Die Einreichung von Wahlvorschlägen bildet die Grundlage jeder Schwerbehindertenvertretungswahl. Nur wer wirksam als Bewerber vorgeschlagen worden ist, kann gewählt werden. Deshalb stellt die Schwerbehindertenwahlordnung sowohl an die Wählbarkeit der Bewerber als auch an Form und Inhalt der Wahlvorschläge verbindliche Anforderungen. Der Wahlvorstand hat die eingereichten Wahlvorschläge sorgfältig zu prüfen, bestehende Mängel gegebenenfalls zu beanstanden und die zugelassenen Bewerber ordnungsgemäß bekannt zu machen. Fehler in diesem Verfahrensabschnitt gehören zu den häufigsten Ursachen späterer Wahlanfechtungen. 

Schulungsempfehlungen zur SBV-Wahl 2026

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Sicher durch die Wahl begleitet


  • Vorbereitung und Ablauf der Wahl
  • Kenntnis der Rechte und Pflichten des Wahlvorstands und der SBV
  • Formvorschriften und Fristen einhalten
Webinar – Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung kompakt

Webinar – Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung kompakt

Kompaktes Wissen zur SBV-Wahl – 2 Tage, 6 Unterrichtseinheiten


  • Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten – Vorbereitung und Ablauf
  • Kenntnis der Rechte und Pflichten des Wahlvorstands und der SBV
  • Formvorschriften und Fristen einhalten
Kostenloses Kurz-Webinar – Die SBV-Wahl und der Schulungsanspruch der SBV

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