Auslosung der Ordnungsnummern im normalen Wahlverfahren
bei der JAV-Wahl
Auslosung der Ordnungsnummern im normalen Wahlverfahren
Werden im normalen Wahlverfahren mehrere gültige Vorschlagslisten für die JAV-Wahl eingereicht, findet Listenwahl statt. In diesem Fall muss der Wahlvorstand durch Los bestimmen, welche Ordnungsnummer die einzelnen Vorschlagslisten erhalten (§ 39 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 WO).
Die Ordnungsnummern bestimmen insbesondere die Reihenfolge, in der die Vorschlagslisten auf dem Stimmzettel aufgeführt werden. Entscheidend ist also nicht, welche Liste zuerst beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Die Reihenfolge wird ausschließlich durch Los bestimmt.
Wird nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, findet auch im normalen Wahlverfahren keine Listenwahl, sondern Mehrheitswahl (Personenwahl) statt. Eine Auslosung von Ordnungsnummern ist dann nicht erforderlich.
Im vereinfachten Wahlverfahren findet die JAV-Wahl stets als Mehrheitswahl statt. Auch dort werden deshalb keine Ordnungsnummern für Wahlvorschläge ausgelost.
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Wann werden die Ordnungsnummern ausgelost?
Die Auslosung kann erst stattfinden, wenn feststeht, welche Vorschlagslisten endgültig zur Wahl zugelassen werden.
Der Wahlvorstand muss deshalb grundsätzlich zunächst den Ablauf der regulären Einreichungsfrist abwarten. Wurde eine Nachfrist gesetzt, muss auch diese abgelaufen sein.
Erst wenn feststeht, welche Vorschlagslisten gültig sind und an der Wahl teilnehmen, kann der Wahlvorstand die Ordnungsnummern auslosen.
Einladung der Listenvertreter zur Auslosung
Stehen die gültigen Vorschlagslisten fest, muss der Wahlvorstand vor der eigentlichen Auslosung noch einen weiteren Schritt erledigen: Die Vertreter sämtlicher zugelassener Vorschlagslisten sind rechtzeitig zur Losentscheidung einzuladen. Das schreibt § 10 Abs. 1 WO ausdrücklich vor.
Die Einladung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Listenvertreter tatsächlich die Möglichkeit haben, an der Auslosung teilzunehmen. Eine bestimmte Einladungsfrist nennt die Wahlordnung nicht. Aus Gründen der Nachweisbarkeit sollte die Einladung schriftlich erfolgen und Datum, Uhrzeit und Ort der Auslosung eindeutig angeben.
Die Anwesenheit der Listenvertreter ist allerdings keine Voraussetzung dafür, dass die Auslosung stattfinden kann. Ist ein Listenvertreter rechtzeitig eingeladen worden und erscheint er nicht, kann der Wahlvorstand die Losentscheidung auch in seiner Abwesenheit durchführen.
Wie wird ausgelost?
Die Wahlordnung schreibt kein bestimmtes Losverfahren vor. Entscheidend ist, dass das Verfahren neutral ist und eine zufällige Reihenfolge gewährleistet.
Der Wahlvorstand kann beispielsweise:
1. die Kennwörter der zugelassenen Vorschlagslisten auf gleichartige Zettel schreiben,
2. die Zettel gleichartig falten oder in identische Umschläge legen,
3. sie in einen Behälter geben und mischen und
4. anschließend nacheinander ziehen.
Die zuerst gezogene Vorschlagsliste erhält die Ordnungsnummer 1, die zweite die Ordnungsnummer 2 usw.
Zur JAV-Wahl sind drei gültige Vorschlagslisten zugelassen:
- „Junge Zukunft“
- „Azubis gemeinsam“
- „Next Generation“
Die Liste „Azubis gemeinsam“ wurde als erste beim Wahlvorstand eingereicht. Daraus folgt jedoch nicht, dass sie die Ordnungsnummer 1 erhält.
Bei der Auslosung ergibt sich folgende Reihenfolge:
1. „Next Generation“
2. „Junge Zukunft“
3. „Azubis gemeinsam“
Diese ausgeloste Reihenfolge ist für die weitere Durchführung der Wahl maßgeblich.
Niederschrift über die Auslosung
Eine besondere Niederschrift über die Auslosung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Nachweisbarkeit sollte der Wahlvorstand das Ergebnis jedoch dokumentieren.
Festgehalten werden sollten insbesondere:
- Datum, Uhrzeit und Ort der Auslosung,
- die teilnehmenden Mitglieder des Wahlvorstands,
- die eingeladenen und erschienenen Listenvertreter,
- die Art der Durchführung des Losverfahrens und
- die ausgelosten Ordnungsnummern der Vorschlagslisten.
Das Protokoll wird zu den Wahlakten genommen.
Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.
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