Das Wahlausschreiben im normalen Wahlverfahren

Ausgehängt am ?Mehr Infos finden Sie hier: Bis wann und wo muss das Wahlausschreiben ausgehängt werden? : ____________ (Datum) um ___ Uhr durch ___(Kürzel)
Abgenommen am: ____________ (Datum) um ___ Uhr durch ___(Kürzel)

.

Wahlausschreiben für die Betriebsratswahl

.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist im Betrieb ______________ ein Betriebsrat zu wählen. Zur Durchführung der Wahl hat der Wahlvorstand am ___________ (Datum) ?Mehr Infos finden Sie hier: Das richtige Datum für den Erlass im normalen Wahlverfahren dieses Wahlausschreiben erlassen.

.

Die Betriebsratswahl findet am _____________ (Datum)
in der Zeit von _____ Uhr bis _____ Uhr
in ___________ (Wahlraum) statt. ?Mehr Infos finden Sie hier: Ort, Tag und Zeiten der Stimmabgabe

.

Der zu wählende Betriebsrat besteht aus ____ Mitgliedern ?Mehr Infos finden Sie hier: Feststellung der Betriebsratsgröße.

Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht, § 15 Abs. 2 BetrVG.

Da im Betrieb ____ Frauen und ____ Männer beschäftigt sind, müssen dem Betriebsrat mindestens ____ Frauen/Männer ?Mehr Infos finden Sie hier: Mindestsitze des Minderheitsgeschlechts angehören. (Unzutreffendes bitte streichen)

.

Die wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen werden aufgefordert, vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens bis zum

_______(Datum) um ________Uhr, ?Mehr Infos finden Sie hier: Die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen für die Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren

beim Wahlvorstand Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten schriftlich einzureichen.

Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlvorschläge können nur berücksichtigt werden, wenn sie fristgerecht eingereicht worden sind.

Hinweise:

