Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auch während kurzer Raucherpausen, Toilettengängen etc. immer mindestens zwei Wahlvorstandsmitglieder oder Wahlhelfer anwesend sind, sodass stets eine Besetzung durch zwei Personen gewährleistet ist. Ein Verstoß kann die Betriebsratswahl anfechtbar machen.
Gewählt werden darf nur in der im Wahlausschreiben angegebenen Zeit. Das gilt sowohl für die einzelnen Tage als auch für die konkrete Uhrzeit. Ist z. B. für die Schließung des Wahllokals 17:00 Uhr als Zeitpunkt angegeben, kann um 17:01 Uhr nicht mehr gewählt werden.
Muster
Besetzungsplan für das Wahllokal
Uhrzeit | Wahlvorstandsmitglied | Wahlvorstandsmitglied | Wahlhelfer |
08-09 Uhr
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09-10 Uhr
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10-11 Uhr
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11-12 Uhr
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12-13 Uhr
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13-14 Uhr
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14-15 Uhr
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15-16 Uhr
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Ab 16 Uhr
| Der gesamte Wahlvorstand |
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