Ehrenamt lohnt sich! Anerkennung für freiwilliges Engagement

Ehrenamt

Das Ehrenamt hat eine besondere Bedeutung für das Miteinander und den Zusammenhalt in Deutschland. Dieses freiwillige Engagement, dass hierzulande etwa 29 Millionen Menschen ausüben, wird am 05.12. mit dem "Internationalen Tag des Ehrenamts" gewürdigt. Doch nicht nur für das Gemeinwohl machen sich Menschen Tag für Tag ohne Bezahlung stark. Auch in den Betrieben setzen sich Betriebsräte ehrenamtlich für bessere Arbeitsbedingungen und sonstige Belange der Belegschaft ein. Dass sich das trotz zusätzlicher Arbeit neben dem eigentlichen Job lohnt, lesen Sie hier. 

Das Ehrenamt nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 

Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats „ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt“. Einer der Kernpunkte des Ehrenamtsprinzips neben der Unentgeltlichkeit ist zunächst, dass Mitglieder des Betriebsrats durch ihre Tätigkeit keine finanziellen Nachteile erleiden dürfen. Ihr normales Gehalt wird während der Ausübung von Betriebsratsaufgaben weitergezahlt, auch wenn sie dafür von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden, § 37 Abs. 2 BetrVG. Weitere Kernpunkte: Die Betriebsratsarbeit ist grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuführen. Ist das aufgrund betrieblicher oder organisatorischer Gründe nicht möglich, kann sie ausnahmsweise auch außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, §37 Abs. 3 BetrVG. Die Betriebsratsmitglieder dürfen außerdem keine Vorteile oder Vergünstigungen annehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen. Die Arbeit im Betriebsrat darf sich weder positiv noch negativ auf das berufliche Fortkommen oder die Vergütung auswirken (§ 78 BetrVG). 

Das Ehrenamtsprinzip soll sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder ausschließlich im Interesse der Belegschaft handeln und nicht von persönlichen oder finanziellen Motiven beeinflusst werden. Es schützt die Unabhängigkeit und Neutralität des Betriebsrats und verhindert eine Privilegierung oder Benachteiligung der Mitglieder. 

Besser mit dem Ehrenamt Betriebsrat 

Statistiken belegen, dass Beschäftigte mit Betriebsrat mehr Vorteile haben als ohne. Mitbestimmte Unternehmen zahlen im Schnitt ein höheres Entgelt, die Arbeitsplätze sind sicherer und die Arbeitsbedingungen besser. Doch es gibt noch weitere Gründe, warum sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitgebende von der Arbeit des Betriebsrats profitieren. Das gewählte Gremium hat vielfältige Möglichkeiten, in das Betriebsgeschehen einzugreifen. Die größten Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn es um soziale Fragen im Betrieb geht (§ 87 BetrVG). Bei Fragen der Lohngestaltung und der Arbeitszeit, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz oder auch beim Urlaub hat er uneingeschränkte Mitbestimmung. Das heißt: Die Zustimmung des Betriebsrats zu Maßnahmen, die der Arbeitgeber plant, ist ein Muss. Er hat jedoch ebenso die Möglichkeit, selbst die Initiative gegenüber dem Arbeitgeber zu ergreifen, wenn er Handlungsbedarf sieht. Auch in Personalangelegenheiten kann der Betriebsrat mitbestimmen. Bei Einstellungen, Kündigungen oder Versetzungen ist er zwingend zu beteiligen. Er ist wichtiger Ansprechpartner, Vertrauensperson und oft auch Vermittler in Konfliktfällen für die Kolleginnen und Kollegen. 

Umgang mit der Doppelbelastung

Das Vereinbaren von Beruf und Betriebsratstätigkeit ist für Betriebsratsmitglieder eine Herausforderung, aber mit klaren Regeln, guter Organisation und Unterstützung sowohl vom Betrieb als auch vom Betriebsrat selbst, ist dies machbar. Sogar das Betriebsverfassungsgesetz gibt einige Hinweise. So ist beispielsweise das Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 2 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In größeren Betrieben kann auch über komplette Freistellung nachgedacht werden, § 38 BetrVG. Wichtig ist, zwischen den Aufgaben des Hauptberufs und der Betriebsratstätigkeit zu unterscheiden. Dies kann durch feste Zeiten für Betriebsratstermine und berufliche Tätigkeiten erfolgen. Es kann auch sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, um alle Aufgaben besser in Einklang zu bringen. Im Betriebsratsteam sollte die Arbeit gut verteilt werden, damit die Belastung auf mehreren Schultern liegt. Last but not least ist es wichtig, dass jedes Gremiumsmitglied auf sich selbst achtet und die eigenen Grenzen kennt und akzeptiert, damit seine Gesundheit erhalten bleibt. 


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03. Dezember 2024

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