Vorbereitung des Wahlvorstands zur Einleitung der Betriebsratswahl
Der Wahlvorstand muss die Betriebsratswahl unverzüglich durch Erlass des Wahlausschreibens einleiten (§ 18 Abs. 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 WO) und gleichzeitig die Wählerliste auslegen (§ 2 Abs. 4 WO). Zudem sind ausländische Beschäftigte, die kein Deutsch sprechen, gemäß § 2 Abs. 5 WO in ihrer Landessprache über die wesentlichen Punkte des Wahlverfahrens zu informieren. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie die Wählerliste oder das Wahlausschreiben erstellt und wie am besten die ausländischen Beschäftigten informiert werden.
Wichtige Aufgaben des Wahlvorstands zur Vorbereitung der Einleitung der Betriebsratswahl
Für die ordnungsgemäße Einleitung der Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen:
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Erstellung des Wahlausschreibens
Das Wahlausschreiben bildet die Grundlage der Wahl. Es muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z. B. Fristen, den Ablauf der Wahl und die Voraussetzungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Fehler im Wahlausschreiben können die Wahl anfechtbar machen, weshalb der Wahlvorstand für eine fehlerfreie und sorgfältige Erstellung sorgen muss. Jetzt weiterlesen..
Wahlausschreiben richtig erstellen: Im Gespräch mit Rechtsanwalt Frank Birkefeld | aas-Wahlarena
In dieser Folge unserer aas-Wahlarena sprechen Geschäftsführer Dr. Mark Oelmüller und Rechtsanwalt Frank Birkefeld über eine der ersten Aufgaben des Wahlvorstands: das Wahlausschreiben.
🔸Was passiert, nachdem der Wahlvorstand bestellt wurde?
🔸Welche Angaben gehören zwingend ins Wahlausschreiben?
🔸Wo wird es veröffentlicht – im Intranet, am Schwarzen Brett oder doch woanders?
Mit diesen Fragen beschäftigen sich Mark und Frank in dieser Folge. Außerdem klären die beiden, wie viele Unterstützer die Kandidaten brauchen, welche Fristen zu beachten sind und wo die Unterschiede zwischen dem normalen und dem vereinfachten Wahlverfahren liegen. Und natürlich sprechen Mark und Frank auch über das Thema Schulungen, denn gut vorbereitet ist halb gewählt.
Erstellung der Wählerliste
Der Wahlvorstand muss sorgfältig ermitteln, welche Beschäftigten wahlberechtigt und wählbar sind. Dabei unterscheidet er zwischen:
- einer internen Version (enthält alle relevanten Daten für den Wahlvorstand)
- einer externen Version (wird den Beschäftigten zur Einsichtnahme bereitgestellt).
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, hierfür alle notwendigen Informationen bereitzustellen, sodass die Wählerliste vollständig und korrekt erstellt werden kann. Jetzt weiterlesen.
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Information der ausländischen Beschäftigten
Der Wahlvorstand muss sicherstellen, dass auch ausländische Beschäftigte, die nicht ausreichend Deutsch verstehen, umfassend informiert werden. Dazu gehört die Erstellung von Informationsmaterialien in den jeweiligen Sprachen. Fehler oder Unterlassungen in dieser Unterrichtung können zur Anfechtung der Wahl führen. Jetzt weiterlesen.
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