Die Aufgaben und Fristen für die Betriebsratswahl im Überblick

Welche Fristen bei den Betriebsratswahlen sind zwingend und welche können und sollten anders angewendet?

Hier erhalten Sie für beide Wahlverfahren einen Ablaufplan mit allen Aufgaben und Fristen.

Ablaufplan zur Betriebsratswahl: Normalwahlverfahren

Ereignis / Aufgabe des Wahlvorstands Gesetzliche
Mindestfrist
Vorschlag
Feststellen des Endes der Amtszeit
  • Planung der Neuwahl
  • Analyse der Ausgangslage
  • Definieren von Zielen für die nächsten Wahlen
  • Erarbeiten eines Zeit- und Maßnahmenplans
Neun Monate vor der Wahl
Bestellung eines Wahlvorstands durch den alten Betriebsrat Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats
Bei einem betriebsratslosen Betrieb oder bei Untätigkeit des Betriebsrats Einsetzung durch GBR oder KBR (§ 17 Abs. 1 BetrVG), durch eine Betriebsversammlung (§ 17 Abs. 2, 3 BetrVG) oder das Arbeitsgericht (§ 17 Abs. 4 BetrVG).
Gute sechs Monate vor der Wahl
Erste Sitzung des Wahlvorstands
  • Wahl eines Protokollführers
  • Beschluss über Teilnahme an einer Wahlvorstandsschulung
Unverzüglich nach der Bestellung des Wahlvorstands Unverzüglich nach der Bestellung des Wahlvorstands
Teilnahme an einer Schulung des Wahlvorstands Schnellstmöglich nach der ersten Sitzung
Klärung der organisatorischen Fragen
  • Festlegen der Betriebsadresse des Wahlvorstands
  • Festlegung des Orts für Aushänge und Bekanntmachungen
  • Festlegen eines Zeitplans für Sitzungen des Wahlvorstands
  • Verabschiedung einer Geschäftsordnung des Wahlvorstands
Direkt nach der Teilnahme an der Wahlvorstandsschulung
Maßnahmen zur Einleitung der Wahl
  • Aufstellen der Wählerliste
  • Feststellung der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer und Festlegung der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
  • Festlegung der Mindestsitze für das Minderheitsgeschlecht
  • Festlegungen rund um die Kandidatur und die Vorschlagslisten
  • Festlegen der Frist für die Bekanntmachung von Wahlvorschlägen
  • Festlegen von Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe
  • Bestimmen der Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen Briefwahl stattfinden soll
  • Festlegung von Ort, Tag und Zeit der Öffnung der Freiumschläge der Briefwahl
  • Festlegung von Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung
  • Information der ausländischen Arbeitnehmer
Bis zum Erlass des Wahlausschreibens Bis zum Erlass des Wahlausschreibens
Einleitung der Betriebsratswahl
  • Erlass und Aushang des Wahlausschreibens
  • ggf. Versendung an Abwesende von Amts wegen ohne Verlangen
  • Bekanntmachung des Abdrucks der Wählerliste und der Wahlordnung
Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe Sieben Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens
Einreichen von Vorschlagslisten Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens Zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens
Bestätigung der Einreichung von Vorschlagslisten Unverzüglich nach der Einreichung Unverzüglich nach der Einreichung
Prüfung der Vorschlagslisten und Mitteilung von Beanstandungen Unverzüglich, möglichst binnen zwei Arbeitstagen Unverzüglich, möglichst binnen zwei Arbeitstagen
Erklärung, welche Unterschrift bei Unterzeichnung mehrerer Vorschlagslisten aufrechterhalten werden soll. Angemessene Frist, längstens drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand Angemessene Frist, längstens drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand
Erklärung, welche Kandidatur bei Bewerbung auf mehreren Vorschlagslisten aufrechterhalten werden soll. Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand
Behebung von „heilbaren Mängeln“ Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand
Nachfrist für Einreichen gültiger Vorschlagslisten Eine Woche nach Bekanntmachung der Nachfristsetzung Eine Woche nach Bekanntmachung der Nachfristsetzung
Auslosung der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe Sobald die Einreichungsfrist oder Fristen zur Behebung „heilbarer Mängel“ (bzw. die Nachfrist) abgelaufen sind.
Bekanntmachung der Vorschlagslisten Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe Sobald die Einreichungsfrist oder Fristen zur Behebung „heilbarer Mängel“ (bzw. die Nachfrist) abgelaufen sind.
Technische Vorbereitungen der Wahl
  • Erstellen der Stimmzettel
  • Erstellen und Zusammenstellen der Briefwahlunterlagen (Bestellen der Frei- und Wahlumschläge etc.)
  • Besorgen von Wahlurnen, Trennwänden und sonstigem Material
  • Klären des Einsatzes von Wahlhelfern
So früh wie möglich

