Mit dem Erlass und dem Aushang des Wahlausschreibens wird die Wahl der Schwerbehindertenvertretung förmlich eingeleitet. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die gesetzlichen Fristen des Wahlverfahrens zu laufen und die Wahlberechtigten erhalten die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie das Wahlausschreiben ordnungsgemäß bekannt gemacht wird, wie die Wählerliste zur Einsicht auszulegen ist und welche besonderen Informationspflichten gegenüber ausländischen Beschäftigten bestehen.
Aushang des Wahlausschreibens
Auslegen der Wählerliste
Information ausländischer Wahlberechtigter
Schulungsempfehlungen zur SBV-Wahl 2026
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