Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestbesetzung: Während der gesamten Stimmabgabe müssen mindestens zwei Personen im Wahllokal anwesend sein – davon mindestens ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied.
  • Möglich ist: 2 Wahlvorstandsmitglieder oder 1 Wahlvorstandsmitglied + 1 Wahlhelfer. 2 Wahlhelfer allein reichen nicht aus.
  • Besetzungsplan erstellen: Für die gesamte Wahlzeit sollten Anwesenheit, Ablösungen und Pausen im Voraus geplant werden. Bei mehreren Wahllokalen ist für jedes ein eigener Plan nötig.
  • Durchgehende Besetzung: Auch bei Toiletten-, Essens- oder kurzen Pausen darf die Mindestbesetzung nicht unterschritten werden.
  • Wahlzeiten einhalten: Es darf nur innerhalb der im Wahlausschreiben festgelegten Wahlzeit gewählt werden. Der Wahlvorstand darf die Wahlzeit nicht eigenmächtig verlängern oder verkürzen.
  • Nach Ende der Stimmabgabe: Der gesamte Wahlvorstand muss wieder vollständig anwesend sein, insbesondere für die Behandlung der Briefwahlunterlagen und die öffentliche Stimmauszählung.
  • Merksatz: Während der Wahl mindestens 2 Personen, davon 1 stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied; zur Auszählung gesamter Wahlvorstand.

Besetzungsplan für das Wahllokal festlegen 

Während der gesamten Stimmabgabe muss das Wahllokal ordnungsgemäß beaufsichtigt sein. 

Nach § 12 Abs. 2 WO müssen im Wahlraum während der Stimmabgabe grundsätzlich mindestens zwei Personen anwesend sein.

Dabei kommen folgende Besetzungen in Betracht: 

  • zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands oder 
  • ein stimmberechtigtes Mitglied des Wahlvorstands und ein Wahlhelfer. 

Nicht ausreichend ist dagegen eine Besetzung ausschließlich mit Wahlhelfern. Mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied des Wahlvorstands muss während der gesamten Stimmabgabe im Wahllokal anwesend sein. 

Seminarempfehlungen zur Vorbereitung auf die JAV-Wahl

Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Grundsätze der JAV-Wahl und deren Ablauf


  • Sie wissen, wie die Wahl der JAV rechtssicher eingeleitet, vorbereitet und durchgeführt wird
  • Sie kennen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
  • Sie lernen, wie Sie Fristen, Wahlausschreiben und Wählerlisten korrekt handhaben
Webinar – Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kompakt

Webinar – Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kompakt

Grundsätze der JAV-Wahl und deren Ablauf – 2 Tage, 6 Unterrichtseinheiten


  • Überblick über die Vorbereitung und den Ablauf der JAV-Wahl
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
  • Vermeidung von Fehlern – wichtige Formvorschriften kennen

Besetzung rechtzeitig planen 

Gerade bei längeren Wahlzeiten sollte der Wahlvorstand nicht erst am Wahltag entscheiden, wer wann im Wahllokal sitzt. 

Sinnvoll ist ein Besetzungsplan, aus dem sich für die gesamte im Wahlausschreiben bekannt gemachte Wahlzeit eindeutig ergibt, 

  • welches Wahlvorstandsmitglied anwesend ist, 
  • welches weitere Wahlvorstandsmitglied beziehungsweise welcher Wahlhelfer unterstützt, 
  • wann Ablösungen stattfinden und 
  • wie Pausen organisiert werden. 

Bei mehreren Wahllokalen ist für jedes Wahllokal ein eigener Besetzungsplan erforderlich. 

Wichtig

Auch kurze Abwesenheiten einplanenDie vorgeschriebene Besetzung muss durchgehend gewährleistet sein. 

Der Wahlvorstand muss deshalb auch an 

  • Toilettengänge, 
  • kurze Pausen, 
  • Essenspausen, 
  • Raucherpausen, 
  • kurzfristige Telefonate außerhalb des Raums oder 
  • sonstige notwendige Ablösungen 

denken. 

Es darf nicht dazu kommen, dass auch nur vorübergehend nur eine einzige Person im Wahllokal verbleibt. 

aas-Praxistipp

Planen Sie möglichst nicht dauerhaft nur mit der absoluten Mindestbesetzung. Ist während einer längeren Wahlzeit immer nur ein Wahlvorstandsmitglied und ein Wahlhelfer eingeplant, kann bereits eine kurzfristige Verhinderung den vorgesehenen Ablauf gefährden. 

