aas Seminare – Vorbereitung Wahlvorstands zur Einleitung der Betriebsratswahl

Vorbereitung des Wahlvorstands zur Einleitung der Betriebsratswahl

Erstellung der Wählerliste, des Wahlausschreibens und der Information für ausländische Beschäftigte

Der Wahlvorstand muss die Betriebsratswahl unverzüglich durch Erlass des Wahlausschreibens einleiten (§ 18 Abs. 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 WO) und gleichzeitig die Wählerliste auslegen (§ 2 Abs. 4 WO). Zudem sind ausländische Beschäftigte, die kein Deutsch sprechen, gemäß § 2 Abs. 5 WO in ihrer Landessprache über die wesentlichen Punkte des Wahlverfahrens zu informieren. 

So wird das Wahlausschreiben erstellt

Erfahren Sie, welche wesentlichen Informationen im Wahlausschreiben enthalten sein müssen, um die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchzuführen.

So wird die Wählerliste erstellt

Hier erfahren Sie, welche Angaben in die interne und externe Version der Wählerliste gehören und welche Informationen der Arbeitgeber bereitstellen muss.

So werden die ausländischen Kollegen informiert

Erfahren Sie, wie die Information der ausländischen Beschäftigten, die nicht ausreichend Deutsch können, in ihren Landessprache erfolgen kann.

Die Aufgaben des Wahlvorstands - Im Gespräch mit Rechtsanwalt Frank Birkefeld | aas-Wahlarena

Diese Folge der aas-Wahlarena dreht sich ganz um die Aufgaben des Wahlvorstands, denn nach der Bestellung geht’s erst richtig los! Zusammen mit Rechtsanwalt Frank Birkefeld zeigt aas-Geschäftsführer Dr. Mark Oelmüller, womit der Wahlvorstand seine Arbeit beginnt und was in der ersten Sitzung auf der Agenda steht. Auch die Rollenverteilung im Gremium spielt eine wichtige Rolle, denn wer übernimmt überhaupt was?

Außerdem im Fokus:
🔸Wie sorgt der Wahlvorstand für eine klare Präsenz im Unternehmen?
🔸Und wie wird die Wählerliste erstellt?

Kompakt, praxisnah und rechtssicher. Ein Muss für alle, die Verantwortung im Wahlprozess übernehmen wollen.

Wichtige Aufgaben des Wahlvorstands zur Vorbereitung der Einleitung der Betriebsratswahl

Für die ordnungsgemäße Einleitung der Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen:

Erstellung des Wahlausschreibens

Das Wahlausschreiben bildet die Grundlage der Wahl. Es muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z. B. Fristen, den Ablauf der Wahl und die Voraussetzungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Fehler im Wahlausschreiben können die Wahl anfechtbar machen, weshalb der Wahlvorstand für eine fehlerfreie und sorgfältige Erstellung sorgen muss.

Erstellung der Wählerliste

Der Wahlvorstand muss sorgfältig ermitteln, welche Beschäftigten wahlberechtigt und wählbar sind. Dabei unterscheidet er zwischen:

  • einer internen Version (enthält alle relevanten Daten für den Wahlvorstand)
  • einer externen Version (wird den Beschäftigten zur Einsichtnahme bereitgestellt).

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, hierfür alle notwendigen Informationen bereitzustellen, sodass die Wählerliste vollständig und korrekt erstellt werden kann.

Information der ausländischen Beschäftigten

Der Wahlvorstand muss sicherstellen, dass auch ausländische Beschäftigte, die nicht ausreichend Deutsch verstehen, umfassend informiert werden. Dazu gehört die Erstellung von Informationsmaterialien in den jeweiligen Sprachen. Fehler oder Unterlassungen in dieser Unterrichtung können zur Anfechtung der Wahl führen.

Seminare, Webinare und Kongresse für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl

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