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aas Blog – Urteil der Woche – Zielvorgaben vom Arbeitgeber müssen rechtzeitig erfolgen

Zielvorgaben müssen vom Arbeitgeber rechtzeitig erfolgen

06. März 2025

Der Arbeitnehmer kann Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber Ziele, an die die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist, nicht wie vereinbart rechtzeitig vorgibt und die verspätete Zielvorgabe die Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann.

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