Mit der Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses endet die Tätigkeit des Wahlvorstands noch nicht. Zu seinen letzten gesetzlichen Aufgaben gehören die Benachrichtigung der gewählten Personen sowie die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Übergabe der Wahlunterlagen. Erst wenn auch diese Pflichten erfüllt sind, ist das Wahlverfahren vollständig abgeschlossen.
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Aufbewahrung der Wahlunterlagen
Schulungsempfehlungen zur SBV-Wahl 2026
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