Für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Neutralität statt Propaganda – BVerwG stoppt Gewerkschaftswerbung im Personalrat!
27. Mai 2025
Mit seinem Beschluss vom August 2024 zieht das Bundesverwaltungsgericht eine klare Linie: Personalräte sind keine Erfüllungsgehilfen von Gewerkschaften. Wer im Namen aller Beschäftigten spricht, muss politisch neutral bleiben – und zwar kompromisslos. Die Auslage gewerkschaftlicher Werbung im oder in der Nähe Amtszimmer eines Personalratsbüros ist damit tabu. Was genau einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes in seiner Entscheidung behandelt hat, lesen Sie hier.
Coaching-Fähigkeit für Betriebsrat & Personalrat
12. August 2024
Unsere Referentin Conny Lindner hat als ehemalige BR- und GBR-Vorsitzende erlebt, wie schnell sich das Blatt in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber wenden kann. Als Referentin, Trainerin, Coach und Beraterin begleitet sie für die aas seit mehr als 15 Jahren Betriebsräte in kommunikativen Themen. Welche Kompetenzen Betriebsräte und Personalräte in den Seminaren "Coaching-Fähigkeiten Teil 1 und 2" erwerben können, erklärt Conny Lindner im Interview.
Wir brauchen mehr gut geschulte Personalräte. Ein Interview mit Rechtsanwältin Nicole Knorz
17. Juni 2024
Rechtsanwältin Nicole Knorz ist Spezialistin auf dem Gebiet des Personalvertretungsrechts. Im Interview gewährt sie uns einen Einblick, was erfolgreiche Personalratsarbeit im öffentlichen Dienst bewirken kann.
Digitales Zugangsrecht von Gewerkschaften
05. Juli 2022
Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Homeoffice nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Das hat kürzlich das ArbG Bonn entschieden (11.05.2022 - 2 Ca 93/22). Was genau verhandelt wurde, lesen Sie hier.
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung hat diese noch vor Ostern durch Kabinettsbeschluss eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit ist sowohl die ordnungsgemäße Durchführung der aktuell anstehenden Personalratswahlen als auch die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit der interessenvertretenden Gremien in Zeiten von Corona weiterhin gewährleistet – auch ohne persönliche Anwesenheit vor Ort.
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