Zeitumstellung und ihre Auswirkungen

aas Blog – KW 45 – Zeitumstellung und ihre Auswirkungen

Letzte Woche wurden die Uhren für die Winterzeit um eine Stunde zurückgestellt. Der erste Gedanke am Tag der Umstellung ist oft: Hurra, eine Stunde länger schlafen! Doch diese eine Stunde hin oder her hat auch noch anderweitige Folgen und kann sich sogar auf den Geldbeutel auswirken. Was sich genau dahinter verbirgt, lesen Sie in diesem Blogbeitrag. 

Gesundheit 

Über das Für und Wider der Sommer- und Winterzeit wird immer wieder diskutiert. Eins ist jedoch ziemlich klar: Die große Mehrheit hierzulande, genauer gesagt insgesamt 76 Prozent, würden die Zeitumstellung am liebsten ganz abschaffen. Einer der Hauptgründe ist laut DAK-Gesundheit die gesundheitlichen Probleme wie Müdigkeit, Einschlafprobleme, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Gereiztheit bis hin zu depressiven Verstimmungen. Fast jede/r Fünfte kam nach eigenen Angaben schon mal zu spät zur Arbeit. Interessant ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Frauen sind wesentlich häufiger von Beschwerden betroffen als Männer. Auch das Alter spielt eine Rolle: Jüngere Menschen leiden weniger als ältere. 

Arbeitszeit  

Die Auswirkungen der Zeitumstellung hängen von den Regelungen im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. In der Regel verkürzt sich die Arbeitszeit für diejenigen, die während der Zeitumstellung im Dienst sind, durch die vorverstellte Stunde bzw. verlängert sich, durch die zurückgestellte Stunde. Fehlt eine solche Regelung, ist laut Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11.09.1985, Az. 7 AZR 276/83) eine Interessenabwägung vorzunehmen. In Betrieben mit kontinuierlichen Schichtsystemen haben Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, Lücken bei der Umstellung auf Winterzeit und Überschneidungen bei der Sommerzeit zu vermeiden. 

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Vergütung 

Wird durch die Zeitumstellung die Wochenarbeitszeit überschritten, ist die zusätzliche Stunde grundsätzlich zu vergüten – etwa als Überstunde. In manchen Arbeitsverträgen sind Überstunden allerdings pauschal mit dem Monatsgehalt abgegolten. Dies kann auch diese zusätzliche Stunde umfassen. Ein Nacharbeiten der weggefallenen Stunde bei der Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Am Monatsgehalt ändert sich also grundsätzlich nichts.  

Anders sieht es aus, wenn nach Stunden bezahlt wird. Dann erhalten die Beschäftigten für die weggefallene Stunde keinen Lohn, für die zusätzliche gearbeitete Stunde entsprechend mehr Lohn. 

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04. November 2025

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