Der Wahltag bildet den Höhepunkt und das Herzstück des gesamten Wahlverfahrens. Der Wahlvorstand muss die persönliche Stimmabgabe überwachen, die Briefwahlstimmen nach den gesetzlichen Vorgaben behandeln, anschließend die Stimmen öffentlich auszählen und das Wahlergebnis feststellen. Abschließend sind die Gewählten zu benachrichtigen und über die Annahme der Wahl entscheidet sich, wann das endgültige Wahlergebnis feststeht.
Ablauf der Stimmabgabe am Wahltag
Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses
Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
Schulungsempfehlungen zur SBV-Wahl 2026
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