  1. Wählberechtigt und wählbar sind nur Arbeitnehmer/innen, die in die Wählerliste eingetragen sind, § 2 Abs. 3 WO.
  2. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/innen des Betriebs, die am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind ebenso die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Zu den wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen gehören auch Arbeitnehmer/innen eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen werden, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 7 BetrVG).
  3. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auf die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der/die Arbeitnehmer/in unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge straf-gerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt (§ 8 BetrVG). Nicht wählbar sind Arbeitnehmer/innen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zur Arbeitsleistung überlassen werden, § 14 Abs. 2 S. 1 AÜG. Gewählt werden kann nur, wer auf einer gültigen Vorschlagsliste vorgeschlagen wird.
  4. ?Mehr Infos finden Sie hier: Auslegung der Wählerliste Die Wählerliste und die Wahlordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes liegen im _____________ aus und können arbeitstäglich von ____ Uhr bis ____ Uhr eingesehen werden.
    (ggf.) Die Wahlordnung und die Wählerliste können im Intranet unter der Adresse ________ eingesehen werden.
  5. ?Mehr Infos finden Sie hier: Frist für Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste im normalen Wahlverfahren Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können nur vor Ablauf von 2 Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden; der letzte Tag der Frist ist somit der ______________ (Datum/ggf. Uhrzeit). Einspruchsberechtigt ist jede/r Arbeitnehmer/in des Betriebs. Wenn nicht zuvor aus demselben Grund ordnungsgemäß Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde, ist die Wahlanfechtung durch die Wahlberechtigten ausgeschlossen, soweit sie darauf gestützt wird, dass die Wählerliste unrichtig ist, es sei denn die anfechtenden Wahlberechtigten waren an der Einlegung eines Einspruchs gehindert.
  6. Die Wahl wird als Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt, wenn mehrere gültige Vorschlagslisten eingereicht werden. Wird nur eine Vorschlagsliste eingereicht, erfolgt sie als Mehrheitswahl (Personenwahl).
  7. Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerber/innen aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Neben der Berücksichtigung der Geschlechter sollen möglichst Arbeitnehmer/innen der einzelnen Organisationsbereiche im Betrieb und der verschiedenen Beschäftigungsarten berücksichtigt werden (§ 15 BetrVG). Die Gültigkeit der Vorschlagsliste bleibt hiervon jedoch unberührt. Jede(r) Wahlberechtigte kann nur eine Vorschlagsliste mit ihrer/seiner Unterschrift unterstützen.
  8. Die einzelnen Bewerber/innen sind in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerber/innen zur Aufnahme in die Liste ist beizu-fügen (§ 6 Abs. 3 WO). Jede/r Beschäftigte kann sich nur für eine Vorschlagsliste als Bewerber/in zur Verfügung stellen.
  9. ?Mehr Infos finden Sie hier: Mindestzahl der Stützungsunterschriften für Vorschlagslisten Jede Vorschlagsliste muss von mindestens _______ wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen unter-zeichnet sein (§ 14 Abs. 4 BetrVG). Als Listenvertreter gilt, sofern kein anderer Unterzeichner ausdrücklich als solcher bezeichnet wird, derjenige, der die Liste an erster Stelle unterzeichnet hat.
  10. Vorschlagslisten können auch von den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften eingereicht wer-den; sie sind von zwei Beauftragten zu unterzeichnen (§ 14 Abs. 5 BetrVG).
  11. Eine Vorschlagsliste kann mit einem Kennwort versehen werden. Der Wahlvorstand hat die eingereichten Vorschlagslisten, wenn die Liste nicht mit einem Kennwort versehen ist, mit Familiennamen und Vornamen der beiden in der Liste an erster Stelle Benannten zu bezeichnen, § 7 Abs. 2 S. 1 WO.
  12. ?Mehr Infos finden Sie hier: Ort für die Bekanntmachung der Vorschlagslisten Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Vorschlagslisten auf ihre Gültigkeit und hängt die gültigen Vorschlagslisten nach Ablauf der Einreichungsfrist und einer etwaigen Nachfrist bis zum Abschluss der Stimmabgabe an dieser Stelle aus.
    (ggf.) Die gültigen Vorschlagslisten können im Intranet unter der Adresse ____________ eingesehen werden.
  13. Wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen, die zum Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, können beim Wahlvorstand die Übersendung der Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe beantragen, § 24 Abs. 1 WO. ?Mehr Infos finden Sie hier: Frist für die Beantragung von Briefwahl im normalen Wahlverfahren
  14. ?Mehr Infos finden Sie hier: Übersendung von Briefwahlunterlagen an „Abwesende“ ohne Beantragung Wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen, die wegen der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Wahl oder aus anderen Gründen bis zum Zeitpunkt der Wahl voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, erhalten die Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe ohne ausdrückliches Verlangen.
  15. ?Mehr Infos finden Sie hier: Bekanntgabe der Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) stattfinden soll (ggf.) Der Wahlvorstand hat für folgende Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe gemäß § 24 Abs. 3 WO die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen: _____________________
    Der Wahlvorstand übersendet den in diesen Betriebsteilen bzw. Kleinstbetrieben beschäftigten Wahlberechtigten die Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe.
  16. Die Öffnung der Briefwahl-Freiumschläge sowie die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Sie findet am:
    ____________ (Datum) ab ____________ Uhr in ____________ (Ort, Raum) statt.
  17. ?Mehr Infos finden Sie hier: Betriebsadresse des Wahlvorstands Alle Erklärungen, die dem Wahlvorstand gegenüber aus Anlass der Vorbereitung und der Durchführung der Betriebsratswahl abgegeben werden, sind an dessen Betriebsadresse ______________________________________ zu richten.

.

Der Wahlvorstand
..............................  ........................................................................................          ..............................
(Unterschrift)          (Unterschrift der/des Wahlvorstandsvorsitzenden)         (Unterschrift)     

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400

für BR, PR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Über welche Themen möchten Sie informiert werden?

(Mehrfachauswahl möglich)

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder