Das Wahlausschreiben im vereinfachten Wahlverfahren

Ausgehängt am: ____________ (Datum) um ___ Uhr durch ___(Kürzel) ?Mehr Infos finden Sie hier: Bis wann und wo muss das Wahlausschreiben ausgehängt werden?
Abgenommen am: ____________ (Datum) um ___ Uhr durch ___(Kürzel) ?Mehr Infos finden Sie hier: Bis wann und wo muss das Wahlausschreiben ausgehängt werden?

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Wahlausschreiben für die Betriebsratswahl

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Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist im Betrieb ______________ ein Betriebsrat zu wählen. Zur Durchführung der Wahl hat der Wahlvorstand am ___________ (Datum) ?Mehr Infos finden Sie hier: Das richtige Datum für den Erlass im vereinfachten Wahlverfahren dieses Wahlausschreiben erlassen.

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Die Betriebsratswahl findet am ______________ (Datum)
in der Zeit von _____ Uhr bis _____ Uhr
in ___________ (Wahlraum) statt. ?Mehr Infos finden Sie hier: Ort, Tag und Zeiten der Stimmabgabe

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Der zu wählende Betriebsrat besteht nach § 9 BetrVG aus (3/5/7 – Zutreffendes auswählen) Mitgliedern.

Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht, § 15 Abs. 2 BetrVG.

Da im Betrieb ____ Frauen und ____?Mehr Infos finden Sie hier: Feststellung der Betriebsratsgröße Männer beschäftigt sind, müssen dem Betriebsrat mindestens ____ Frauen /Männer angehören ?Mehr Infos finden Sie hier: Mindestsitze des Minderheitsgeschlechts. (Unzutreffendes bitte streichen).

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Die wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahl des Betriebsrats zu machen. Wahlvorschläge können bis spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats, also spätestens bis zum

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_______(Datum) um ________Uhr, ?Mehr Infos finden Sie hier: Die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen für die Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren

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schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden, § 14a Abs. 3 BetrVG, § 36 Abs. 5 S. 1 WO.

Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlvorschläge können nur berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht eingereicht worden sind.

Hinweise:

