Ich bin neu im Betriebsrat – womit soll ich anfangen?

Aas Seminare Reiniger Oelmueller (2)

Ein Gespräch der aas mit den Geschäftsführern
Dr. Mark Oelmüller und Jörg Reiniger

aas: Hallo Jörg, viele neu gewählte Betriebsratsmitglieder stehen am Anfang ihrer Amtszeit vor der Frage: Mit welchem Seminar soll ich starten?

Jörg Reiniger: Das ist tatsächlich eine der häufigsten Fragen, die uns gestellt wird. Grundsätzlich gibt es zwei gute Einstiege – und beide sind richtig: „Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)“ oder „Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)“.

Welche Variante besser passt, hängt davon ab, welches Wissen man zuerst aufbauen möchte.

aas: Wo liegt der Unterschied zwischen den beiden Seminaren?

Jörg Reiniger: Im BR 1 geht es darum, wie der Betriebsrat arbeitet – also um die
rechtlichen Grundlagen, Beschlüsse, Sitzungen, Tagesordnungen, Ersatzmitglieder, Kommunikation mit Arbeitgeber und Belegschaft sowie die wichtigsten Mitbestimmungsrechte. Dieses Seminar legt das Fundament für eine wirksame und rechtssichere Gremienarbeit.

Im AR 1 steht dagegen das individuelle Arbeitsrecht im Vordergrund: Also alle Regeln, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen – von der Einstellung über Arbeitszeit und Urlaub bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wer hier beginnt, versteht früh, in welchem rechtlichen Rahmen sich die Mitbestimmung des Betriebsrats bewegt.

aas: Bedeutet das, dass beides gleich wichtig ist – nur mit unterschiedlichem Fokus?

Jörg Reiniger: Genau.

Wer wissen will, wie der Betriebsrat rechtssicher arbeitet, startet mit BR 1.Wer erst einmal verstehen möchte, was im Arbeitsverhältnis gilt, beginnt mit AR 1. Beides ist sinnvoll – und am Ende ergänzen sich die Kenntnisse perfekt.

aas: Mark, wie geht es nach dem ersten Seminar weiter?

Dr. Mark Oelmüller: Auch das hängt wieder von den persönlichen Interessen ab.

Wer mit BR 1 startet, kann sich entscheiden, ob er mit BR 2 vertiefend ins Betriebsverfassungsrecht einsteigt – also die Mitbestimmungsrechte in der Praxis behandelt –, oder ob er erst das Arbeitsrecht (AR 1) kennenlernen möchte, um den rechtlichen Hintergrund der Mitbestimmung besser zu verstehen.

Genauso gilt: Wer mit AR 1 begonnen hat, kann entweder direkt mit AR 2 fortsetzen, um das Thema Kündigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu vertiefen, oder zunächst BR 1 besuchen, um zu lernen, wie das Gremium arbeitet und Entscheidungen rechtssicher trifft.

Wir empfehlen, beide Bereiche innerhalb des ersten Jahres zu absolvieren – die Reihenfolge kann individuell gewählt werden. Wichtig ist, dass man sowohl das Arbeitsrecht als auch das Betriebsverfassungsrecht sicher beherrscht.

aas: Und rechtlich – sind diese Grundlagenseminare erforderlich und muss der Arbeitgeber die Kosten der Schulung tragen?

Dr. Mark Oelmüller: Ja, ganz klar. Sowohl die Seminare zum Betriebsverfassungsrecht als auch zum Arbeitsrecht sind erforderliche Schulungsveranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss also das Betriebsratsmitglied für die Dauer der Schulung von der Arbeit bezahlt freistellen und die Kosten des Seminars übernehmen.

aas: Jörg, hast du noch einen persönlichen Tipp für neue Betriebsratsmitglieder?

Jörg Reiniger: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder sollten nicht zu lange mit ihrer ersten Schulung warten. Denn ohne solide rechtliche Kenntnisse kann Betriebsratsarbeit weder wirksam noch rechtssicher ausgeübt werden. Egal, ob sie mit BR 1 oder AR 1 starten – beide Seminare machen neue Betriebsratsmitglieder handlungssicher, geben ihnen Selbstvertrauen und erleichtern den Einstieg in die neue Rolle enorm. Danach fällt es leicht, Schwerpunkte zu setzen und aktiv im Betriebsrat mitzuarbeiten.

12. Februar 2026

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