
Anfang April konnten sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag einigen. Dieser bringt nicht nur politische Weichenstellungen auf Bundesebene mit sich, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung. Für Betriebsräte ist es wichtig, die entscheidenden Passagen des Vertrags zu kennen, um die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können. Ob es um Arbeitszeitregelungen, Mitbestimmungsrechte oder Digitalisierung geht – dieser Blogbeitrag zeigt, welche Neuerungen für Betriebsräte relevant sind und worauf sie sich künftig einstellen müssen.
Arbeits- und Fachkräftesicherung
In Zusammenarbeit mit den Ländern soll die Fachkräftestrategie des Bundes weiterentwickelt werden. Dabei spielt die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen eine entscheidende Rolle. Außerdem sollen Quereinstiege erleichtert werden. Ergänzend braucht Deutschland laut Koalitionsvertrag qualifizierte Einwanderung, um den Folgen des demografischen Wandels professionell zu begegnen. Ziel ist es, bürokratische Hürden einzureißen, etwa durch eine konsequente Digitalisierung sowie die Zentralisierung der Prozesse und eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Insbesondere die Prävention vor psychischen Erkrankungen soll gestärkt werden. Dazu ist die Prüfung aller nötigen Instrumente des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit geplant. Unnötige Mehrfachprüfungen sollen vermieden und Datenaustausch ermöglicht werden. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen vor.
Mindestlohn und Stärkung Tarifbindung
Geplant ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026. Weiteres Ziel ist eine höhere Tarifbindung. Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben, so die Aussage. Deswegen soll sowohl ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht, als auch Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.
Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
In Übereinstimmung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie soll die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll unbürokratisch geregelt und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorgesehen werden. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich. Allerdings: Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden – dementsprechend zielt der Koalitionsvertrag neben hohen Standards im Arbeitsschutz und Ruhezeitregelungen auch auf Verhinderung von Missbrauch ab.
Mehrarbeit/Überstunden
Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte, beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, künftig wohl steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.
Betriebsrat und Mitbestimmung
Für die steigenden Herausforderungen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz in der Arbeitswelt werden Rahmenbedingungen für notwendig erachtet, damit diese sozialpartnerschaftlich gelöst werden. Zu diesem Zwecke ist die Weiterentwicklung der Mitbestimmung geplant. Darüber hinaus wird/werden laut Koalitionsvertrag
- Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten möglich sein
- die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert
- das Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe um einen digitalen Zugang ergänzt werden
Der Einsatz von KI im Unternehmen erfordert außerdem sowohl die Qualifizierung der Beschäftigten als auch die faire Regelung des Umgangs mit den Daten im Betrieb.
Inklusion
Die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt soll verstärkt gefördert werden, damit die Betroffenen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können. In Planung sind:
- Verbesserung der Barrierefreiheit
- Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetz
- Abbau bürokratischer und rechtlicher Hürden
- Bessere Vernetzung der diversen Ansprechpartner
- Stärkung der Rolle der Schwerbehindertenvertretung
Den Link zur Quelle finden Sie hier: Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD
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