Erfolgt die Stimmauszählung nicht unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe oder erstreckt sich die Betriebsratswahl über mehrere Tage, ist die Wahlurne entsprechend zu versiegeln und somit zu sichern.
Um den Einwurfschlitz der Wahlurne zu versiegeln, reicht es aus, die Öffnung mit einem Klebestreifen zu verschließen, der von den anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstands oder den Wahlhelfern unterschrieben oder anderweitig individuell gekennzeichnet wird.
Das Siegel muss so gestaltet sein, dass ein unbefugtes Öffnen für den Wahlvorstand erkennbar ist, wenn dieser nach einer Unterbrechung den ordnungsgemäßen Zustand der Urne prüft und dokumentiert. Der verwendete Klebestreifen sollte daher nicht unbeschädigt entfernt werden können; Textilklebeband ist hierfür ungeeignet.
Wird eine Wahlurne mit Schloss verwendet, ist darauf zu achten, dass auch das Schloss der Wahlurne zu versiegeln ist.
Die von der aas verwendeten Wahlurnen sind verklebt und können nur durch Auftrennen des Klebestreifens geöffnet werden.
Wird die Betriebsratswahl in einem Einzelhandelsunternehmen mittels „mobiler Wahl-Teams” durchgeführt und die Wahlurne zu den einzelnen Filialen transportiert, ist für eine hinreichende Versiegelung und damit Sicherung der Wahlurne zu sorgen. Bei dem Transport der Wahlurne muss auf das Vieraugenprinzip geachtet werden, sodass die Wahlurne zu keinem Zeitpunkt von lediglich einer Person transportiert werden darf. Dies gilt sowohl für den Transport innerhalb des Gebäudes als auch bei einem Transport zwischen mehreren Gebäuden oder während einer Autofahrt.
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