

Der Wahlvorstand

  • Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
  • Kündigungsschutz der Wahlvorstandsmitglieder, Initiatoren und Kandidaten
  • Kostentragung durch den Arbeitgeber
  • Freistellung für die Wahlvorstandsarbeit – Beschlussfassung
  • Erstellen der Wählerliste – aktives und passives Wahlrecht
  • Erlass und Aushang des Wahlausschreibens – Minderheitengeschlecht beachten
  • Bearbeiten von Einsprüchen gegen die Wählerliste
  • Fristenkontrolle
  • Prüfung der Wahlvorschläge

Ablauf der Betriebsratswahl – der Tag der Wahl

  • Die Wahl in einer (zweiten) Wahlversammlung richtig organisieren
  • Die Wahl im Wahllokal vorbereiten
  • Ermittlung des Wahlergebnisses und Erstellen der Wahlniederschrift

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Bestellung des Wahlvorstands
  • Rechte und Pflichten des Wahlvorstands – Kündigungsschutz
  • Die Durchführung der Betriebsratswahl: Fristenkontrolle, Prüfung der Wahlvorschläge und Erstellung der Wählerliste
  • Tag der Stimmabgabe und nachträgliche Briefwahl
  • Feststellung des Wahlergebnisses
662 BR Wahl Vereinfachtes Wahlverfahren Pb Seminar
Kennung
4917/2025
Dauer
Montag bis Mittwoch
Standort
Mannheim
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 01.12.2025
15:00
Ende
Mi. 03.12.2025
12:30
Praktische Übungen mit Wahlrechner und Musterschreiben

In Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Betriebsratswahl zwingend im vereinfachten Wahlverfahren statt. In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern können Arbeitgeber und Wahlvorstand die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. Im Seminar „Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren“ lernen die Teilnehmer das gesamte Wissen, das der Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren benötigt.

Aufstellung des Wahlvorstandes

  • Besonderheiten in Betrieben ohne Betriebsrat: Die erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes – Übergabe der Wählerliste an den Wahlvorstand
  • Die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit Betriebsrat
  • Folgen unterlassener Bestellung

Der Wahlvorstand

  • Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
  • Kündigungsschutz der Wahlvorstandsmitglieder, Initiatoren und Kandidaten
  • Kostentragung durch den Arbeitgeber
  • Freistellung für die Wahlvorstandsarbeit – Beschlussfassung
  • Erstellen der Wählerliste – aktives und passives Wahlrecht
  • Erlass und Aushang des Wahlausschreibens – Minderheitengeschlecht beachten
  • Bearbeiten von Einsprüchen gegen die Wählerliste
  • Fristenkontrolle
  • Prüfung der Wahlvorschläge

Ablauf der Betriebsratswahl – der Tag der Wahl

  • Die Wahl in einer (zweiten) Wahlversammlung richtig organisieren
  • Die Wahl im Wahllokal vorbereiten
  • Ermittlung des Wahlergebnisses und Erstellen der Wahlniederschrift

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Bestellung des Wahlvorstands
  • Rechte und Pflichten des Wahlvorstands – Kündigungsschutz
  • Die Durchführung der Betriebsratswahl: Fristenkontrolle, Prüfung der Wahlvorschläge und Erstellung der Wählerliste
  • Tag der Stimmabgabe und nachträgliche Briefwahl
  • Feststellung des Wahlergebnisses
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§ Anspruchsgrundlage § 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG
§ 37 Abs. 6 BetrVG

Zu empfehlen für

  • Wahlvorstandsmitglieder und -ersatzmitglieder

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Verbindliche Seminaranmeldung
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Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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