So wird die Wählerliste erstellt
Zeitgleich mit dem Wahlausschreiben muss der Wahlvorstand gem. § 2 Abs. 4 WO auch einen Abdruck“ der Wählerliste an geeigneter Stelle“ zur „Einsichtnahme“ im Betrieb auslegen. Das heißt, dass der Wahlvorstand neben der Erstellung des Wahlausschreibens auch die Erstellung der Wählerliste vorbereiten muss.
Die Wählerliste enthält die Namen aller wahlberechtigten Beschäftigten und dient als Grundlage dafür, wer wählen und gewählt werden darf. Nur Personen, die in der Wählerliste aufgeführt sind, können gem. § 2 Abs. 3 WO ihr aktives Wahlrecht ausüben, also bei der Wahl ihre Stimme abgeben, oder ihr passives Wahlrecht wahrnehmen, indem sie sich selbst zur Wahl stellen. Daher ist die ordnungsgemäße Erstellung und Prüfung der Wählerliste eine der wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands.
Die Wählerliste als Voraussetzung für das Wahlrecht
Die Wählerliste spielt eine zentrale Rolle bei der Betriebsratswahl, da sie die Grundlage für die Teilnahme an der Wahl bildet. Die Wählerliste enthält die Namen aller wahlberechtigten Beschäftigten und dient als Grundlage dafür, wer wählen und gewählt werden darf.
Daher ist die ordnungsgemäße Erstellung und Prüfung der Wählerliste eine der wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands.
"Das Herzstück jeder Betriebsratswahl": Die Wahlliste – Im Gespräch mit Rechtsanwalt Frank Birkefeld
In dieser Folge unserer aas-Wahlarena sprechen Geschäftsführer Dr. Mark Oelmüller und Rechtsanwalt Frank Birkefeld über das Herzstück jeder Betriebsratswahl: Die Wahlliste.
🔸Wer darf kandidieren?
🔸Was gehört auf die Liste?
🔸Wie funktionieren Stützunterschriften und die 5%-Hürde?
Mit diesen Fragen beschäftigen sich Mark und Frank in dieser Folge.
Die Informationspflicht des Arbeitgebers
Damit der Wahlvorstand eine korrekte Wählerliste für die Betriebsratswahl erstellen kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen die Namen, Geschlechter, Geburtsdaten, Einstellungsdaten sowie die Arbeitsverhältnisse aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem muss der Arbeitgeber mitteilen, welche Beschäftigten in Elternzeit, in Altersteilzeit (Blockmodell) oder freigestellt sind. Ebenso sind Angaben zu Leiharbeitnehmern, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden, erforderlich. Diese Daten benötigt der Wahlvorstand, um die Wahlberechtigung und die Anzahl der Betriebsratsmitglieder korrekt festzulegen.
Die interne und die externe Version der Wählerliste
Der Wahlvorstand sollte zwei Versionen der Wählerliste erstellen: eine interne und eine externe Version. Beide Versionen der Wählerliste dienen unterschiedlichen Zwecken und haben unterschiedliche Anforderungen. Die interne Version enthält detaillierte Informationen wie Namen, Geschlecht, Geburtsdaten, Abteilungen und Eintrittsdaten der wahlberechtigten Arbeitnehmer usw. Sie dient dem Wahlvorstand zur internen Organisation und Prüfung der Wahlberechtigung und wird nicht öffentlich zugänglich gemacht, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Die externe Version hingegen wird veröffentlicht und ist für die Einsichtnahme der Belegschaft bestimmt. Sie enthält lediglich die Namen und ggfls. Angaben zur nur aktiven Wahlberechtigung. Die externe Version der Wählerliste dient zur Schaffung von um Transparenz und soll den Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Aufnahme in die Liste zu überprüfen. Der Unterschied liegt somit in der Tiefe der Informationen: Während die interne Version umfassend ist, um eine rechtssichere Vorbereitung der Wahl zu ermöglichen, beschränkt sich die externe Version auf die notwendigsten Angaben, um den Datenschutz der Arbeitnehmer zu wahren.
Start in die neue Amtszeit
Wissen und Sicherheit für neue Betriebsratsmitglieder
Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)
Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
- Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
- Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)
Grundlagen für neu gewählte Betriebsratsmitglieder
- Wirksame Beschlussfassung
- Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
- Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1
Basiswissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Die Rolle des Vorsitzenden bei der Betriebsratssitzung
- Wirksame Beschlussfassung vorbereiten und durchführen
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