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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. Seit Ende 2023 hat sich ihre finanzielle Lage erheblich verschlechtert. Im Jahr 2024 wiesen die Krankenkassen und der Gesundheitsfonds ein Defizit von insgesamt knapp 10 Milliarden Euro aus. Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat das Bundeskabinett am 29. April 2026 den Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Neu eingeführt werden sollen ab 2027 unter anderem die Teilarbeitsunfähigkeit und das Teilkrankengeld. Das schauen wir uns einmal genauer an.
Neu eingeführt werden sollen die Teilarbeitsunfähigkeit und das Teilkrankengeld (§§ 44c, 44d SGB V). Sie ermöglichen eine freiwillige Teilrückkehr in den Beruf mit anteiligem Krankengeld.
Bisher gilt: Ganz oder gar nicht. Entweder man wird krankgeschrieben und bleibt zu Hause, bis man wieder gesund ist oder man geht zur Arbeit. Künftig soll es hier Alternativen geben. Eine Teilzeit-Krankschreibung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, trotz gesundheitlicher Einschränkungen teilweise zu arbeiten. Den Grad der Arbeitsfähigkeit legen die Ärzte fest, z. B. arbeitet der Betroffene dann statt 8 immerhin 3 oder 4 Stunden, oder mehr mobil und weniger im Büro. Die Voraussetzung dabei ist, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als vier Wochen andauert und sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte zustimmen.
Die bisherigen Vorschriften zur Entgeltfortzahlung bleiben auch im Falle einer teilweisen Krankschreibung weiterhin bestehen. Was sich jedoch ändern soll sind die Regelungen zum Krankengeld nach sechs Wochen Ausfall durch Krankheit. Hier haben Arbeitnehmende bei einer Teilzeit-Krankschreibung Anspruch auf Teilkrankengeld. Das heißt, dass die Krankenkasse dann Krankengeld nur anteilig der nicht geleisteten Arbeitszeit zahlt. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber das Entgelt für diesen Zeitraum entsprechend der erbrachten Arbeitsleistung.
Die Teilarbeitsunfähigkeit soll die Chance für mehr Flexibilität bieten. Das heißt: Arbeitnehmende können ihre Arbeitsbelastung an ihren entsprechenden Gesundheitszustand anpassen (lassen). Auch gesundheitsfördernde Aspekte kommen zum Tragen, denn Teilzeitarbeit kann den Wiedereinstieg erleichtern und das Risiko von Langzeiterkrankungen verringern. Das Unternehmen soll in diesem Zusammenhang von geringeren Ausfallzeiten und einer konstanten Arbeitsleistung profitieren.
Dem stehen jedoch Bedenken gegenüber: Arbeitnehmende könnten unter Druck geraten, trotz Krankheit zu arbeiten und so die vollständige Genesung zu riskieren. Es gäbe bereits genug Arbeitnehmende, die krank zur Arbeit gehen, weil sie sich aufgrund des Stresses im Unternehmen nicht trauen, sich auszukurieren, so die Experten. Dies kann zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen.
Zum Thema Teilkrankengeld werden folgende kritische Stimmen laut: „Weniger Geld trotz Arbeit“. Denn: Wer teilweise arbeitet, erhält nur anteilig Gehalt. Für die verbleibende Zeit gibt es Teilkrankengeld, das nach den abgesenkten Regeln berechnet wird. Arbeitnehmende müssen also mit finanziellen Einbußen rechnen.
Die Reform setzt auf mehr Flexibilität, birgt aber erhebliche Risiken. Teilarbeitsunfähigkeit kann den Wiedereinstieg erleichtern, doch finanzieller Druck und gekürztes Krankengeld könnten Beschäftigte dazu bringen, zu früh wieder zu arbeiten. So entsteht der Eindruck, dass die Entlastung der GKV stärker im Fokus steht als der Schutz der Gesundheit.
Was müssen Arbeitnehmer bei Krankheit unbedingt beachten?
05. Mai 2026
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