Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt – und mit ihr den Arbeitsschutz. Intelligente Systeme erkennen Belastungen, bevor sie entstehen, aber sie eröffnen auch neue Risiken. Wie kann Künstliche Intelligenz helfen, Arbeit sicherer zu machen – ohne Beschäftigte zu überwachen? Und welche Rolle spielen Betriebsräte dabei? Ein Gespräch mit Prof. Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences, über Chancen, Grenzen und Verantwortung.
Was bedeutet „Arbeitsschutz 4.0“ und wie verändert sich dadurch unser Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit?
Prof. Dr. Peter Wedde: Der Begriff selbst ist ein Modewort, angelehnt an die „Arbeitswelt 4.0“. Nach Mechanisierung, Elektrifizierung und Digitalisierung steht die „4.0“ für die Vernetzung intelligenter Systeme und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in betrieblichen Abläufen. Konkret heißt das: KI kann aus vorhandenen Informationen automatisch Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefährdungen ableiten – noch bevor sich Probleme zeigen. So können Systeme beispielsweise einen Leistungsabfall von Beschäftigten erkennen, den Vorgesetzte übersehen würden. Auch Wearables wie Smartwatches oder smarte Ringe erfassen längst Gesundheitsdaten und schlagen Alarm, wenn Belastungen kritisch werden.
Welche Chancen und Risiken birgt der Einsatz solcher Technologien?
Prof. Dr. Peter Wedde: Die Chancen sind groß: KI kann Datenmengen auswerten, die Menschen nicht mehr überblicken. Damit lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und präventive Maßnahmen einleiten. Beschäftigte könnten besser geschützt werden, noch bevor sich gesundheitliche Probleme manifestieren. Aber es gibt eine Schattenseite. Um solche Systeme sinnvoll nutzen zu können, braucht man personenbezogene Gesundheitsdaten. Deren Verarbeitung ist arbeits- und datenschutzrechtlich nur in engen Grenzen erlaubt. Die Gefahr besteht, dass sensible Informationen über Erkrankungen missbraucht werden – etwa bei Personalentscheidungen. Deshalb sollten solche Daten ausschließlich von neutralen, vertrauenswürdigen Stellen verarbeitet werden, nicht von Arbeitgebern.
Wie wirken sich Homeoffice, mobile Arbeit oder algorithmische Steuerung auf die Belastung der Beschäftigten aus?
Prof. Dr. Peter Wedde: Viele Beschäftigte erhoffen sich von Homeoffice oder mobiler Arbeit mehr Freiheit und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Tatsächlich zeigt sich häufig das Gegenteil: Die Belastung steigt, weil Arbeit und Freizeit verschwimmen. Der Feierabend fällt weg, Mails werden spätabends beantwortet, Erholungsphasen fehlen. Wenn Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben dazukommen, entsteht eine Doppelbelastung, die schnell zu Erschöpfung oder psychosomatischen Beschwerden führt. Noch problematischer wird es, wenn KI Systeme zur Überwachung und Leistungsbewertung eingesetzt werden. Das Gefühl ständiger Kontrolle kann krank machen. Zwar könnten KI Anwendungen theoretisch auch entlasten – etwa durch automatische Pausenhinweise –, doch solche Ansätze werden bislang kaum genutzt.
Können KI-Systeme tatsächlich helfen, Gefährdungen oder Unfälle zu vermeiden?
Prof. Dr. Peter Wedde: Ja, wenn sie richtig eingesetzt werden. KI kann Muster erkennen – zum Beispiel, dass Arbeitsunfälle bei bestimmten Temperaturen der langen Schichten gehäuft auftreten. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen oder vorhersagen. Aber entscheidend ist, wie auf diese Warnsignale reagiert wird. Technik kann Hinweise liefern, aber sie ersetzt keine Verantwortung. Nur wenn Arbeitgeber und Führungskräfte die Signale ernst nehmen und handeln, verbessert sich der Arbeitsschutz wirklich.
Welche Rechte haben Betriebsräte, wenn digitale Tools eingeführt werden, die den Arbeitsschutz beeinflussen?
Prof. Dr. Peter Wedde: Betriebsräte haben starke Mitbestimmungsrechte. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG können sie bei Maßnahmen zum Gesundheitsschutz mitbestimmen, und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt ihnen Einfluss auf technische Systeme, die Leistung oder Verhalten kontrollieren. Da solche Systeme fast immer personenbezogene Daten verarbeiten, ist Mitbestimmung in der Regel zwingend. Betriebsräte können regeln, wie KI-Systeme eingesetzt werden, wie Daten anonymisiert und welche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. So lässt sich verhindern, dass Arbeitsschutz in Überwachung umschlägt.
Wo liegt der größte Handlungsspielraum für Betriebsräte?
Prof. Dr. Peter Wedde: Der Umgang mit KI ist Neuland. Es gibt kaum Vorbilder, daher müssen Betriebsräte und Arbeitgeber gemeinsam neue Lösungen entwickeln. Dort, wo beide Seiten offen und kreativ zusammenarbeiten, entstehen gute Regelungen. Wo man sich hingegen auf gesetzliche Mindestpflichten beschränkt, droht Stillstand. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, klare KI spezifische Schutzstandards zu schaffen.
Wie lässt sich verhindern, dass Technik, die schützen soll, am Ende zur Leistungsverdichtung führt?
Prof. Dr. Peter Wedde: Eine gewisse Verdichtung wird sich nicht vermeiden lassen. Aber Arbeitgeber stehen in der Pflicht, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sichern – auch im eigenen Interesse. Viele investieren bereits in Gesundheitsmanagement und werden dafür mit geringeren Krankenständen belohnt. Wo solche Strategien fehlen, müssen Aufsichtsbehörden und der Gesetzgeber stärker eingreifen.
Was sollten Interessenvertretungen jetzt tun, um beim Thema „Arbeitsschutz 4.0“ gut aufgestellt zu sein?
Prof. Dr. Peter Wedde: Betriebs- und Personalräte sollten das Thema aktiv aufgreifen und sich mit den Wechselwirkungen zwischen KI, Arbeitsformen und Gesundheitsschutz vertraut machen. Bei der Einführung digitaler Systeme müssen sie nicht nur über Datenschutz, sondern auch über Ergonomie, psychische Belastung und Qualifikation mitbestimmen. Für jede Anwendung sollte definiert werden, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wie sie umgesetzt und überprüft werden. Schulungen für Beschäftigte sind dabei entscheidend – denn Technik entlastet nur dann, wenn Menschen sie verstehen und sicher nutzen können. Das erfordert Einsatz, lohnt sich aber mit Blick auf eine gesunde, menschengerechte Arbeitswelt.
Unsere Empfehlung
Passend zum Thema
Künstliche Intelligenz – Mitbestimmung bei KI und Digitalisierung – Teil 1
KI verstehen und Beteiligungsrechte ausüben
- Mitbestimmung bei Nutzung und Einführung von KI
- Datenschutz – Gestaltungsmöglichkeiten
- Praxisbeispiele: Chat GPT, Microsoft 365 Copilot
Kongress “Datenschutz, KI und Digitalisierung für Betriebsräte und Personalräte 2026”
Hotel EDELWEISS Berchtesgaden
- Mitbestimmung und Gestaltung von Digitalisierungsprojekten und KI-Governance
- Rechtsrahmen und Mitbestimmung bei KI im Personalbereich
- Aktuelle Trends und Rechtslage bei Datenschutz und KI