Der Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hat in den vergangenen zehn Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Das ist das Ergebnis der aktuellen Betriebs- und Beschäftigtenbefragung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung. So werden beispielsweise häufiger Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und gesetzliche Pflichten allgemein besser erfüllt. Die Befragung zeigt aber auch: Bei einigen Unternehmen ist, was den Arbeits- und Gesundheitsschutz angeht, noch Luft nach oben, trotzdem ist der Entwicklungstrend im betrieblichen Arbeitsschutz positiv.
Ziel der Befragung
Ziel der Befragung ist, ein aktuelles Bild der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz zu gewinnen. Eine zentrale Rolle hierfür spielt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen - kurz: Gefährdungsbeurteilung. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgebenden, Risiken für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und deren Wirksamkeit zu prüfen (§§ 3, 5 ArbSchG).
Gefährdungsbeurteilungen werden häufiger durchgeführt
Zwischen 2015 und 2023/24 stieg der Anteil der Betriebe, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um 16 % - bei Kleinstbetrieben sogar um fast 20 %. Auch psychische Belastungen werden inzwischen deutlich häufiger berücksichtigt. So gaben rund zwei Drittel der Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung an, auch psychische Belastung wie Stress, Zeit- und Leistungsdruck zu berücksichtigen. Deutlich häufiger als vor zehn Jahren geben die Betriebe an, dass Mitarbeitende bei der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.
Sonstige Weiterentwicklungen
Auch andere Kennzahlen zeigen einen positiven Entwicklungstrend im betrieblichen Arbeitsschutz: Laut der Betriebe werden mehr Führungskräfte geschult, mehr Betriebe setzen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung um, die Zusammenarbeit mit Betriebsräten läuft in den meisten Fällen sehr konstruktiv. Ein hoher Anteil der Befragten gibt an, dass sie Beschwerden und Wünsche zum Arbeitsschutz im Betrieb einbringen können, betriebliche Regelungen zum Arbeitsschutz klar sind, es selbstverständlich ist, dass Sicherheitsmängel gemeldet und diese sofort beseitigt werden. Allerdings: Fast ein Drittel der Unternehmen schätzt die Kenntnisse zu den Arbeitsschutzregelungen immer noch als eher gering oder sehr gering ein.
Nachholbedarf
Obwohl die Gefährdungsbeurteilung seit vielen Jahren als Pflicht des Arbeitgebers in Arbeitsschutzgesetz verankert ist, nimmt ein Drittel der Betriebe nach wie vor diese Vorgaben nicht wahr. Als Gründe hierfür werden angegeben, dass Gefährdungen mündlich besprochen würden, keine relevanten Gefährdungen vorlägen oder die Beschäftigten Risiken eigenständig erkennen würden. Auch beim Ausbau betriebsärztlicher Betreuung oder der strukturierten Kommunikation zu Arbeitsschutzthemen sind etliche Betriebe im Rückstand. Darüber hinaus sagen 26 % sagen, dass es keine Folgen habe, wenn arbeitsschutzrechtliche Vorgaben nicht eingehalten würden.
Quelle: Pressemitteilung der DGUV vom 24.06.2025
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