Der Wahlleitfaden der aas

Schritt für Schritt durch die Betriebsratswahl

Der Wahlvorstand ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl. Er übernimmt alle organisatorischen Aufgaben, von der Planung, der sorgfältigen Organisation bis zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand steht vor der Herausforderung, innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl betriebsverfassungsrechtlicher Fragen zu klären.

Der aas-Wahlleitfaden soll dabei helfen, die rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei der Betriebsratswahl erfolgreich zu bewältigen.

Der Leitfaden bietet eine Hilfestellung, um während der unterschiedlichen Phasen der Betriebsratswahl die anstehenden Aufgaben zu meistern

Vorbereitungen des Wahlvorstands zur Einleitung der Betriebsratswahl

Die Betriebsratswahl wird mit dem Erlass des Wahlausschreibens eingeleitet. Für die ordnungsgemäße Einleitung der Betriebsratswahl muss der Wahlvorstand einiges vorbereiten. Was zu tun ist, lesen Sie hier.

Die ordnungsgemäße Einleitung der Betriebsratswahl

Mit dem Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Auch ein Abdruck der Wählerliste und der Wahlordnung müssen an geeigneter Stelle zur Einsicht ausgelegt werden. Wie dies richtig zu geschehen hat, lesen Sie hier.

Aufgaben des Wahlvorstands bis zum „Tag der Wahl“

Sobald die Wahl eigeleitet ist, muss der Wahlvorstand die Wahlvorschläge einholen und prüfen. Daneben muss er die Briefwahl und die Stimmabgabe im Wahllokal vorbereiten. Was der Wahlvorstand hier zu tun hat, lesen Sie hier.

Aufgaben des Wahlvorstands am „Wahltag“

Am „Wahltag“, der sich auch über mehrere Tage ziehen kann, hat der Wahlvorstand die ordnungsgemäße Stimmabgabe, die Sicherung der Wahlurne, die richtige Stimmauszählung sowie die Feststellung und Benachrichtigung der Gewählten zu organisieren. Was zu tun ist, lesen Sie hier.

Aufgaben des Wahlvorstands nach der Betriebsratswahl

Nach der Betriebsratswahl sind die Gewählten bekannt zu machen und die Aushänge zur Wahl zu entfernen. Zudem muss noch zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats geladen werden und die Übergabe der Wahlakte erfolgen. Was zu tun ist, lesen Sie hier.

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