Kongress “Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)”

Park Plaza Trier

Kennung
2601/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Trier
Teilnehmer
max. 60
Besuch beim EuGH

Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts

Die unterschiedlichen Rechtsquellen / Geltung von Richtlinien und Verordnungen für die Arbeitnehmer / Verhältnis von europäischem zu deutschem Arbeitsrecht

Betriebsratsarbeit mit Auslandsbezug

Auslandsentsendung und Einsatz von Europäern in deutschen Betrieben / Mitbestimmungsrechte und Aufgaben des BR / Ausländische Arbeitgeber: Besonderheiten für die BR-Arbeit / Bedeutung eines europäischen BR

Der Europäische Gerichtshof

Wie und wann entscheidet der EuGH? / Der Weg einer Akte zum EuGH / Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei international eingesetzten Arbeitnehmern

Aktuelle Rechtsprechung zur Leiharbeit

Stundenlohn von Leiharbeitnehmern darf niedriger sein / Zur finanziellen Abgeltung für nicht genommenen Urlaub / Schutz von Leiharbeitnehmern vor missbräuchlichem Einsatz aufeinander folgender Überlassungen / Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss anderweitig ausgeglichen werden

Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeitszeit

Zur Bedeutung des Begriffs “Arbeitszeit” für Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft / Tägliche Ruhezeit unabhängig von wöchentlicher

Aktuelle Rechtsprechung zum Diskriminierungsschutz

Kündigungsschutz für Schwerbehinderte erweitert / Beseitigung einer Diskriminierung aufgrund des Alters durch eine rückwirkende Schlechterstellung der zuvor Begünstigten / Verbot des Tragens jedes sichtbaren Zeichens religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz / Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung

Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht

Urlaubsabgeltung und Verjährung / Urlaub hat man auch in Quarantäne / Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Arbeitsunfähigkeit während einer Altersteilzeitregelung

Sonstige Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

EuGH-Vorlage zu Massenentlassungen: Darf falsche Beurteilung der Betriebsgröße zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen? / DSGVO-Verstoß allein begründet keinen Schadensersatzanspruch / Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

Unsere Referenten

RF 236 MarUhm 800

Martin Uhmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
RF Leppla

Dr. Ralph Leppla

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht in München
RF 313 SebHes 800

Sebastian Hesse

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Kenntnisse nach Abschluss des Kongresses

  • Grundlagen zum europäischen Arbeitsrecht
  • Die wichtigsten aktuellen Leitentscheidungen des EuGH
  • Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht
Trier 800×450 Kongress
Kennung
2601/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Trier
Teilnehmer
Max. max. 60 Teilnehmer
Beginn
Mo. 24.06.2024
16:00
Ende
Fr. 28.06.2024
12:00
Verfügbarkeit
Freie Plätze verfügbar
Zum Warenkorb

Kongresspreise

mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer 1649,- €
2. Teilnehmer 1599,- €
Weitere Teilnehmer 1549,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Park Plaza Trier
Nikolaus-Koch-Platz 1, 54290 Trier
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 218,91 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 104,73 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 73,23 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Personalratsmitglieder

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Druckversion

Übrigens

Die Inhalte dieses Kongresses werden bis zum Beginn der Veranstaltung ständig der aktuellen Rechtsprechung des EuGH angepasst.

Bitte beachten

Der Tag und die Möglichkeit eines Sitzungsbesuchs hängt von der Terminierung des EuGH ab.

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0209 165 85 - 0
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