Das Wichtigste in Kürze

  • Wahllokal vorbereiten: Das Wahllokal muss rechtzeitig eingerichtet, ausgeschildert und so gestaltet sein, dass eine geheime und möglichst barrierefreie Stimmabgabe möglich ist.
  • Besetzung sicherstellen: Während der gesamten Stimmabgabe müssen mindestens zwei Personen, davon mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied des Wahlvorstands, im Wahllokal anwesend sein.
  • Wahlberechtigung prüfen: Vor Ausgabe des Stimmzettels wird anhand der Wählerliste geprüft, ob die Person wahlberechtigt ist und nicht bereits gewählt hat.
  • Geheim abstimmen: Der Stimmzettel wird unbeobachtet gekennzeichnet und so gefaltet, dass die Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Anschließend wird die Stimmabgabe vermerkt und der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen.
  • Briefwahl zuerst behandeln: Nach Ende der Stimmabgabe werden die rechtzeitig eingegangenen Briefwahlunterlagen zunächst geprüft. Nur ordnungsgemäße Briefwahlstimmen werden in die Wahlurne gegeben.
  • Öffentlich auszählen: Die Stimmauszählung muss öffentlich und unverzüglich nach Abschluss der Wahl erfolgen. Die Öffentlichkeit muss die Auszählung tatsächlich verfolgen können.
  • Gültigkeit prüfen: Zweifelhafte oder möglicherweise ungültige Stimmzettel werden vom gesamten Wahlvorstand als Gremium geprüft und durch Beschluss bewertet.
  • Stimmen auswerten und Ergebnis feststellen: Bei der Listenwahl werden die Stimmen den Vorschlagslisten, bei der Personenwahl den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern zugeordnet. Anschließend wird daraus das Wahlergebnis und die Zusammensetzung der JAV ermittelt.

Auswertung der abgegebenen Stimmen 

Nachdem die gültigen und ungültigen Stimmzettel festgestellt sind, zählt der Wahlvorstand die gültig abgegebenen Stimmen aus. 

Wie die Stimmen zugeordnet werden, hängt davon ab, ob die JAV im Wege der Listenwahl (Verhältniswahl) oder der Personenwahl (Mehrheitswahl) gewählt wird. 

Seminarempfehlungen zur Vorbereitung auf die JAV-Wahl

Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

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Stimmenauszählung bei der Listenwahl 

Findet die JAV-Wahl als Listenwahl statt, hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme. Mit dieser Stimme wird eine der auf dem Stimmzettel aufgeführten Vorschlagslisten gewählt. 

Der Wahlvorstand ordnet deshalb jeden gültigen Stimmzettel der darauf gewählten Vorschlagsliste zu und zählt anschließend die auf die einzelnen Listen entfallenden Stimmen zusammen. 

Beispiel

 

Bei der JAV-Wahl treten drei Vorschlagslisten an. Nach Abschluss der Auszählung ergibt sich folgendes Ergebnis: 

 

Vorschlagsliste 

Gültige Stimmen 

Liste 1 

Gemeinsam für die JAV 

86 

Liste 2 

Junge Interessen 

54 

Liste 3 

Azubis gemeinsam stark 

30 

Damit wurden insgesamt 170 gültige Stimmen abgegeben. 

Bei der Listenwahl werden keine Stimmen für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber einer Liste ausgezählt. 

Die Wahlberechtigten wählen die Vorschlagsliste als solche. Wie viele Sitze die einzelnen Listen erhalten und welche Bewerberinnen und Bewerber dadurch gewählt sind, wird erst im nächsten Schritt ermittelt. 

Dabei ist die auf der jeweiligen Vorschlagsliste festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von Bedeutung. 

Stimmenauszählung bei der Personenwahl 

Anders ist das Verfahren bei der Personenwahl. Hier wählen die Wahlberechtigten unmittelbar einzelne Bewerberinnen und Bewerber. 

Jede wahlberechtigte Person kann so viele Stimmen abgeben, wie Mitglieder der JAV zu wählen sind. Einer Bewerberin oder einem Bewerber kann dabei nur eine Stimme gegeben werden. 

