Festlegen eines Besetzungsplans durch den Wahlvorstand
Der Wahlvorstand führt die Aufsicht im Wahllokal. Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens zwei Personen die Aufsicht im Wahllokal führen, § 12 Abs. 2 WO. Dies können entweder zwei Mitglieder des Wahlvorstands oder ein Mitglied des Wahlvorstands und ein Wahlhelfer sein.
Im Vorfeld der Wahl sollte unbedingt ein Plan erstellt werden, in dem genau festgelegt ist, welche Wahlvorstandsmitglieder bzw. Wahlhelfer das Wahllokal zu welchen Zeiten besetzen.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auch während kurzer Raucherpausen, Toilettengängen etc. immer mindestens zwei Wahlvorstandsmitglieder oder Wahlhelfer anwesend sind, sodass stets eine Besetzung durch zwei Personen gewährleistet ist. Ein Verstoß kann die Betriebsratswahl anfechtbar machen.
Gewählt werden darf nur in der im Wahlausschreiben angegebenen Zeit. Das gilt sowohl für die einzelnen Tage als auch für die konkrete Uhrzeit. Ist z. B. für die Schließung des Wahllokals 17:00 Uhr als Zeitpunkt angegeben, kann um 17:01 Uhr nicht mehr gewählt werden.
Besetzungsplan für das Wahllokal (Muster)
Uhrzeit | Wahlvorstandsmitglied | Wahlvorstandsmitglied | Wahlhelfer |
08-09 Uhr
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09-10 Uhr
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10-11 Uhr
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11-12 Uhr
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12-13 Uhr
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13-14 Uhr
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14-15 Uhr
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15-16 Uhr
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Ab 16 Uhr
| Der gesamte Wahlvorstand |
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