Einrichtung des Wahllokals
Für den Wahltag muss zunächst das Wahllokal ordnungsgemäß eingerichtet werden. Der Wahlvorstand hat dafür zu sorgen, dass der Raum für die Stimmabgabe geeignet ist und alle notwendigen Materialien – wie Stimmzettel, Wahlurnen usw. – bereitstehen. Zudem muss ein Besetzungsplan erstellt werden, um sicherzustellen, dass stets genügend Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sind.
Überwachung der Stimmabgabe
Während der Wahlphase überwacht der Wahlvorstand die ordnungsgemäße Stimmabgabe. Dies umfasst unter anderem die Identitätsprüfung der Wählerinnen und Wähler sowie die Sicherstellung, dass die Wahlurne stets verschlossen und gegen Manipulationen geschützt ist.
Stimmauszählung und Auswertung
Nach Abschluss der Stimmabgabe erfolgt die Stimmauszählung. Hierbei werden sowohl die vor Ort abgegebenen Stimmen als auch die Briefwahlstimmen ausgezählt. Normalerweise erfolgt die Auszählung unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe. Im vereinfachten Wahlverfahren kann, wenn kurzfristig die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beantragt wurde, die Auszählung jedoch später erfolgen. Dabei muss der Wahlvorstand darauf achten, dass die Wahlurnen sicher verwahrt werden.
Dokumentation des Wahlergebnisses
Der Wahlvorstand zählt die Stimmen sorgfältig aus und ermittelt die Sitzverteilung im Betriebsrat. Dabei sind Unterschiede zwischen der Personenwahl und der Listenwahl zu berücksichtigen. Abschließend erstellt der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift, die den gesamten Ablauf und das Ergebnis der Wahl dokumentiert. Die gewählten Betriebsratsmitglieder werden benachrichtigt, damit sie ihr Amt offiziell antreten können.
Die Betriebsratswahl – das vereinfachte Wahlverfahren
Die Betriebsratswahl für Betriebe bis 100 Beschäftigte
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Die Betriebsratswahl für Betriebe ab 101 Beschäftigte
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- Fristen und Formvorschriften bei der Betriebsratswahl
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