Bundesregierung: Weniger Bürokratie im Arbeitsschutz

Blog51 Bürokratie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein Gesamtkonzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt mit dem Ziel, die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler gestalten. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen. Was bereits realisiert wurde und was noch kommt, lesen Sie in diesem Blogbeitrag. 

Das Wichtigste aus Paket 1 (Initiierung bis Ende 2025) 

  • Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 50 Beschäftigten und Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten. Einsparungen für die Wirtschaft ca. 135 Mio. Euro. Das betrifft rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte. 
  • Abschaffung von Beauftragten in der DGUV Vorschrift 1: Es werden weitere Beauftragte (bei Fremdfirmeneinsatz, Arbeiten mit mehreren Arbeitgebern und für die Aufsicht bei gefährlichen Arbeiten) im Rahmen der Selbstverwaltung abgeschafft. 
  • Abschaffung von entbehrlichen Formerfordernissen im Arbeitsschutz (z.B. Vermeiden von Doppel- und Mehrfachdokumentation) sowie Vereinfachung und Modernisierung durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form. Einsparungen für die Wirtschaft ca. 1,5 Mio. Euro. 

Das Wichtigste aus Paket 2 (Initiierung bis Ende 2026) 

  • Staatliche Arbeitsschutzausschüsse, die dabei helfen, Regeln zum Arbeitsschutz zu entwickeln und umzusetzen, sollen künftig stärker darauf achten, unnötige Bürokratie abzubauen. Bevor neue Regeln beschlossen werden, soll geprüft werden, wie sie sich auf kleine und mittlere Unternehmen auswirken (KMU-Check). 
  • Präventionsvorschriften im SGB VII modernisieren:  Regelung zur Verhütung von Arbeitsunfällen werden modernisiert und die bestehenden Verfahren stärker digitalisiert und vereinfacht. Einsparungen für die Wirtschaft ca. 50 Mio. Euro. 

Das Wichtigste aus Paket 3 (Initiierung 2027/2028) 

  • Breiter Dialog mit den Arbeitsschutzakteuren, inwiefern arbeitsschutzrechtliche Instrumente noch weiter vereinfacht, flexibilisiert und digitalisiert werden können (u.a. bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung oder Arbeitsschutzausschüssen), ohne das Schutzniveau abzusenken. 

Fazit/Ausblick 

Das Konzept zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen, Prozesse zu digitalisieren und kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Durch die Modernisierung von Vorschriften, den Wegfall entbehrlicher Formerfordernisse und die Reduzierung von Beauftragten sollen Arbeitsschutzmaßnahmen effizienter werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Abschaffung/Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten nicht eher das praktische Schutzniveau in Betrieben schwächt, da die „Augen und Ohren vor Ort“ fehlen könnten. 

Quelle: BMAS 

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