Die Arbeit im Wahlvorstand: Zeit, Schutz, Kosten und Beschlüsse
Die Mitglieder des Wahlvorstands haben die wichtige Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß, rechtssicher und transparent abläuft. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen den Wahlvorstandsmitgliedern die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden, und sie benötigen einen ausreichenden Schutz, damit ihnen durch die Arbeit im Wahlvorstand keine Nachteile entstehen.
Freistellung und Zeitaufwand für die Arbeit im Wahlvorstand
Da die Organisation der Wahl mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sein kann, sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor, dass Mitglieder des Wahlvorstands für die Erfüllung ihrer Aufgaben von ihrer normalen Arbeit ohne Gehaltseinbußen freigestellt werden müssen. Diese Freistellung richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, den die Wahlvorbereitung und -durchführung erfordert. Gerade in der heißen Phase vor der Wahl ist es wichtig, ausreichend Zeit für Sitzungen, Abstimmungen und organisatorische Aufgaben zu haben. Jetzt weiterlesen.
Der Kündigungsschutz von Wahlvorstandsmitgliedern
Neben der Arbeitszeit spielt auch der Kündigungsschutz für Wahlvorstandsmitglieder eine entscheidende Rolle. Damit die Mitglieder des Wahlvorstands nicht wegen ihrer Arbeit benachteiligt werden, genießen sie einen besonderen Schutz vor Kündigungen. Dieser Schutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands und wirkt auch nach der Wahl noch für eine gewisse Zeit fort. Jetzt weiterlesen.
Kosten der Tätigkeit im Wahlvorstand
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Kosten der Wahlvorstandsarbeit. Im Gesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Betriebsratswahl trägt. Dazu gehören unter anderem Schulungen für Wahlvorstandsmitglieder, Büromaterialien, Räumlichkeiten für Sitzungen sowie die Erstellung und Verteilung von Wahlunterlagen. Der Wahlvorstand muss dabei stets wirtschaftlich handeln, hat aber das Recht, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Wahl einzufordern. Jetzt weiterlesen.
Sitzungen und Beschlüsse des Wahlvorstands
Wie der Betriebsrat, trifft auch der Wahlvorstand seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die in Sitzungen gefasst werden müssen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands vertritt den Wahlvorstand nach außen im Rahmen der Beschlüsse. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung im Betriebsrat, gibt es bei der Beschlussfassung des Wahlvorstands ein paar Besonderheiten. Das gilt auch für sogenannte digitale oder hybride Sitzungen des Wahlvorstands.
In dieser Rubrik erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte, Pflichten und die organisatorischen Aspekte der Tätigkeit im Wahlvorstand. Jetzt weiterlesen.
Start in die neue Amtszeit
Wissen und Sicherheit für neue Betriebsratsmitglieder
Arbeitsrecht – Teil 1 (AR 1)
Von der Einstellung bis zur Kündigung – das muss der Betriebsrat wissen
- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um die Einstellung
- Wirksamkeit einzelner Arbeitsvertragsklauseln
- Grundlagenwissen über Teilzeit, Befristung und Leiharbeit
Betriebsverfassungsrecht – Teil 1 (BR 1)
Die Grundlagen für jedes Betriebsratsmitglied
- Wirksame Beschlussfassung
- Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
- Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1
Basiswissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
- Die Rolle des Vorsitzenden bei der Betriebsratssitzung
- Wirksame Beschlussfassung vorbereiten und durchführen
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