
Der 4. Februar ist der Tag der betrieblichen Mitbestimmung. Dieser jährliche Aktionstag hebt die Bedeutung der Beteiligung von Arbeitnehmenden am Mitbestimmungsprozess in Unternehmen hervor. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu einer erfolgreichen Organisation führen kann.
Hintergrund von dem Tag der Betrieblichen Mitbestimmung
Der "Tag der betrieblichen Mitbestimmung" am 4. Februar erinnert an das Inkrafttreten des ersten deutschen Betriebsrätegesetzes am 4. Februar 1920. Dieses Gesetz entstand unter schwierigen Bedingungen: Während der Verhandlungen kam es zu heftigen Demonstrationen, die am 13. Januar 1920 in einem blutigen Vorfall vor dem Reichstag gipfelten, bei dem mehrere Menschen ums Leben kamen. Trotz dieser Widerstände wurde das Gesetz verabschiedet und ermöglichte es den Arbeitnehmenden erstmals, aktiv an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Damit war der Grundstein gelegt für die heutige Mitbestimmung der Arbeitnehmenden in Deutschland.
Ziel vom Tag der betrieblichen Mitbestimmung
Der Aktionstag wird meist von Gewerkschaften, Betriebsräten und anderen Organisationen initiiert, die sich für Arbeitnehmerrechte und Demokratie in Betrieben einsetzen. Der Tag soll Bewusstsein dafür schaffen, wie wichtig Mitbestimmung für gerechte Arbeitsbedingungen, soziale Standards und die Einbindung von Beschäftigten in Unternehmensentscheidungen ist. Er dient auch dazu, politische Forderungen nach mehr Mitbestimmung zu unterstützen oder aktuelle Herausforderungen in diesem Bereich zu thematisieren.
Im Jahr vor der Wahl können Betriebsräte im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit diesen Tag nutzen, um auf sich, ihre Arbeit, ihre Erfolge und die Bedeutung der nächsten Wahlen aufmerksam zu machen. Informationsveranstaltungen, Plakatkampagnen oder Social-Media-Aktionen – es gibt viele Möglichkeiten, solange der Betriebsfrieden dabei nicht gestört und die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden.