Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren
Die Betriebsratswahl für Betriebe bis 100 Beschäftigte
In Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Betriebsratswahl zwingend im vereinfachten Wahlverfahren statt. In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern können Arbeitgeber und Wahlvorstand die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. Im Seminar „Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren“ lernen die Teilnehmer das gesamte Wissen, das der Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren benötigt.
Aufstellung des Wahlvorstandes
- Besonderheiten in Betrieben ohne Betriebsrat: Die erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes – Übergabe der Wählerliste an den Wahlvorstand
- Die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit Betriebsrat
- Folgen unterlassener Bestellung
Der Wahlvorstand
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
- Kündigungsschutz der Wahlvorstandsmitglieder, Initiatoren und Kandidaten
- Kostentragung durch den Arbeitgeber
- Freistellung für die Wahlvorstandsarbeit – Beschlussfassung
- Erstellen der Wählerliste – aktives und passives Wahlrecht
- Erlass und Aushang des Wahlausschreibens – Minderheitengeschlecht beachten
- Bearbeiten von Einsprüchen gegen die Wählerliste
- Fristenkontrolle
- Prüfung der Wahlvorschläge
Ablauf der Betriebsratswahl – der Tag der Wahl
- Die Wahl in einer (zweiten) Wahlversammlung richtig organisieren
- Die Wahl im Wahllokal vorbereiten
- Ermittlung des Wahlergebnisses und Erstellen der Wahlniederschrift
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Bestellung des Wahlvorstands
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands – Kündigungsschutz
- Die Durchführung der Betriebsratswahl: Fristenkontrolle, Prüfung der Wahlvorschläge und Erstellung der Wählerliste
- Tag der Stimmabgabe und nachträgliche Briefwahl
- Feststellung des Wahlergebnisses
In Betrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet die Betriebsratswahl zwingend im vereinfachten Wahlverfahren statt. In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern können Arbeitgeber und Wahlvorstand die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. Im Seminar „Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren“ lernen die Teilnehmer das gesamte Wissen, das der Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren benötigt.
Aufstellung des Wahlvorstandes
- Besonderheiten in Betrieben ohne Betriebsrat: Die erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes – Übergabe der Wählerliste an den Wahlvorstand
- Die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit Betriebsrat
- Folgen unterlassener Bestellung
Der Wahlvorstand
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
- Kündigungsschutz der Wahlvorstandsmitglieder, Initiatoren und Kandidaten
- Kostentragung durch den Arbeitgeber
- Freistellung für die Wahlvorstandsarbeit – Beschlussfassung
- Erstellen der Wählerliste – aktives und passives Wahlrecht
- Erlass und Aushang des Wahlausschreibens – Minderheitengeschlecht beachten
- Bearbeiten von Einsprüchen gegen die Wählerliste
- Fristenkontrolle
- Prüfung der Wahlvorschläge
Ablauf der Betriebsratswahl – der Tag der Wahl
- Die Wahl in einer (zweiten) Wahlversammlung richtig organisieren
- Die Wahl im Wahllokal vorbereiten
- Ermittlung des Wahlergebnisses und Erstellen der Wahlniederschrift
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Bestellung des Wahlvorstands
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands – Kündigungsschutz
- Die Durchführung der Betriebsratswahl: Fristenkontrolle, Prüfung der Wahlvorschläge und Erstellung der Wählerliste
- Tag der Stimmabgabe und nachträgliche Briefwahl
- Feststellung des Wahlergebnisses
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 890,- € | |
1. Teilnehmer
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990,- €
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2. Teilnehmer
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940,- €
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Weitere Teilnehmer
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890,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Hilton Garden Inn Mannheim | ||
Willy-Brandt-Platz 13, 68161 Mannheim
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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268,34 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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124,15 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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97,26 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 37 Abs. 6 BetrVG
Zu empfehlen für
- Wahlvorstandsmitglieder und -ersatzmitglieder
Formulare & Musterschreiben