Aufgrund der Wichtigkeit des rechtzeitigen Eingangs sollte der Wahlvorstand jeden Freiumschlag mit einem präzisen Eingangsvermerk versehen.
Kurz vor Ablauf der Frist für den Eingang der Briefwahlstimmen hat sich der Wahlvorstand zu vergewissern, ob nicht noch Wahlbriefe bei ihm, das heißt bei seiner Betriebsadresse oder in von ihm installierten Briefkästen, eingegangen sind.