Die Wählerliste als Voraussetzung für das Wahlrecht
Die Wählerliste spielt eine zentrale Rolle bei der Betriebsratswahl, da sie die Grundlage für die Teilnahme an der Wahl bildet. Die Wählerliste enthält die Namen aller wahlberechtigten Beschäftigten und dient als Grundlage dafür, wer wählen und gewählt werden darf.
Daher ist die ordnungsgemäße Erstellung und Prüfung der Wählerliste eine der wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands.
Die Informationspflicht des Arbeitgebers
Damit der Wahlvorstand eine korrekte Wählerliste für die Betriebsratswahl erstellen kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen die Namen, Geschlechter, Geburtsdaten, Einstellungsdaten sowie die Arbeitsverhältnisse aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem muss der Arbeitgeber mitteilen, welche Beschäftigten in Elternzeit, in Altersteilzeit (Blockmodell) oder freigestellt sind. Ebenso sind Angaben zu Leiharbeitnehmern, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden, erforderlich. Diese Daten benötigt der Wahlvorstand, um die Wahlberechtigung und die Anzahl der Betriebsratsmitglieder korrekt festzulegen.
Die interne und die externe Version der Wählerliste

Der Wahlvorstand sollte zwei Versionen der Wählerliste erstellen: eine interne und eine externe Version. Beide Versionen der Wählerliste dienen unterschiedlichen Zwecken und haben unterschiedliche Anforderungen. Die interne Version enthält detaillierte Informationen wie Namen, Geschlecht, Geburtsdaten, Abteilungen und Eintrittsdaten der wahlberechtigten Arbeitnehmer usw. Sie dient dem Wahlvorstand zur internen Organisation und Prüfung der Wahlberechtigung und wird nicht öffentlich zugänglich gemacht, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Die externe Version hingegen wird veröffentlicht und ist für die Einsichtnahme der Belegschaft bestimmt. Sie enthält lediglich die Namen und ggfls. Angaben zur nur aktiven Wahlberechtigung. Die externe Version der Wählerliste dient zur Schaffung von um Transparenz und soll den Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Aufnahme in die Liste zu überprüfen. Der Unterschied liegt somit in der Tiefe der Informationen: Während die interne Version umfassend ist, um eine rechtssichere Vorbereitung der Wahl zu ermöglichen, beschränkt sich die externe Version auf die notwendigsten Angaben, um den Datenschutz der Arbeitnehmer zu wahren.
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