Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (sog. SGB VI-Anpassungsgesetz) beschlossen. Damit wird die berufliche Teilhabe verbessert und es werden weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mehr Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in Fachkrafttätigkeiten kommen. Des Weiteren werden Maßnahmen umgesetzt, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen. Was das im Einzelnen heißt, lesen Sie hier.
Einführung eines Fallmanagements
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird die berufliche Teilhabe nachhaltig für Personen mit komplexem Unterstützungsbedarf verbessert. Hierfür wird ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement eingeführt.
Neue Chancen für Fachkräfte
Die aktuell in einem Förderprogramm durchgeführte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen wird bei der Bundesagentur für Arbeit verstetigt. Damit werden mehr Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in Fachkrafttätigkeiten kommen.
Mehr Tempo durch digitale Verfahrenen
Außerdem werden wichtige Schritte bei der Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung des Sozialrechts unternommen. Dazu gehört beispielsweise, dass die rechtsichere Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen mit Sozialdaten ermöglicht wird, dass das Verfahren zur Rentenfeststellung durch ein vereinfachtes Verfahren zur Hochrechnung der letzten Verdienste vor dem Altersrentenbeginn beschleunigt wird und dass abgelaufene Übergangsregelungen aufgehoben werden.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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