Für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Zielvorgaben müssen vom Arbeitgeber rechtzeitig erfolgen
06. März 2025
Der Arbeitnehmer kann Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber Ziele, an die die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist, nicht wie vereinbart rechtzeitig vorgibt und die verspätete Zielvorgabe die Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann.
Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular
Ihre E-Mail-Adresse wurde erfolgreich bestätigt und in unseren Verteiler aufgenommen. Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit unkompliziert abbestellen, aber wir würden uns sehr freuen, Sie bei Ihrer Betriebsratsarbeit begleiten und unterstützen zu können.