Sind beispielsweise fünf JAV-Mitglieder zu wählen, können auf dem Stimmzettel bis zu fünf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber angekreuzt werden. 

Es müssen jedoch nicht sämtliche zur Verfügung stehenden Stimmen genutzt werden. 

Beispiel 

Es sind fünf Mitglieder der JAV zu wählen. 

Ein Wähler kreuzt lediglich drei Bewerber an. 

Der Stimmzettel ist deshalb nicht ungültig. Die drei angekreuzten Bewerber erhalten jeweils eine Stimme. Die beiden nicht genutzten Stimmen verfallen. 

Kreuzt der Wähler dagegen sechs Bewerber an, obwohl nur fünf JAV-Mitglieder zu wählen sind, hat er mehr Stimmen abgegeben, als ihm zustehen. Der Stimmzettel ist ungültig und keine der darauf vorgenommenen Kennzeichnungen wird als Stimme gezählt. 

Stimmen für jeden Bewerber einzeln feststellen 

Bei der Auszählung wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber festgestellt, wie viele gültige Stimmen auf sie beziehungsweise ihn entfallen. 

Der Wahlvorstand kann hierfür beispielsweise eine Zählliste verwenden: 

 

 

Bewerber/in 

Stimmen 

Anna Glücklich 

74 

Mario Muster 

68 

Jana Jugend 

61 

Aslan Azubi 

55 

Emil Engel 

49 

Felix Fröhlich 

42 

Greta Garbo 

37 

Hassan Hurtig 

29 

Die Stimmenzahlen werden anschließend der Höhe nach geordnet. 

Damit steht allerdings noch nicht automatisch fest, wer tatsächlich in die JAV gewählt ist. 

Stimmenzahl und Wahlergebnis sind nicht dasselbe 

Die Auszählung beantwortet zunächst nur die Frage: 

Wie viele Stimmen hat jede Vorschlagsliste beziehungsweise jede Bewerberin und jeder Bewerber erhalten? 

Erst anschließend wird aus diesem Stimmenergebnis das endgültige Wahlergebnis ermittelt. 

Bei der Listenwahl muss festgestellt werden, wie viele JAV-Sitze auf die einzelnen Vorschlagslisten entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Listenposition gewählt sind. 

Bei der Personenwahl richtet sich die Wahl grundsätzlich nach der Zahl der auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfallenen Stimmen. 

In beiden Fällen muss zusätzlich berücksichtigt werden, ob für das Geschlecht in der Minderheit Mindestsitze zu beachten sind. Die erforderliche Berücksichtigung des Minderheitsgeschlechts kann dazu führen, dass die endgültige Zusammensetzung der JAV nicht allein anhand der zunächst festgestellten Stimmenzahlen beziehungsweise der Sitzverteilung bestimmt werden kann. 

Wichtig 

Der Wahlvorstand sollte deshalb die Stimmenauszählung und die Ermittlung der gewählten JAV-Mitglieder klar voneinander trennen: 

1. Zunächst werden die gültigen Stimmen ausgezählt und den Listen beziehungsweise Bewerberinnen und Bewerbern zugeordnet.

2. Erst danach wird anhand dieses Ergebnisses ermittelt, welche Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich gewählt sind.

Ergebnis der Stimmenauszählung festhalten 

Nach Abschluss der Auszählung muss eindeutig feststehen, 

  • wie viele Stimmzettel insgesamt abgegeben wurden, 
  • wie viele davon gültig und ungültig waren, 
  • bei der Listenwahl: wie viele gültige Stimmen auf jede Vorschlagsliste entfallen sind und 
  • bei der Personenwahl: wie viele gültige Stimmen jede Bewerberin und jeder Bewerber erhalten hat. 

Diese Zahlen bilden die Grundlage für die anschließende Ermittlung der gewählten Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung. 

Jörg Reiniger
Jörg Reiniger
Experte für strategische Gremienarbeit | Seminarentwickler | Spezialist für Mitbestimmung & Organisationsentwicklung

Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.

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