In einer auf Initiative mehrerer Länder am 11. Juli 2025 gefassten Erklärung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Was bedeutet dies jedoch im einzelnen?
Digitalisierung schreitet voran – das Gesetz bleibt stehen
Die Länder erkennen die Arbeit der Interessenvertretung an und würdigen die betriebliche Mitbestimmung als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft und als Ausdruck gelebter Demokratie. Betriebsräte seien ein Grundpfeiler guter Arbeit. Die Arbeitswelt habe sich in den letzten Jahren durch die rasche Entwicklung der Digitalisierung jedoch so verändert, dass Betriebsräte nach der derzeitigen Rechtslage nicht mehr an den unternehmerischen Entscheidungen mitwirken, an denen sie jedoch eigentlich zu beteiligen wären. Die Bundesregierung müsse dementsprechend das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf neue Füße stellen und bei der betrieblichen Mitbestimmung ein Update vornehmen.
Arbeitnehmer oder nicht? Die Grauzone wächst
Ein weiteres Ziel soll die Überarbeitung des Begriffs „Arbeitnehmer“ sein. Denn oft sei es kaum noch möglich, in einem Betrieb tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Selbständigen zu unterscheiden, so die Begründung. Die Absicht: Das BetrVG müsse auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen gelten.
Datenschutz, KI & Homeoffice: Wer hat hier eigentlich noch den Überblick?
Auch sollen die Rechte des Betriebsrates beim Schutz von Beschäftigtendaten erweitert werden. Insbesondere im Hinblick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie von Homeoffice- und Gleitzeitregelungen sei es dringend erforderlich, den Betriebsrat zu beteiligen, um verlässliche Datenschutzregelungen zu entwickeln.
Betriebsratsgründung? Für manche Arbeitgeber ein rotes Tuch
Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie es Mitarbeitern auch bei modernen Arbeitsformen ermöglicht oder erleichtert werden kann, einen örtlich erreichbaren Betriebsrat zu gründen. Besonders in der Gründungsphase von neuen Gremien müssten diese besser vor Behinderungen und Beeinträchtigungen ihrer Arbeit geschützt werden. Es kommt immer wieder und gar nicht so selten vor, dass Arbeitgebende Betriebsratswahlen und Neugründungen behindern oder dies zumindest versuchen.
Hybride Wahlen & Online-Sitzungen: Mehr Flexibilität für den Betriebsrat?
Veranstaltungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen haben in den vergangenen Jahren in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle gespielt. Der Betriebsrat soll von diesen Verfahren noch stärker profitieren. Das BetrVG ermöglicht es bereits seit seiner letzten Reform (Betriebsrätemodernisierungsgesetz), dass die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung unter bestimmten Umständen mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen kann, § 30 Abs. 2. Aber auch Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen könnten künftig ebenso digital oder hybrid gestaltet werden.
Und jetzt? Viele Forderungen – wenig Klarheit
Die Ergebnisse der Plenarsitzung werden nun der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich damit beschäftigt, gibt es nicht.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1056. Sitzung am 11.07.2025
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