Die im Wahlausschreiben festgelegten Wahlzeiten sind verbindlich 

Die persönliche Stimmabgabe darf nur während der im Wahlausschreiben bekannt gemachten Zeiten stattfinden. 

Das gilt sowohl für den Wahltag als auch für Beginn und Ende der Wahlzeit. 

Beispiel 

Im Wahlausschreiben ist für die Stimmabgabe angegeben:
4.
November 2026 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Dann darf 

  • vor 8:00 Uhr noch keine Stimme angenommen werden und 
  • nach 17:00 Uhr grundsätzlich keine neue Stimmabgabe mehr begonnen werden.
     

Der Wahlvorstand darf die Wahlzeit am Wahltag nicht spontan verlängern oder verkürzen. 

Befindet sich ein Wahlberechtigter bei Ablauf der Wahlzeit bereits im Wahlraum beziehungsweise hat der Wahlvorgang bereits begonnen, sollte dies gesondert nach den hierfür geltenden Grundsätzen behandelt werden. Der Wahlvorstand darf jedenfalls nicht durch eine vorzeitige Schließung verhindern, dass Wahlberechtigte die im Wahlausschreiben vorgesehene Wahlzeit vollständig nutzen können. 

Muster: Besetzungsplan für das Wahllokal 

Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 

Betrieb .................................................................................................................... 

Wahllokal ................................................................................................................ 

Wahltag ................................................................................................................... 

Wahlzeit von ................ Uhr bis ................ Uhr 

 

Uhrzeit 

Wahlvorstandsmitglied 

Wahlvorstandsmitglied 

Wahlvorstandsmitglied 

Wahlhelfer/in 

08:00–09:00 Uhr 

 

 

 

 

09:00–10:00 Uhr 

 

 

 

 

10:00–11:00 Uhr 

 

 

 

 

11:00–12:00 Uhr 

 

 

 

 

12:00–13:00 Uhr 

 

 

 

 

13:00–14:00 Uhr 

 

 

 

 

14:00–15:00 Uhr 

 

 

 

 

15:00–16:00 Uhr 

 

 

 

 

16:00–17:00 Uhr 

 

 

 

 

16:00–Ende der Stimmabgabe 

 

 

 

 

Ab … der gesamte Wahlvorstand 

 

 

 

 

 

Im Anschluss an die Stimmabgabe 

Mit dem Ende der persönlichen Stimmabgabe endet die Arbeit des Wahlvorstands nicht. 

Für die Öffnung und Behandlung der eingegangenen Briefwahlunterlagen sowie die anschließende öffentliche Stimmauszählung müssen alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein. 

Der Besetzungsplan für das Wahllokal sollte deshalb so gestaltet werden, dass spätestens zum Ende der Stimmabgabe der gesamte Wahlvorstand wieder vollständig zusammenkommt. 

Wahlhelfer können bei der organisatorischen Durchführung und bei der Stimmauszählung unterstützen. Sie treten jedoch nicht an die Stelle eines Wahlvorstandsmitglieds. 

Wichtig 

Der Wahlvorstand sollte deshalb bei der Einsatz- und Pausenplanung von Anfang an berücksichtigen, dass 

  • während der laufenden Stimmabgabe die Mindestbesetzung des Wahllokals gewährleistet sein muss, 
  • zum Ende der Stimmabgabe alle Mitglieder des Wahlvorstands wieder anwesend sein müssen und 
  • anschließend gemeinsam die Briefwahlunterlagen behandelt und die Stimmen öffentlich ausgezählt werden. 
Merke 

Während der gesamten Stimmabgabe muss gelten: 

Mindestens zwei Personen im Wahllokal – davon mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied des Wahlvorstands. 

Bei zwei Wahlvorstandsmitgliedern ist die Vorgabe erfüllt. 

Bei einem Wahlvorstandsmitglied und einem Wahlhelfer ebenfalls. 

Zwei Wahlhelfer ohne Wahlvorstandsmitglied reichen nicht aus. 

Bei der Stimmauszählung und der Öffnung der Briefwahlumschläge muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein 

Jörg Reiniger
Jörg Reiniger
Experte für strategische Gremienarbeit | Seminarentwickler | Spezialist für Mitbestimmung & Organisationsentwicklung

Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.

Zur Expertenseite

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400
für BR, PR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Über welche Themen möchten Sie informiert werden?

(Mehrfachauswahl möglich)

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder