aas seminare – Die ARBEIT IM WAHLVORSTAND: Zeit, Schutz, Kosten und Beschlüsse

Die ARBEIT IM WAHLVORSTAND: Zeit, Schutz, Kosten und Beschlüsse

Die Mitglieder des Wahlvorstands haben die wichtige Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß, rechtssicher und transparent abläuft. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen den Wahlvorstandsmitgliedern die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden, und sie benötigen einen ausreichenden Schutz, damit ihnen durch die Arbeit im Wahlvorstand keine Nachteile entstehen.

 

Freistellung für die Arbeit im Wahlvorstand

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Betriebsratswahl in den einzelnen Phasen rechtmäßig durchgeführt wird.

Kosten und Ausstattung des Wahlvorstands

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Betriebsratswahl in den einzelnen Phasen rechtmäßig durchgeführt wird.

Sitzungen und Beschlüsse des Wahlvorstand

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Betriebsratswahl in den einzelnen Phasen rechtmäßig durchgeführt wird.

Kündigungsschutz der Wahlvorstandsmitglieder

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Betriebsratswahl in den einzelnen Phasen rechtmäßig durchgeführt wird.

Freistellung und Zeitaufwand für die Arbeit im Wahlvorstand

Da die Organisation der Wahl mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sein kann, sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass Mitglieder des Wahlvorstands für die Erfüllung ihrer Aufgaben von ihrer normalen Arbeit ohne Gehaltseinbußen freigestellt werden müssen. Diese Freistellung richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, den die Wahlvorbereitung und -durchführung erfordert. Gerade in der heißen Phase vor der Wahl ist es wichtig, ausreichend Zeit für Sitzungen, Abstimmungen und organisatorische Aufgaben zu haben.

Der Kündigungsschutz von Wahlvorstandsmitgliedern

Neben der Arbeitszeit spielt auch der Kündigungsschutz für Wahlvorstandsmitglieder eine entscheidende Rolle. Damit die Mitglieder des Wahlvorstands nicht wegen ihrer Arbeit benachteiligt werden, genießen sie einen besonderen Schutz vor Kündigungen. Dieser Schutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands und wirkt auch nach der Wahl noch für eine gewisse Zeit fort.

Kosten der Tätigkeit im Wahlvorstand

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Kosten der Wahlvorstandsarbeit. Im Gesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Betriebsratswahl trägt. Dazu gehören unter anderem Schulungen für Wahlvorstandsmitglieder, Büromaterialien, Räumlichkeiten für Sitzungen sowie die Erstellung und Verteilung von Wahlunterlagen. Der Wahlvorstand muss dabei stets wirtschaftlich handeln, hat aber das Recht, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Wahl einzufordern.

Sitzungen und Beschlüsse des Wahlvorstands

Wie der Betriebsrat, trifft auch der Wahlvorstand seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die in Sitzungen gefasst werden müssen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands vertritt den Wahlvorstand nach außen im Rahmen der Beschlüsse. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung im Betriebsrat, gibt es bei der Beschlussfassung des Wahlvorstands ein paar Besonderheiten. Das gilt auch für sogenannte digitale oder hybride Sitzungen des Wahlvorstands.

In dieser Rubrik erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte, Pflichten und die organisatorischen Aspekte der Tätigkeit im Wahlvorstand.

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