aas Seminare – Vorbereitung Wahlvorstands zur Einleitung der Betriebsratswahl

Erstellung des WAHLAUSSCHREIBEN, DER WÄHLERLISTE UND DER INFORMATIONEN DER AUSLÄNDISCHEN BESCHÄFTIGTEN zur Einleitung der Betriebsratswahl

Der Wahlvorstand ist nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verpflichtet, unverzüglich die Betriebsratswahl einzuleiten.

Die Einleitung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 WO durch den Erlass (Aushang) des Wahlausschreibens. Das Wahlausschreiben muss alle Eckdaten und Formalien der Betriebsratswahl enthalten – die Mindestangaben sind in § 3 Abs. 2 WO geregelt.

Gemäß § 2 Abs. 4 WO muss zeitgleich mit dem Aushang des Wahlausschreibens auch die Wählerliste ausliegen. In diese Liste sind vom Wahlvorstand alle wahlberechtigten Arbeitnehmer aufzunehmen. Ausschließlich den Personen, die in der Wählerliste aufgeführt sind, steht das aktive und passive Wahlrecht zu.

Zudem verpflichtet § 2 Abs. 5 WO den Wahlvorstand, die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, in deren Landessprache über die wesentlichen Punkte des Wahlverfahrens zu unterrichten.

Bevor der Wahlvorstand das Wahlausschreiben, die Wählerliste und die Information für die ausländischen Beschäftigten aushängt bzw. bekannt macht, müssen diese Dokumente ordnungsgemäß erstellt werden.

So wird das Wahlausschreiben erstellt

Erfahren Sie, welche wesentlichen Informationen im Wahlausschreiben enthalten sein müssen, um die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchzuführen.

So wird die Wählerliste erstellt

Hier erfahren Sie, welche Angaben in die interne und externe Version der Wählerliste gehören und welche Informationen der Arbeitgeber bereitstellen muss.

So werden die ausländischen Kollegen informiert

Erfahren Sie, wie die Information der ausländischen Beschäftigten, die nicht ausreichend Deutsch können, in ihren Landessprache erfolgen kann.

Wichtige Aufgaben des Wahlvorstands zur Vorbereitung der Einleitung der Betriebsratswahl

Für die ordnungsgemäße Einleitung der Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen:

Erstellung des Wahlausschreibens

Das Wahlausschreiben bildet die Grundlage der Wahl. Es muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z. B. Fristen, den Ablauf der Wahl und die Voraussetzungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Fehler im Wahlausschreiben können die Wahl anfechtbar machen, weshalb der Wahlvorstand für eine fehlerfreie und sorgfältige Erstellung sorgen muss.

Erstellung der Wählerliste

Der Wahlvorstand muss sorgfältig ermitteln, welche Beschäftigten wahlberechtigt und wählbar sind. Dabei unterscheidet er zwischen:

  • einer internen Version (enthält alle relevanten Daten für den Wahlvorstand)
  • einer externen Version (wird den Beschäftigten zur Einsichtnahme bereitgestellt).

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, hierfür alle notwendigen Informationen bereitzustellen, sodass die Wählerliste vollständig und korrekt erstellt werden kann.

Information der ausländischen Beschäftigten

Der Wahlvorstand muss sicherstellen, dass auch ausländische Beschäftigte, die nicht ausreichend Deutsch verstehen, umfassend informiert werden. Dazu gehört die Erstellung von Informationsmaterialien in den jeweiligen Sprachen. Fehler oder Unterlassungen in dieser Unterrichtung können zur Anfechtung der Wahl führen.

Seminar für den Wahlvorstand

Ab September 2025 über 70 Termine in ganz Deutschland

Seminar

Fresh Up Betriebsratswahl

Wissen auffrischen – bereit zur Wahl

  • Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren
  • Aufgaben und Rechte des Wahlvorstandes
  • Wählerliste erstellen - aktives und passives Wahlrecht
Seminar

Die Betriebsratswahl – das normale Wahlverfahren

Die Betriebsratswahl für Betriebe ab 101 Beschäftigte

  • Aufgaben und des Wahlvorstandes – Kündigungsschutz
  • Fristen und Formvorschriften bei der Betriebsratswahl
  • Erstellung und Prüfung der Wählerliste, des Wahlausschreibens und der Vorschlagslisten
Seminar

Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren

Die Betriebsratswahl für Betriebe bis 100 Beschäftigte

  • Bestellung des Wahlvorstands
  • Rechte und Pflichten des Wahlvorstands – Kündigungsschutz
  • Die Durchführung der Betriebsratswahl: Fristenkontrolle, Prüfung der Wahlvorschläge und Erstellung der Wählerliste

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