Festlegen eines Besetzungsplans durch den Wahlvorstand

Der Wahlvorstand führt die Aufsicht im Wahllokal. Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens zwei Personen die Aufsicht im Wahllokal führen, § 12 Abs. 2 WO. Dies können entweder zwei Mitglieder des Wahlvorstands oder ein Mitglied des Wahlvorstands und ein Wahlhelfer sein. 

Im Vorfeld der Wahl sollte unbedingt ein Plan erstellt werden, in dem genau festgelegt ist, welche Wahlvorstandsmitglieder bzw. Wahlhelfer das Wahllokal zu welchen Zeiten besetzen. 

Festlegung Besetzungsplan
Wichtig

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass auch während kurzer Raucherpausen, Toilettengängen etc. immer mindestens zwei Wahlvorstandsmitglieder oder Wahlhelfer anwesend sind, sodass stets eine Besetzung durch zwei Personen gewährleistet ist. Ein Verstoß kann die Betriebsratswahl anfechtbar machen. 

Gewählt werden darf nur in der im Wahlausschreiben angegebenen Zeit. Das gilt sowohl für die einzelnen Tage als auch für die konkrete Uhrzeit. Ist z. B. für die Schließung des Wahllokals 17:00 Uhr als Zeitpunkt angegeben, kann um 17:01 Uhr nicht mehr gewählt werden. 

Besetzungsplan für das Wahllokal (Muster)

Uhrzeit 

Wahlvorstandsmitglied 

Wahlvorstandsmitglied 

Wahlhelfer 

08-09 Uhr 

 

 

 

 

09-10 Uhr 

 

 

 

 

10-11 Uhr 

 

 

 

 

11-12 Uhr 

 

 

 

 

12-13 Uhr 

 

 

 

 

13-14 Uhr 

 

 

 

 

14-15 Uhr 

 

 

 

 

15-16 Uhr 

 

 

 

 

Ab 16 Uhr 

 

Der gesamte Wahlvorstand 

 

 

 

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