Aufgaben der Wahlleitung nach Abschluss der SBV-Wahl
Aufgaben der Wahlleitung nach Abschluss der Wahl
Auch nach der Feststellung des Wahlergebnisses ist die Tätigkeit der Wahlleitung noch nicht beendet. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Sobald das endgültige Wahlergebnis feststeht, muss die Wahlleitung dieses durch einen mindestens zweiwöchigen Aushang im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt machen. Zusätzlich sind der Arbeitgeber sowie der Betriebs- oder Personalrat über die endgültig gewählten Personen zu informieren. Erst mit der Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses beginnt die Frist für eine Wahlanfechtung.
Aufbewahrung der Wahlunterlagen
Die Wahlleitung hat sämtliche Wahlunterlagen bereits während des Wahlverfahrens vollständig zu sammeln und bis zu ihrer Übergabe an die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung sicher aufzubewahren. Hierzu gehören insbesondere die Wahlvorschläge, die Stimmzettel, die Wahlniederschrift sowie alle weiteren wahlbezogenen Unterlagen.
Übergabe an die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung
Mit der Übergabe endet das Amt der Wahlleitung. Gleichzeitig geht die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung der Wahlunterlagen auf die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung über, die diese grundsätzlich bis zum Ende ihrer Amtszeit aufzubewahren hat.
Seminarempfehlungen zur Vorbereitung auf die SBV-Wahl
Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.
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