    1. Wahlberechtigt und wählbar sind nur diejenigen Arbeitnehmer/innen, die in die Wählerliste eingetragen sind, § 2 Abs. 3 WO. 
    2. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/innen, die das 16. Lebensjahr am Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats vollendet haben, § 7 BetrVG. Hierzu gehören auch Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen werden, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden, § 7 S. 2 BetrVG.
    3. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb 6 Monate angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf die 6-monatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 Aktiengesetz) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt, § 8 BetrVG. Nicht wählbar sind Arbeitnehmer/innen eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen werden, § 14 Abs. 2 S. 1 AÜG.
    4. Die Wählerliste ?Mehr Infos finden Sie hier: Auslegung der Wählerliste und die Wahlordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes liegen im _____________ aus und können arbeitstäglich von ____ Uhr bis ____ Uhr eingesehen werden.
      (ggf.) Die Wahlordnung und die Wählerliste können im Intranet unter der Adresse ________ eingesehen werden.
    5. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können nur vor Ablauf von 3 Tagen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden; der letzte Tag der Frist ist somit der ______________ (Datum/ggf. Uhrzeit). Einspruchsberechtigt ?Mehr Infos finden Sie hier: Frist für Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste im vereinfachte Wahlverfahren ist jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin des Betriebs. Wenn nicht zuvor aus demselben Grund ordnungsgemäß Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde, ist die Wahlanfechtung durch die Wahlberechtigten ausgeschlossen, soweit sie darauf gestützt wird, dass die Wählerliste unrichtig ist, es sei denn die anfechtenden Wahlberechtigten waren an der Einlegung eines Einspruchs gehindert.
    6. Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber/innen aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Es sollen möglichst Arbeitnehmer/innen der einzelnen Organisationsbereiche im Betrieb und der verschiedenen Beschäftigungsarten berücksichtigt werden, § 15 Abs. 1 BetrVG. Die Gültigkeit des Wahlvorschlags bleibt hiervon unberührt.
    7. Die einzelnen Bewerber/innen sind in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen, § 36 Abs. 5 S. 2 WO i. V. m. § 6 Abs. 3 S. 1 WO. Die schriftliche Zustimmung der Bewerber/innen zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen, § 36 Abs. 5 S. 2 WO i. V. m. § 6 Abs. 3 WO.
    8. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens _____ wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen unterzeichnet sein ?Mehr Infos finden Sie hier: Mindestzahl der Stützungsunterschriften für Vorschlagslisten, § 36 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WO, § 14 Abs. 4 BetrVG. Als Vertreter des Wahlvorschlags gilt, sofern kein anderer Unterzeichner ausdrücklich als solcher bezeichnet wird, derjenige, der den Wahlvorschlag an erster Stelle unterzeichnet hat, § 36 Abs. 5 S. 2 WO i. V. m. § 6 Abs. 4 S. 1 WO.
    9. Wahlvorschläge können auch von den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind von 2 Beauftragten zu unterzeichnen, § 14 Abs. 5 BetrVG.
    10. ?Mehr Infos finden Sie hier: Ort für die Bekanntmachung der Vorschlagslisten Der Wahlvorstand überprüft die Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit und hängt die gültigen Wahlvorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe zur Einsicht an dieser Stelle aus.
      (ggf.) Die gültigen Wahlvorschläge können im Intranet unter der Adresse __________
      eingesehen werden.
    11. Die Wahl wird als Personenwahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt, § 14 Abs. 2 BetrVG.
    12. Wahlberechtigte, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht teilnehmen können, haben Gelegenheit zur nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) ?Mehr Infos finden Sie hier: Frist für die Beantragung von Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren, § 14a Abs. 4 BetrVG. Das Verlangen auf schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) muss dem Wahlvorstand spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats, also spätestens bis zum _____ (Datum) in ___________ (Ort), mitgeteilt werden, § 36 Abs. 4 WO
      i. V. m. § 35 WO.
      Die Wahlberechtigten, die fristgemäß die nachtägliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beantragen, erhalten mit der Übersendung der Briefwahlunterlagen eine Information darüber, bis wann die Briefwahlunterlagen an die Betriebsadresse des Wahlvorstands eingereicht wer-den müssen.
    13. ?Mehr Infos finden Sie hier: Übersendung von Briefwahlunterlagen an „Abwesende“ ohne Beantragung Wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen, die wegen der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Wahl oder aus anderen Gründen bis zum Zeitpunkt der Wahl voraus-sichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, erhalten die Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe ohne ausdrückliches Verlangen. (Bitte streichen, falls keine solchen Arbeitnehmer/innen vorhanden sind.)
    14. ?Mehr Infos finden Sie hier: Bekanntgabe der Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) stattfinden soll (ggf.) Für folgende Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe hat der Wahlvorstand die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beschlossen: __________________
      Den dort beschäftigten Wahlberechtigten werden die Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe vom Wahlvorstand unaufgefordert übersandt. (Bitte streichen, falls kein Beschluss für die schriftliche Stimmabgabe im Betriebsteil bzw. Kleinstbetrieb gefasst wurde.)
    15. Wahlberechtigte, die von der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch machen, müssen dem Wahlvorstand den ihnen übersandten Briefumschlag mit dem von ihnen angekreuzten Stimmzettel
      spätestens bis zum ________ (Datum) um _______ Uhr
      in _____________ (Ort, Raum) zugestellt haben.
    16. Die Öffnung der Briefwahl-Freiumschläge erfolgt gemäß §§ 36 Abs. 4, 35 Abs. 3 und 4 WO in einer öffentlichen Wahlvorstandssitzung. Im Anschluss an die Bearbeitung der Briefwahlstimmen nimmt der Wahlvorstand die Auszählung der Stimmen vor. Diese Sitzung findet statt am:
      ____________ (Datum) ab ____________ Uhr in ____________ (Ort, Raum).
    17. Wahlvorschläge, Einsprüche und alle sonstigen Erklärungen, die dem Wahlvorstand gegenüber aus Anlass der Vorbereitung und der Durchführung der Betriebsratswahl abgegeben werden, sind an dessen Betriebsadresse ___________________ ?Mehr Infos finden Sie hier: Betriebsadresse des Wahlvorstands zu richten.

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Der Wahlvorstand
..............................  ........................................................................................          ..............................
(Unterschrift)          (Unterschrift der/des Wahlvorstandsvorsitzenden)         (Unterschrift)      

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