Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und der Diakonie gestärkt. Verlangen religiöse Arbeitgeber für eine ausgeschriebene Stelle eine Kirchenmitgliedschaft, steht deshalb übergangenen konfessionslosen Bewerbern nicht ohne Weiteres eine Diskriminierungsentschädigung zu, entschieden die Karlsruher Richter in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. (AZ: 2 BvR 934/19) Damit hatte die Verfassungsbeschwerde des evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung Erfolg.
Ablehnung aus religiösen Gründen
Hintergrund ist eine über mehrere Jahre andauernde Streitsache zwischen der Diakonie und einer konfessionslosen Interessentin, die sich bei dem evangelischen Wohlfahrtsverband um eine Referentenstelle beworben hatte, jedoch nicht eingeladen wurde. Sie war der Ansicht, Grund dafür sei ihre nicht vorhandene verlangte Kirchenmitgliedschaft und klagte wegen einer Benachteiligung aus religiösen Gründen. Der Fall ging bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Dieses sprach der Bewerberin nach einer Vorlage des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Entschädigung von knapp 4.000 Euro zu. Denn: Benachteiligung wegen der Religion wäre nur dann in Ordnung, wenn dies zu rechtfertigen gewesen sei. Eine solche Rechtfertigung konnte die Diakonie jedoch nicht darlegen. Die Bewerberin freute sich – die Diakonie nicht und ging noch einen Schritt weiter bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Selbstbestimmungsrecht der Kirche muss berücksichtigt werden
Mit seiner Entscheidung hat das BVerfG das Urteil aufgehoben und an das BAG zurückverwiesen mit der Begründung, die obersten Arbeitsrichter hätten das religiöse Selbstbestimmungsrecht des diakonischen Arbeitgebers nicht ausreichend berücksichtigt. Es hätte geprüft werden müssen, inwieweit die Kirchenmitgliedschaft „wesentlich“ für die ausgeschriebene Stelle war, so die Verfassungsrichter. Je größer die Bedeutung der ausgeschriebenen Stelle „für die religiöse Identität der Religionsgemeinschaft nach innen oder außen ist“, desto eher könne eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werden, was eine Benachteiligung anderskonfessioneller Bewerber ausschließen würde. Über die Sache muss nun das BAG neu entscheiden.
Unsere Empfehlung
Passend zum Thema
Bundesarbeitsgericht aktuell
Mit den neuesten Entscheidungen aus 2025 und 2026
- Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen des BAG zum BetrVG
- Hintergründe und Zusammenhänge höchstrichterlicher Rechtsprechung
- Aktuelle Entscheidungen zum Arbeitsrecht