Gefährdungsbeurteilung weiterdenken: Risiken ganzheitlich erfassen

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Ines Heinsius
Ines Heinsius | 21.09.2026
Volljuristin in der Rechtsabteilung der aas Akademie

Die Arbeitswelt verändert sich – und damit auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Neue Risiken und Gefährdungen der modernen Arbeitswelt müssen berücksichtigt und mit einbezogen werden. Nach Einschätzung des TÜV Rheinland sollte die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) daher neu gedacht und als „dynamisches Risikomanagementinstrument“ verstanden werden. Ziel ist es, unterschiedliche Risiken nicht isoliert voneinander zu betrachten, sondern ihre Zusammenhänge zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen miteinander zu verknüpfen.

 

Neue Risiken erfordern neue Perspektiven 

Neben den klassischen Gefährdungen am Arbeitsplatz gewinnen weitere Risikofaktoren an Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Cyberangriffe, die Folgen des Klimawandels sowie psychische Belastungen. Gleichzeitig können sich verschiedene Gefährdungsbereiche gegenseitig beeinflussen. Ein Beispiel dafür ist die zunehmende Digitalisierung: Ein Cyberangriff kann nicht nur Daten oder IT-Systeme gefährden, sondern unter Umständen auch Produktionsanlagen beeinträchtigen und dadurch konkrete Sicherheitsrisiken für Beschäftigte schaffen. Bei modernen Arbeits- und Produktionsprozessen sollten deshalb IT-Sicherheit und klassischer Arbeitsschutz stärker zusammengedacht werden. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz in Produktions- und Arbeitssystemen führt zu neuen Fragestellungen. Bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen müssen daher zunehmend auch digitale und technisch bedingte Risiken berücksichtigt werden. 

 

Die Gefährdungsbeurteilung als kontinuierlicher Prozess 

An den grundlegenden Schritten der Gefährdungsbeurteilung ändert sich dabei nichts: Gefährdungen werden ermittelt und bewertet, Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Anschließend wird deren Wirksamkeit überprüft und alles dokumentiert. Entscheidend ist jedoch die Frage, wie dieser Prozess gelebt wird. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte nicht als einmalige Bestandsaufnahme verstanden werden, die nach ihrer Erstellung abgeschlossen ist. Verändern sich Arbeitsbedingungen, technische Systeme, Arbeitsverfahren oder organisatorische Abläufe, muss auch die Gefährdungsbeurteilung entsprechend angepasst werden. Damit wird sie zu einem fortlaufenden Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Digitale Lösungen können dabei helfen, Veränderungen, Maßnahmen und deren Wirksamkeit systematisch zu erfassen und nachzuverfolgen. 

 

Auch Notfälle umfassender betrachten 

Ein ganzheitlicher Ansatz betrifft nicht nur den normalen Arbeitsalltag, sondern auch das Krisen- und Notfallmanagement. Dabei reicht es nicht aus, ausschließlich die klassischen Szenarien wie Brände oder technische Unfälle zu berücksichtigen. Auch außergewöhnliche Ereignisse sollten in die Überlegungen einbezogen werden. Dazu können beispielsweise Cyberangriffe mit Auswirkungen auf sicherheitsrelevante Systeme oder Bedrohungslagen wie Überfälle gehören. Darüber hinaus sollte die psychische Belastung von Beschäftigten nach einem Notfall stärker berücksichtigt werden. Ereignisse können nicht nur körperliche Verletzungen verursachen, sondern auch erhebliche psychische Folgen haben. Entsprechende Maßnahmen zur Krisenintervention können deshalb ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Notfallkonzepts sein. 

 

Evakuierung regelmäßig überprüfen 

Auch bei den Evakuierungsmaßnahmen kommt es darauf an, die bestehenden Konzepte nicht lediglich einmal zu erstellen, sondern regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen. Veränderte Räumlichkeiten, Arbeitsabläufe oder organisatorische Bedingungen können dazu führen, dass bisherige Evakuierungspläne angepasst werden müssen. Regelmäßige Übungen helfen dabei, die vorgesehenen Abläufe unter realistischen Bedingungen zu überprüfen und mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen. 

 

Fazit 

Eine moderne Gefährdungsbeurteilung geht damit über die isolierte Betrachtung einzelner Gefährdungen hinaus. Entscheidend ist vielmehr, unterschiedliche Risiken miteinander in Verbindung zu bringen und Veränderungen im Betrieb fortlaufend zu berücksichtigen.

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Ines Heinsius
Ines Heinsius
Volljuristin in der Rechtsabteilung der aas Akademie

Ines Heinsius ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Fort- und Weiterbildung für Betriebsräte tätig. Neben der Konzeption und Entwicklung von Seminaren und Kongressen gehören sowohl die Kundenberatung zu Seminarinhalten und Schulungsanspruch als auch die Recherche und das Texten von redaktionellen Beiträgen zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit. Ines Heinsius schreibt außerdem als freie Autorin regelmäßig Artikel für eine Fachzeitschrift für Betriebsräte.

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