Wann sind die Sprachkenntnisse nicht ausreichend?
Entscheidend für die Beurteilung der Frage, ob die Sprachkenntnisse ausreichen, ist nicht, ob die ausländischen Arbeitnehmer über die für die tägliche Arbeit erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, sondern ob sie in der Lage sind, die zum Teil komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt des Wahlausschreibens verstehen zu können. Im Zweifelsfall muss der Wahlvorstand von unzureichenden Sprachkenntnissen ausgehen.
Es gibt zahlreiche KI-gestützte Übersetzungsprogramme (z.B. Deepl), mit denen die Übersetzungen vorgenommen werden können.
Wie muss die Unterrichtung der ausländischen Arbeitnehmer erfolgen?
Der Wahlvorstand hat einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung, in welcher Form diese allgemeine Unterrichtung erfolgt (z.B. durch ein Merkblatt in ausländischer Sprache oder durch einen Dolmetscher im Rahmen einer Versammlung dieser ausländischen Arbeitnehmer des Betriebs).
Zusätzlich zu der Vorab-Unterrichtung gem. § 2 Abs. 5 WO sollte unbedingt auch das Wahlausschreiben in den jeweiligen Sprachen dieser Beschäftigten veröffentlicht werden.
Rechtsfolge einer unterlassenen Unterrichtung der ausländischen Beschäftigten
Keinen Ermessenspielraum hat der Wahlvorstand aber bei der Frage, ob er eine entsprechende Unterrichtung der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer durchführt. Ein Verstoß gegen die Vorschrift rechtfertigt deshalb die Anfechtung der Wahl, wenn die ausländischen Arbeitnehmer nicht die erforderlichen Kenntnisse hatten, um sich an der Betriebsratswahl zu beteiligen (z. B. LAG Rheinland-Pfalz, vom 22.07.2015 - 7 TaBV 7/15).
Wir empfehlen, eine Vorab-Information anhand eines Merkblatts (in den jeweiligen Sprachen). Sinnvoll ist, dass der Wahlvorstand bereits alle wesentlichen Entscheidungen per Beschluss getroffen hat. Dann können die wichtigsten Fristen im Merkblatt bereits genannt werden. Zur Sicherheit sollte mindestens auch das Wahlausschreiben entsprechend übersetzt bekannt gemacht werden.
Seminar für den Wahlvorstand
Ab September 2025 über 70 Termine in ganz Deutschland
Fresh Up Betriebsratswahl
Wissen auffrischen – bereit zur Wahl
- Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren
- Aufgaben und Rechte des Wahlvorstandes
- Wählerliste erstellen - aktives und passives Wahlrecht
Die Betriebsratswahl – das normale Wahlverfahren
Die Betriebsratswahl für Betriebe ab 101 Beschäftigte
- Aufgaben und des Wahlvorstandes – Kündigungsschutz
- Fristen und Formvorschriften bei der Betriebsratswahl
- Erstellung und Prüfung der Wählerliste, des Wahlausschreibens und der Vorschlagslisten
Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren
Die Betriebsratswahl für Betriebe bis 100 Beschäftigte
- Bestellung des Wahlvorstands
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstands – Kündigungsschutz
- Die Durchführung der Betriebsratswahl: Fristenkontrolle, Prüfung der Wahlvorschläge und Erstellung der Wählerliste
Das könnte Sie auch interessieren:
Ihre E-Mail-Adresse wurde erfolgreich bestätigt und in unseren Verteiler aufgenommen. Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit unkompliziert abbestellen, aber wir würden uns sehr freuen, Sie bei Ihrer Betriebsratsarbeit begleiten und unterstützen zu können.