Ablaufplan zur Betriebsratswahl: vereinfachtes Wahlverfahren

Ereignis / Aufgabe des Wahlvorstands Gesetzliche Mindestfrist Vorschlag
Feststellen des Endes der Amtszeit
  • Planung der Neuwahl
  • Analyse der Ausgangslage
  • Definieren von Zielen für die nächsten Wahlen
  • Erarbeiten eines Zeit- und Maßnahmenplans
Neun Monate vor der Wahl
Bestellung eines Wahlvorstands durch den alten Betriebsrat Spätestens vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit
ersatzweise Bestellung des Wahlvorstands vom GBR / KBR oder dem Arbeitsgericht 3 Wochen vor Ablauf der Amtszeit, § 17a Nr. 1 BetrVG i. V. m. § 16 BetrVG.
Gut sechs Monate vor der Wahl
Erste Sitzung des Wahlvorstands
  • Wahl eines Protokollführers
  • Beschluss über Teilnahme an einer Wahlvorstandsschulung
Unverzüglich nach der Bestellung des Wahlvorstands Unverzüglich nach der Bestellung des Wahlvorstands
Teilnahme an einer Schulung des Wahlvorstands Schnellstmöglich nach der ersten Sitzung
Klärung der organisatorischen Fragen
  • Festlegen der Betriebsadresse des Wahlvorstands
  • Festlegung des Orts für Aushänge und Bekanntmachungen
  • Festlegen eines Zeitplans für Sitzungen des Wahlvorstands
  • Verabschiedung einer Geschäftsordnung des Wahlvorstands
Direkt nach der Teilnahme an der Wahlvorstandsschulung
Maßnahmen zur Einleitung der Wahl
  • Aufstellen der Wählerliste
  • Feststellung der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer und Festlegung der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
  • Festlegung der Mindestsitze für das Minderheitsgeschlecht
  • Festlegungen rund um die Kandidatur und die Wahlvorschläge
  • Festlegen der Frist für die Bekanntmachung von Wahlvorschlägen
  • Festlegen von Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe
  • Bestimmen der Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen nachträgliche schriftliche Stimmabgabe erfolgen soll
  • Festlegung von Ort, Tag und Zeit der Öffnung der Freiumschläge der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe
  • Festlegung von Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung
  • Information der ausländischen Arbeitnehmer
Bis zum Erlass des Wahlausschreibens Bis zum Erlass des Wahlausschreibens
Einleitung der Betriebsratswahl
  • Erlass und Aushang des Wahlausschreibens
  • ggf. Versendung an Abwesende von Amts wegen ohne Verlangen
  • Bekanntmachung des Abdrucks der Wählerliste und der Wahlordnung
Keine gesetzliche Frist. Faktisch aber Mindestfrist von zwei Wochen vor der Wahlversammlung Vier Wochen vor dem Tag der Wahl
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste Drei Tage nach Erlass des Wahlausschreibens Drei Tage nach Erlass des Wahlausschreibens
Einreichen von Wahlvorschlägen Spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung Spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung
Bestätigung der Einreichung von Wahlvorschlägen Unverzüglich nach der Einreichung Unverzüglich nach der Einreichung
Prüfung der Wahlvorschläge und Mitteilung von Beanstandungen Unverzüglich, möglichst binnen zwei Arbeitstagen, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen Unverzüglich, möglichst binnen zwei Arbeitstagen, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Erklärung, welche Unterschrift bei Unterzeichnung mehrerer Wahlvorschläge aufrechterhalten werden soll Angemessene Frist, längstens drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen Angemessene Frist, längstens drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Behebung von „heilbaren Mängeln“ Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen Drei Arbeitstage nach Aufforderung durch den Wahlvorstand, aber vor Ablauf der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Bekanntmachung der Wahlvorschläge Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Technische Vorbereitungen der Wahl
  • Erstellen der Stimmzettel
  • Einrichten der Wahlräume und Wahlurnen
  • Zusammenstellung der Wahlunterlagen
Bis zur Wahl Bis zur Wahl
Durchführung der Stimmabgabe Am Tag der Wahlversammlung Am Tag der Wahlversammlung
ggf. Durchführung der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe und der Vorbereitung für die öffentliche Stimmauszählung Wenn nicht am gleichen Tag der Wahlversammlung Wenn nicht am gleichen Tag der Wahlversammlung
Wahlversammlung
  • Eröffnung durch den Wahlvorstand
  • Bekanntgabe der Tagesordnung
  • Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  • Durchführung der Stimmabgabe
  • ggf. Beschlussfassung über neuen Termin für öffentliche Stimmauszählung
Öffentliche Stimmauszählung
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Im Anschluss an die Wahlversammlung Im Anschluss an die Wahlversammlung
Benachrichtigung der gewählten Betriebsratsmitglieder Unverzüglich nach der öffentlichen Stimmauszählung Unverzüglich nach der öffentlichen Stimmauszählung
Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats Spätestens eine Woche nach der Wahl Spätestens eine Woche nach der Wahl
Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats Unverzüglich nach der Einberufung, spätestens eine Woche nach der Wahl Unverzüglich nach der Einberufung, spätestens eine Woche nach der Wahl
Erstellung und Übergabe der Wahlniederschrift Unverzüglich nach der Wahl Unverzüglich nach der Wahl

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