Probezeit bestanden – und dann doch gekündigt?

Urteil Der Woche KW26

Darf sich ein Mitarbeiter in der Probezeit auf das Wort seines Vorgesetzten verlassen, der ihm kurz vor Ende der Probezeit zusagt, er werde "natürlich" übernommen? Und was tun, wenn dann doch ein paar tage später die Kündigung kommt? Mit dieser Frage hat sich aktuell das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf beschäftigt und entschieden, wann man so ein Vorgesetztenverhalten als missbräuchlich bezeichnen kann, und wann nicht. 

Was denn jetzt?

Ein Vorgesetzter, der gleichzeitig auch Personalverantwortlicher der Arbeitgeberin war, teilte einem angestellten Wirtschaftsjuristen fünf Wochen vor Ende der sechsmonatigen Probezeit mit, er werde "natürlich" übernommen. Anderthalb Wochen später landete dem Mitarbeiter dann doch die Probezeitkündigung auf dem Schreibtisch.

Er erhob Kündigungsschutzklage, die in der ersten Instanz jedoch keinen Erfolg hatte. Vor dem Landesarbeitsgericht bekam der Jurist dann aber Recht.

Richter werten Kündigung als „treuwidrig“

Das Landesarbeitsgericht beurteilt die Kündigung als treuwidrig nach § 242 BGB und folglich als nichtig. Der Mitarbeiter durfte nach der Ankündigung des Vorgesetzten, er werde übernommen, auf das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses vertrauen. Es war auch nicht irgendeine Führungskraft, die die Übernahme zugesagt hatte, sondern der Personalverantwortliche. Er hatte bereits im Vorfeld die Vertragsverhandlungen mit dem Wirtschaftsjuristen geführt und z.B. auch den Arbeitsvertrag unterschrieben. Eine Kündigung wäre in diesem Fall höchstens dann gerechtfertigt und nicht missbräuchlich gewesen, wenn nach der Übernahmezusage etwas so Gravierendes vorgefallen wäre, dass die bis dahin bestehende positive Bewertung des Arbeitnehmers gegenstandslos werden ließe, so das Urteil. Pauschalbehauptungen zu fehlender Eignung oder mangelhafter Leistung reichen hier jedoch nicht aus. 

LAG Düsseldorf v. 14.01.2025, 3 SLa 317/24 

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