Die Aufgaben und Fristen für die Betriebsratswahl im Überblick
Welche Fristen bei den Betriebsratswahlen sind zwingend und welche können und sollten anders angewendet?
Hier erhalten Sie für beide Wahlverfahren einen Ablaufplan mit allen Aufgaben und Fristen.
Inhaltsverzeichnis
Ablaufplan zur Betriebsratswahl: Normalwahlverfahren
Ereignis / Aufgabe des Wahlvorstands | Gesetzliche Mindestfrist |
Vorschlag |
Feststellen des Endes der Amtszeit
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Neun Monate vor der Wahl | |
Bestellung eines Wahlvorstands durch den alten Betriebsrat | Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats Bei einem betriebsratslosen Betrieb oder bei Untätigkeit des Betriebsrats Einsetzung durch GBR oder KBR (§ 17 Abs. 1 BetrVG), durch eine Betriebsversammlung (§ 17 Abs. 2, 3 BetrVG) oder das Arbeitsgericht (§ 17 Abs. 4 BetrVG). |
Gute sechs Monate vor der Wahl |
Erste Sitzung des Wahlvorstands
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Unverzüglich nach der Bestellung des Wahlvorstands | Unverzüglich nach der Bestellung des Wahlvorstands |
Teilnahme an einer Schulung des Wahlvorstands | Schnellstmöglich nach der ersten Sitzung | |
Klärung der organisatorischen Fragen
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Direkt nach der Teilnahme an der Wahlvorstandsschulung | |
Maßnahmen zur Einleitung der Wahl
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Bis zum Erlass des Wahlausschreibens | Bis zum Erlass des Wahlausschreibens |
Einleitung der Betriebsratswahl
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Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe | Sieben Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe |
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste | Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens | Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens |
Einreichen von Vorschlagslisten | Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens | Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens |
Bestätigung der Einreichung von Vorschlagslisten | Unverzüglich nach der Einreichung | Unverzüglich nach der Einreichung |
Prüfung der Vorschlagslisten und Mitteilung von Beanstandungen | Unverzüglich, möglichst binnen zwei Arbeitstagen | Unverzüglich, möglichst binnen zwei Arbeitstagen |
Erklärung, welche Unterschrift bei Unterzeichnung mehrerer Vorschlagslisten aufrechterhalten werden soll. | Angemessene Frist, längstens drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand | Angemessene Frist, längstens drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand |
Erklärung, welche Kandidatur bei Bewerbung auf mehreren Vorschlagslisten aufrechterhalten werden soll. | Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand | Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand |
Behebung von „heilbaren Mängeln“ | Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand | Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand |
Nachfrist für Einreichen gültiger Vorschlagslisten | Eine Woche nach Bekanntmachung der Nachfristsetzung | Eine Woche nach Bekanntmachung der Nachfristsetzung |
Auslosung der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten | Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe | Sobald die Einreichungsfrist oder Fristen zur Behebung „heilbarer Mängel“ (bzw. die Nachfrist) abgelaufen sind. |
Bekanntmachung der Vorschlagslisten | Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe | Sobald die Einreichungsfrist oder Fristen zur Behebung „heilbarer Mängel“ (bzw. die Nachfrist) abgelaufen sind. |
Technische Vorbereitungen der Wahl
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So früh wie möglich |
Ablaufplan zur Betriebsratswahl: vereinfachtes Wahlverfahren
Ereignis / Aufgabe des Wahlvorstands | Gesetzliche Mindestfrist | Vorschlag |
Feststellen des Endes der Amtszeit
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Neun Monate vor der Wahl | |
Bestellung eines Wahlvorstands durch den alten Betriebsrat | Spätestens vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit ersatzweise Bestellung des Wahlvorstands vom GBR / KBR oder dem Arbeitsgericht 3 Wochen vor Ablauf der Amtszeit, § 17a Nr. 1 BetrVG i. V. m. § 16 BetrVG. |
Gut sechs Monate vor der Wahl |
Erste Sitzung des Wahlvorstands
|
Unverzüglich nach der Bestellung des Wahlvorstands | Unverzüglich nach der Bestellung des Wahlvorstands |
Teilnahme an einer Schulung des Wahlvorstands | Schnellstmöglich nach der ersten Sitzung | |
Klärung der organisatorischen Fragen
|
Direkt nach der Teilnahme an der Wahlvorstandsschulung |
Maßnahmen zur Einleitung der Wahl
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Bis zum Erlass des Wahlausschreibens | Bis zum Erlass des Wahlausschreibens |
Einleitung der Betriebsratswahl
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Keine gesetzliche Frist. Faktisch aber Mindestfrist von zwei Wochen vor der Wahlversammlung | Vier Wochen vor dem Tag der Wahl |
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste | Drei Tage nach Erlass des Wahlausschreibens | Drei Tage nach Erlass des Wahlausschreibens |
Einreichen von Wahlvorschlägen | Spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung | Spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung |
Bestätigung der Einreichung von Wahlvorschlägen | Unverzüglich nach der Einreichung | Unverzüglich nach der Einreichung |
Prüfung der Wahlvorschläge und Mitteilung von Beanstandungen | Unverzüglich, möglichst binnen zwei Arbeitstagen, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen | Unverzüglich, möglichst binnen zwei Arbeitstagen, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen |
Erklärung, welche Unterschrift bei Unterzeichnung mehrerer Wahlvorschläge aufrechterhalten werden soll | Angemessene Frist, längstens drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen | Angemessene Frist, längstens drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen |
Behebung von „heilbaren Mängeln“ | Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen | Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen |
Bekanntmachung der Wahlvorschläge | Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen | Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen |
Technische Vorbereitungen der Wahl
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Bis zur Wahl | Bis zur Wahl |
Durchführung der Stimmabgabe | Am Tag der Wahlversammlung | Am Tag der Wahlversammlung |
ggf. Durchführung der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe und der Vorbereitung für die öffentliche Stimmauszählung | Wenn nicht am gleichen Tag der Wahlversammlung | Wenn nicht am gleichen Tag der Wahlversammlung |
Wahlversammlung
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Öffentliche Stimmauszählung
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Im Anschluss an die Wahlversammlung | Im Anschluss an die Wahlversammlung |
Benachrichtigung der gewählten Betriebsratsmitglieder | Unverzüglich nach der öffentlichen Stimmauszählung | Unverzüglich nach der öffentlichen Stimmauszählung |
Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats | Spätestens eine Woche nach der Wahl | Spätestens eine Woche nach der Wahl |
Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats | Unverzüglich nach der Einberufung, spätestens eine Woche nach der Wahl | Unverzüglich nach der Einberufung, spätestens eine Woche nach der Wahl |
Erstellung und Übergabe der Wahlniederschrift | Unverzüglich nach der Wahl | Unverzüglich nach der Wahl |
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