Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung: Mehrere gültige Vorschlagslisten im normalen Wahlverfahren → Listenwahl und Auslosung der Ordnungsnummern.
  • Keine Auslosung: Eine gültige Vorschlagsliste im normalen Wahlverfahren oder vereinfachtes Wahlverfahren → Personenwahl.
  • Zeitpunkt: Erst nach Ablauf der Einreichungsfrist bzw. einer gesetzten Nachfrist, wenn alle zugelassenen Listen feststehen.
  • Einladung: Vertreter aller zugelassenen Vorschlagslisten müssen rechtzeitig zur Auslosung eingeladen werden.
  • Durchführung: Die Listen werden durch ein neutrales, zufälliges Losverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Die gezogene Reihenfolge entspricht den Ordnungsnummern.
  • Wichtig: Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Einreichung einer Liste, sondern ausschließlich das Losergebnis.
  • Abwesenheit: Erscheint ein trotz Einladung eingeladener Listenvertreter nicht, kann die Auslosung trotzdem durchgeführt werden.
  • Dokumentation: Ablauf und Ergebnis der Auslosung sollten schriftlich festgehalten und zu den Wahlakten genommen werden.

Auslosung der Ordnungsnummern im normalen Wahlverfahren 

Werden im normalen Wahlverfahren mehrere gültige Vorschlagslisten für die JAV-Wahl eingereicht, findet Listenwahl statt. In diesem Fall muss der Wahlvorstand durch Los bestimmen, welche Ordnungsnummer die einzelnen Vorschlagslisten erhalten (§ 39 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 WO). 

Die Ordnungsnummern bestimmen insbesondere die Reihenfolge, in der die Vorschlagslisten auf dem Stimmzettel aufgeführt werden. Entscheidend ist also nicht, welche Liste zuerst beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Die Reihenfolge wird ausschließlich durch Los bestimmt. 

Wichtig

Wird nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, findet auch im normalen Wahlverfahren keine Listenwahl, sondern Mehrheitswahl (Personenwahl) statt. Eine Auslosung von Ordnungsnummern ist dann nicht erforderlich. 

Im vereinfachten Wahlverfahren findet die JAV-Wahl stets als Mehrheitswahl statt. Auch dort werden deshalb keine Ordnungsnummern für Wahlvorschläge ausgelost. 

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Wann werden die Ordnungsnummern ausgelost? 

Die Auslosung kann erst stattfinden, wenn feststeht, welche Vorschlagslisten endgültig zur Wahl zugelassen werden. 

Der Wahlvorstand muss deshalb grundsätzlich zunächst den Ablauf der regulären Einreichungsfrist abwarten. Wurde eine Nachfrist gesetzt, muss auch diese abgelaufen sein. 

Erst wenn feststeht, welche Vorschlagslisten gültig sind und an der Wahl teilnehmen, kann der Wahlvorstand die Ordnungsnummern auslosen. 

Einladung der Listenvertreter zur Auslosung 

Stehen die gültigen Vorschlagslisten fest, muss der Wahlvorstand vor der eigentlichen Auslosung noch einen weiteren Schritt erledigen: Die Vertreter sämtlicher zugelassener Vorschlagslisten sind rechtzeitig zur Losentscheidung einzuladen. Das schreibt § 10 Abs. 1 WO ausdrücklich vor.  

Die Einladung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Listenvertreter tatsächlich die Möglichkeit haben, an der Auslosung teilzunehmen. Eine bestimmte Einladungsfrist nennt die Wahlordnung nicht. Aus Gründen der Nachweisbarkeit sollte die Einladung schriftlich erfolgen und Datum, Uhrzeit und Ort der Auslosung eindeutig angeben. 

Die Anwesenheit der Listenvertreter ist allerdings keine Voraussetzung dafür, dass die Auslosung stattfinden kann. Ist ein Listenvertreter rechtzeitig eingeladen worden und erscheint er nicht, kann der Wahlvorstand die Losentscheidung auch in seiner Abwesenheit durchführen.

Wie wird ausgelost? 

Die Wahlordnung schreibt kein bestimmtes Losverfahren vor. Entscheidend ist, dass das Verfahren neutral ist und eine zufällige Reihenfolge gewährleistet. 

Der Wahlvorstand kann beispielsweise: 

1. die Kennwörter der zugelassenen Vorschlagslisten auf gleichartige Zettel schreiben, 

2. die Zettel gleichartig falten oder in identische Umschläge legen, 

3. sie in einen Behälter geben und mischen und 

4. anschließend nacheinander ziehen. 

Die zuerst gezogene Vorschlagsliste erhält die Ordnungsnummer 1, die zweite die Ordnungsnummer 2 usw. 

Beispiel 

Zur JAV-Wahl sind drei gültige Vorschlagslisten zugelassen: 

  • „Junge Zukunft“ 
  • „Azubis gemeinsam“ 
  • „Next Generation“ 

Die Liste „Azubis gemeinsam“ wurde als erste beim Wahlvorstand eingereicht. Daraus folgt jedoch nicht, dass sie die Ordnungsnummer 1 erhält. 

Bei der Auslosung ergibt sich folgende Reihenfolge: 

1. „Next Generation“ 

2. „Junge Zukunft“ 

3. „Azubis gemeinsam“ 

Diese ausgeloste Reihenfolge ist für die weitere Durchführung der Wahl maßgeblich. 

Niederschrift über die Auslosung 

Eine besondere Niederschrift über die Auslosung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Nachweisbarkeit sollte der Wahlvorstand das Ergebnis jedoch dokumentieren. 

Festgehalten werden sollten insbesondere: 

  • Datum, Uhrzeit und Ort der Auslosung, 
  • die teilnehmenden Mitglieder des Wahlvorstands, 
  • die eingeladenen und erschienenen Listenvertreter, 
  • die Art der Durchführung des Losverfahrens und 
  • die ausgelosten Ordnungsnummern der Vorschlagslisten. 

Das Protokoll wird zu den Wahlakten genommen.

Jörg Reiniger
Jörg Reiniger
Experte für strategische Gremienarbeit | Seminarentwickler | Spezialist für Mitbestimmung & Organisationsentwicklung

Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.

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