Die Wählerliste ist eine der wichtigsten Grundlagen der JAV-Wahl. Nur wer in die Wählerliste eingetragen ist, kann sein Wahlrecht ausüben; deshalb muss der Wahlvorstand sorgfältig prüfen, welche Beschäftigten aufgenommen werden und welche nicht. Die Wählerliste ist dabei während des Wahlverfahrens immer wieder zu überprüfen und bei Veränderungen gegebenenfalls zu berichtigen. Der Wahlvorstand hat auch dafür zu sorgen, dass die Wählerliste in der richtigen Form geführt und den Wahlberechtigten zur Überprüfung zugänglich gemacht wird.
Zudem muss der Wahlvorstand eine interne Version der Wählerliste erstellen, in die er alle wichtigen Fragen zur Briefwahl und Stimmabgabe einträgt.
So wird die Wählerliste konkret erstellt - Interne und externe Version der Wählerliste
Welche Informationen muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen?
Wer muss in die Wählerliste aufgenommen werden und wer nicht?
Schulungsempfehlungen zur JAV-Wahl 2026
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