Viele Menschen verbringen den Großteil ihres Tages bei der Arbeit mit arbeitsvertraglichen Pflichten bzw. das, was einem in der Stellenbeschreibung vorgegeben wird. Doch nicht jeder fühlt sich in seiner Aufgabe erfüllt und motiviert. Während klassische Ansätze wie Job-Rotation oder Weiterbildungen oft von Unternehmen gesteuert werden, setzt eine andere moderne Methode direkt bei den Mitarbeitern selbst an, wie das Job Crafting. Was genau sich hinter diesem Trend verbirgt und wie es in der Praxis funktionieren kann, zeigt dieser Blogbeitrag.
Was ist Job Crafting?
Job Crafting bezeichnet die aktive Gestaltung der eigenen Arbeit durch Beschäftigte. Anstatt nur die vorgegebenen Aufgaben „abzuarbeiten“, passen Mitarbeiter ihren Job so an, dass er besser zu ihren Stärken, Interessen und Werten passt. Ziel ist es, mehr Sinn, Motivation und Zufriedenheit in der täglichen Arbeit zu finden.
Der Begriff stammt aus der Arbeits- und Organisationspsychologie und wurde erstmals von den US-amerikanischen Wissenschaftlerinnen Amy Wrzesniewski (Yale School of Management) und Jane E. Dutton (University of Michigan) geprägt. Sie beobachteten, dass Arbeitszufriedenheit und Motivation nicht allein durch Top-Down-Maßnahmen des Arbeitgebers entstehen, sondern dass Beschäftigte selbst entscheidend dazu beitragen können.
Die drei Formen von Job Crafting
Task Crafting: Beschäftigte verändern den Umfang, die Art oder die Reihenfolge ihrer Aufgaben. Beispiel: Ein Teammitglied übernimmt gerne Präsentationen, weil es kommunikativ stark ist und gibt dafür Routineaufgaben ab.
Relational Crafting: Hierbei werden Beziehungen am Arbeitsplatz aktiv gestaltet. Beschäftigte suchen gezielt den Austausch mit Kollegen, Kunden oder Führungskräften, die ihre Arbeit bereichern – und meiden Kontakte, die demotivieren.
Cognitive Crafting: Bei dieser Form ändern Mitarbeiter die eigene Sichtweise auf ihre Arbeit. Sie interpretieren Aufgaben neu und erkennen deren Bedeutung im größeren Zusammenhang. Beispiel: Eine Pflegekraft versteht ihre Tätigkeit nicht nur als Routine, sondern als wichtigen Beitrag zur Lebensqualität von Patienten.
Vorteile von Job Crafting
- Höhere Arbeitszufriedenheit durch mehr Autonomie und Sinnhaftigkeit.
- Stärkere Motivation und bessere Leistung, weil Arbeit den eigenen Stärken entspricht.
- Resilienz und Stressreduktion, da belastende Aspekte der Arbeit besser bewältigt werden können.
- Positive Auswirkungen auf das Team, wenn Mitarbeiter ihre Talente gezielter einbringen.
Voraussetzungen für erfolgreiches Job Crafting
Job Crafting ist keine Selbstverständlichkeit. Damit es gelingt, braucht es die Unterstützung und Offenheit der Arbeitgeber – Stichwort Unternehmenskultur. Führungskräfte sollten Gestaltungsspielräume zulassen und Veränderungen positiv begleiten, anstatt sie als Störung des Arbeitsablaufs zu sehen. Gleichzeitig sind auch die Arbeitnehmer gefordert. Sie müssen bereit sein, sich kritisch mit ihren eigenen Stärken, Interessen und Grenzen auseinanderzusetzen. Ohne diese Selbstreflexion besteht die Gefahr, dass Job Crafting ins Beliebige oder Egoistische abgleitet, anstatt tatsächlich zu mehr Motivation, Sinn und betrieblichem Nutzen zu führen.
Was hat der Betriebsrat damit zu tun?
Ob der Betriebsrat eingebunden wird, hängt davon ab, wie Job Crafting im Unternehmen umgesetzt wird:
Individuelles Job Crafting: Wenn Mitarbeitende freiwillig öfter Präsentationen übernimmt oder bewusst mit bestimmten Kollegen austauscht, handelt es um persönliche Entscheidungen. Hier greift keine Mitbestimmung.
Formelles Job Crafting: Wird Job Crafting als Konzept offiziell eingeführt, z. B. durch eine Betriebsvereinbarung, können Mitbestimmungsrechte greifen. Relevant sind dabei unter anderem:
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb): Wenn Regeln geschaffen werden, wie Job Crafting ablaufen soll (z. B. feste Prozesse, Zustimmungspflichten, Dokumentationen), ist der Betriebsrat zu beteiligen.
- § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Entlohnungsgrundsätze): Falls Job Crafting mit Anreizsystemen, Boni oder neuen Bewertungskriterien verbunden wird, ist Mitbestimmung zwingend.
- § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG (betriebliche Weiterbildung): Wenn Job Crafting über Trainings oder Workshops gefördert wird, kann der Betriebsrat bei der Ausgestaltung mitreden.
- § 92 BetrVG (Personalplanung): Wird Job Crafting als Teil einer Strategie zur Arbeitsorganisation eingeführt, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat ohnehin informieren und ggf. beteiligen.
Fazit
Job Crafting ist derzeit vor allem ein Trend aus der Arbeitspsychologie, der nach und nach in Unternehmen ankommt. Ob und in welchem Umfang er sich langfristig durchsetzt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Spannend ist dabei auch die Frage der Mitbestimmung. Eine klare Antwort gibt es bislang nicht. Die Rechtsprechung hat sich dazu noch nicht positioniert. Es wird daher an zukünftigen Entscheidungen liegen, ob und wie Job Crafting arbeitsrechtlich eingeordnet wird.
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