
In den vergangenen Tagen wurde ein Vorschlag laut, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den ersten Tag einer Krankmeldung zu streichen. Das wäre gegen die gesetzlichen Regelungen aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Doch wie kommt man auf so eine Idee und warum eigentlich? Und ist eine Gesetzesänderung in diese Richtung tatsächlich realistisch?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz
Nach §3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hat ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Vorschlag - Keine Lohnfortzahlung am ersten Tag der Krankmeldung
Das Gesetz sagt ausdrücklich: „für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit“, macht also keine Einschränkungen – anders als der Vorschlag, der laut Presseberichten vom Allianz-Chef Oliver Bäte in einem Gespräch mit dem Handelsblatt unterbreitet wurde. Danach soll Beschäftigten am ersten Tag einer Krankmeldung keine Lohnfortzahlung gewährt werden. Begründung: Entlastung der Arbeitgeber und Einsparungen bei Sozialausgaben oder anders gesagt: Beschäftigte vom „Blaumachen“ abhalten.
Kürzung der Lohnfortzahlung bei Krankheitsfällen führt zu Bedenken
Der Vorschlag gab Anlass für jede Menge Diskussion. Im Ergebnis scheint eine Umsetzung dieser Idee jedoch unwahrscheinlich. Experten halten so ein Vorgehen für wenig zielführend. Zunächst einmal sprächen die schwankenden Krankenstände der vergangenen Jahre, die trotz fehlender Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen aufgetreten sind, dagegen. Auch wird befürchtet, dass eine Kürzung bei der Lohnfortzahlung dazu führen könnte, dass Mitarbeitende krank zur Arbeit gehen (zu den Folgen des Präsentismus kannst Du in unserem Blog nachlesen). Der Gegenvorschlag lautet, lieber für bessere Arbeitsbedingungen und mehr betriebliche Prävention zu sorgen. Ein entscheidendes Statement kommt auch aus der Politik von Arbeitsminister Heil. Er weist den Vorwurf zurück, das Deutsche Drückeberger und Faulenzer seien. Einschränkungen bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werde es mit ihm nicht geben. Es würde die Menschen hart treffen, die tatsächlich krank sind und die einen geringen Lohn haben. Zwar hat auch er kein Verständnis für Blaumacher. Wenn Einzelne das System ausnutzten, gelte es, gezielt dagegen vorzugehen. Die Rechtslage biete dafür allerdings heute schon ausreichende Instrumente (Quelle: BMAS, Meldung vom 09. Januar 2025).