Klausurtagung des Betriebsrats

Sinn und Zweck kurz erklärt

Bei einer Klausurtagung kommen alle Betriebsratsmitglieder zusammen - meist außerhalb des Betriebs und damit außerhalb aller störenden Einflüsse. Eine Klausurtagung in ungestörter Atmosphäre bietet nämlich den Vorteil, dass sich alle Betriebsratsmitglieder voll und ganz auf die Inhalte der Tagung konzentrieren können.

Vor der Durchführung Ihrer Klausurtagung führen die Moderatoren mit Ihnen ein Vorgespräch zur Abstimmung der Inhalte und Erwartungshaltungen durch.

Wir klären mit Ihnen im Vorfeld die Themen und den Ablauf für jeden einzelnen Tag der Klausurtagung. Mit uns gibt es keine Klausurtagung „von der Stange“!

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Warum sind Klausurtagungen des Betriebsrats wichtig?

Für die gemeinsame Planung und Strukturierung der BetriebsratsThemen bleibt im Arbeitsalltag oft wenig Zeit. Der Betriebsrat sollte sich deshalb in regelmäßigen Abständen der täglichen Arbeitsroutine entziehen. Eine Klausurtagung in ungestörter Atmosphäre bietet nämlich den Vorteil, dass sich alle Betriebsratsmitglieder voll und ganz auf die Inhalte der Tagung konzentrieren können.

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Warum sollte eine Moderation durch einen Trainer stattfinden?

Die Moderation einer Klausurtagung mit Hilfe eines Trainers bietet mehrere Vorteile:

  • Alle Teilnehmer können sich auf die Inhalte der Klausurtagung konzentrieren und müssen sich nicht mit dem Ablauf und der Durchführung der Veranstaltung beschäftigen.
  • Der Moderator strukturiert die Veranstaltung und achtet darauf, dass möglichst alle Betriebsratsmitglieder zu Wort kommen.
  • Ein kompetenter Moderator kann Impulse und Denkanstöße von außen geben und durch einen neutralen Blick von außen die Betriebsratsmitglieder motivieren, bisher gelebte Arbeitsweisen neu zu überdenken, über den Tellerrand hinaus zu blicken und falls erforderlich Verbesserungen herbeizuführen.
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Muss der Arbeitgeber die Kosten tragen?

Der Rechtsanspruch des Betriebsrats auf die Durchführung einer Klausurtagung mit einer externen Moderation und damit auch auf die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber ergibt sich aus § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG. Für die Erforderlichkeit kommt es darauf an, ob es zwingend einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung und Absprache der Arbeitsschwerpunkte im Betriebsrat bedarf. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Betriebsrat in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit keine Einigkeit erzielen kann. Führt dies zu einer Kommunikationsstörung und Beeinträchtigung der Zusammenarbeit im Gremium, kann mit der Klausurtagung versucht werden, diese Konflikte in Zukunft besser zu lösen. In diesem Fall kann eine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers zu bejahen sein (siehe LAG Hessen, Beschluss vom 11.06.2012 - 16 TaBV 237/11).


STRATEGIETAGE FÜR DAS 2. JAHR DER AMTSZEIT

Klausurtagung zur inhaltlichen und strategischen Erarbeitung von Fahrplänen zur Umsetzung von Mitbestimmungsthemen des Betriebsrats. Außerdem wird in der Klausurtagung die bisherige Zusammenarbeit reflektiert und gegebenenfalls neu justiert.

  • Bestandsaufnahme der Betriebsratsarbeit und ggf. Neujustierung
  • Reflexion der Effektivität und Effizienz der Zusammenarbei
  • Überprüfung, ob die gesteckten Ziele/Visionen des Betriebsrats erreicht wurden
  • Analyse, warum Ziele nicht oder nur teilweise erreicht wurden
  • Klärung, welche Ziele, die der Betriebsrat nicht erreicht hat, weiterverfolgt werden sollen
  • Erarbeitung von Prioritäten und Sortierung der Ziele nach Dringlichkeit und Wichtigkeit
  • Erarbeitung von Prioritäten und Sortierung der Ziele nach Dringlichkeit und Wichtigkeit

PROJEKTENTWICKLUNG ZUR UMSETZUNG VON KONKRETEN MITBESTIMMUNGSTHEMEN

Entwicklung von Zielen und Positionen zu einem konkreten Mitbestimmungsthema und die Erarbeitung einer kompletten Betriebsvereinbarung.

  • Rechtliche Einordnung des BR-Projekts
  • Klärung der Ziele und Positionen desBetriebsrats
  • Festlegung von Themenschwerpunkten
  • Klärung der Gestaltungsoptionen desProjekts
  • Vorstellung von Best-Practices zurUmsetzung
  • Erarbeitung einer konkretenProjektplanung
  • Erstellung eines Maßnahmenplans
  • Entwicklung konkreterBetriebsvereinbarungen

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