Hintergrund
Hybride Bildschirmarbeit hat sich seit der Corona-Pandemie als neue Arbeitsform fest im Berufsleben vieler Menschen etabliert. 2023 boten laut IAB Forschungsbericht 77 Prozent der Betriebe ab 50 Beschäftigten die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten an. Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode beinhaltet den Auftrag, "(…) zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten." Diesen Dialog über die technischen, organisatorischen, personellen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung guter mobiler Arbeit hat das BMAS von September 2022 bis Oktober 2023 mit über 100 Experten in der Politikwerkstatt "Mobile Arbeit" durchgeführt.
Schlussfolgerungen aus der Politikwerkstatt
Sichere und gesunde hybride Arbeit setzt sich aus einer ausgewogenen Balance von Präsenzarbeit und mobiler Arbeit zusammen. Besondere Chancen liegen in der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie in besseren Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Auch kann hybrides Arbeiten die Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit unterstützen. Die neue Art des Zusammenarbeitens stellt neue Erfordernisse an alle Beteiligten. Arbeitgeber müssen faire und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten. Das gilt ebenso, wenn keine Telearbeit vereinbart wird. Gleichzeitig stellt hybrides Arbeiten besondere Anforderungen an die Beschäftigten, z. B. in Bezug auf die Selbstorganisation. Arbeitgebende sollen sich mit den Mitarbeitern und ihren betrieblichen Interessenvertretungen über geeignete Tätigkeiten und deren Ausgestaltung einigen. Dazu gehört auch, dass den Beschäftigten grundsätzlich und planbar ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht.
Handlungsrahmen für die Praxis
Die folgenden Empfehlungen schaffen einen Rahmen für die Ausgestaltung hybrider Bildschirmarbeit und geben Handlungssicherheit für die betriebliche Praxis.
- Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren
- Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen
- Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen
- Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der entstehenden Kosten treffen
- Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen festlegen und umsetzen
- Beschäftigte informieren und unterweisen
- Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen
Fazit
Bis eine mögliche europäische Regelung wirksam wird, bilden diese Empfehlungen den Handlungsrahmen für die betriebliche Praxis. Davon unberührt gelten die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.
Die Entwicklung hybrider Arbeitsformen in Deutschland ist nicht abgeschlossen. Vielmehr ist dies ein Prozess, in dem sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmende lernen. Das BMAS wird diese Entwicklungen im Blick behalten und überprüfen, ob und welche Anpassungen notwendig sind.
Quelle und weitere Infos: BMAS, Meldung vom 19.06.2024